Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich – politischer Gefangener
19/01/2019
Dipl.-Ing. Wolfgang Fröhlich politischer Gefangener Justizanstalt Krems Kasernstrasse 9 A-3500 Krems, PF 17
JA-Krems, 11.1.2019
Sie haben wahrscheinlich von meiner Verlegung in die Justizanstalt Krems erfahren. Abgesehen von der Tatsache, dass das ganze Verfahren rechtswidrig war, stellt diese Verlegung ein weiteres Verbrechen dar. Man entzieht mich nämlich der in meinem Fall medizinisch erforderlichen Hilfe. Ich habe bereits zwei Herzinfarkte hinter mir und mir mussten drei Stunts eingesetzt werden. Erst kürzlich erlitt ich wieder einen Anfall, der aber von den Ärzten und Schwesten im Spital der JA-Krems, wo ich wie Sie wissen, als Hausarbeiter tätig war, und die meine Herzprobleme kennen, schnell und gekonnt in den Griff bekommen haben.
Im Krankenhaus Krems sagte man mir, dass mein Herz ziemlich angeschlagen sei, und ich knapp am dritten Herzinfarkt „vorbei -geschrammt“ sei!
Die Justiz weiss logischerweise von meinen Herzproblemen und sie weiss natürlich auch, dass in solchen Fällen jede Sekunde zählt! Lebenserhaltende, rasche Hilfe ist natürlich nur in einem Spital gewährleistet. Das ist ja der Grund, weshalb ich im Spital der JA-Krems war und dort als Hausarbeiter tätig war. Das dortige Krankenhauspersonal, aber auch etliche Justizwachebeamte waren über meine Verlegung enttsetzt. Die Worte, die gefallen sind, will ich hier nicht wiedergeben. Die Intelligenteren hatten erkannt, welche Absicht dahinter steckte!
Nämlich ein versuchter Mord in Raten! Sie wissen natürlich, dass in einem „normalen“ Justizanstalt keine schnelle medizinische Hilfe möglich ist.
Aus organisatorischen Gründen.
Dieser Terror ist Ausdruck der Panik, die sich in Kreisen der österr. politischen Justiz breit gemacht hat! Es wird schon gemunkelt, dass mein Fall „die Rebublik erschüttern wird!“
Bekannterweise schrecken diese Herrschaften vor keinem Verbrechen zurück. Es würde mich nicht wundern, wenn sie eine Gewalttat inszenieren würden und mich dann als Anstifter hinstellen würden. Möglichweise ist diesderen nächster Coup.
Typisch war die Reaktion der Richterin am LG-Krems während
der Anhörung am 8.1.19, wo sie die U-Haft gegen mich verhängte.
Ich frage sie, ob sie nichts dabei empfinde jemanden für blosse Meinungsäusserung zu 15 Jahren Haft zu verurteilen. Ihre Antwort: „Wir müssen das machen, was der OGH vorgibt!“ Was natürlich völlig unsinnig ist. Richter haben sich an die Gesetz zu halten und augenfällige Fehlentscheidungen des OGH zu ignorieren! Im Verbotsgesetz (JAB zum §3h) heisst es nunmal klipp und klar:
„Die Freiheit der Wissenschaft bleibt somit gewahrt!“
Ich grüsse Sie sehr herzlich und danke Ihnen für Ihre Hilfe,
PS.: Grüsse an alle Freunde der Wahrheit und des Anstandes im
schönen Kärnten. Hoffe, das ich die Schönheit meines Heimatlandes noch einmal erleben darf.