Ich bin doch nicht blöd!

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neocon
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Ich bin doch nicht blöd!

Postby neocon » 1 decade 6 years ago (Tue Jul 04, 2006 3:37 am)

Warum gibt es in DE ein Denk und Zweifelverbot
*ausgerechnet* zum Thema "Massenvernichtung
im zweiten Weltkrieg"? Was soll die Scheisse?
Warum darf ich nicht zweifeln oder Dinge, die
mich zu sehr an Kriegspropaganda erinnern
(grade nach 2003) hinterfragen?

Irgendwas ist da *OBERFAUL*!

Ein Blinder mit Krückstock kann sehen,
dass da irgendwas gewaltig stinkt beim
Thema Judenmassenvernichtung im 2.WK.

http://www.state.gov/p/nea/disarm/

2003 haben die Alliierten die Arschkarte
gezogen mit ihren singulären Massenvernichtungslügen.
1945 sind sie leider damit durchgekommen -
tolle Leistung frisch nach der bedingungslosen
Kapitulation und mit bedingungsloser Medienkontrolle.

Das schärfste ist, dass die irgendwann, wenn die
Wahrheit raus ist mit ihrer Lügerei genauso
straffrei davonkommen werden wir Collin 2003.

Warum steht Massenvernichtungsleugnung unter
Strafe, Massenvernichtungsübertreibung/Verarsche
ist dagegen erlaubt? Ich hoffe irgendwann werden
wenigstens ein paar der Profiteure wegen simplem
Betrug verurteilt.

CSI Treblinka now!

Reinhard
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Postby Reinhard » 1 decade 6 years ago (Wed Jul 05, 2006 3:15 am)

neocon wrote:Warum steht Massenvernichtungsleugnung unter Strafe, Massenvernichtungsübertreibung/Verarsche ist dagegen erlaubt?


Gute Frage. Zur Absicherung ihrer infamen Greuellügen haben die Siegermächte ja durch ihre Lakaien den berüchtigten § 130 ("Volksverhetzung") ins Strafgesetzbuch aufnehmen lassen.

Bis 1945 gab es dagegen einen § 90 f StGB mit folgendem Wortlaut:

§ 90 f Volksverleumdung

Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.

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Hektor
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Postby Hektor » 1 decade 6 years ago (Thu Jul 06, 2006 6:27 am)

Reinhard wrote:
neocon wrote:Warum steht Massenvernichtungsleugnung unter Strafe, Massenvernichtungsübertreibung/Verarsche ist dagegen erlaubt?


Gute Frage. Zur Absicherung ihrer infamen Greuellügen haben die Siegermächte ja durch ihre Lakaien den berüchtigten § 130 ("Volksverhetzung") ins Strafgesetzbuch aufnehmen lassen.

Bis 1945 gab es dagegen einen § 90 f StGB mit folgendem Wortlaut:

§ 90 f Volksverleumdung

Wer öffentlich oder als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft.
Volksverhetzung gab es auch schon frueher. Nur gings da dann darum, um einen Volksteil gegen den anderen zu hetzen. z.B. Arbeiter gegen Arbeitgeber.

Den §90f im Zusammenhang hier lesen:
http://www.documentarchiv.de/ns/1933/st ... f_ges.html

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neocon
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Postby neocon » 1 decade 6 years ago (Thu Jul 06, 2006 8:40 am)

"Ansehen des deutschen Volkes"...

... ist ja per Definition "am Arsch" fuer alle Ewigkeit.

Ist schonmal einem aufgefallen, dass der Zeitpunkt
der ewig gültigen Faktfeststellung singulärster
deutscher Menschheitsverbrechen in eine Zeit
knallharter Militärzensur (1945-1949) fällt?

Ich nehme man an, dass die Besatzer wenigstens
formal die Zensur 1949 aufgehoben haben, oder
weiss jemand genau, wann das passiert ist?

Wie bitte hätte man sich als Deutscher damals
gegen den Vorwurf kollektiven Menschheits-
Verbrechertums wehren bzw. überhaupt nur
umfassend neutral informieren können wenn *alles*
was man so hört und liest offiziell von der
"Anklagebehörde" mal eiskalt zensiert wird?
"Feindsender" waren damals keine mehr "on air"
soweit ich weiss. Von Radio Moskau war auch nix
erhellendes zu erwarten...


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