Bundesgerichtshof verwirft Revision von Ursula Haverbeck wegen “Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht”
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Am 6. Oktober 2010 verurteilte das Landgericht München die heute 81jährige Dissidentin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einem halben Jahr Gefängnis, ausgesetzt zu Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro. Haverbeck war beschuldigt worden, in ihrer Schrift “Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht” den sogenannten “Holocaust” geleugnet zu haben.
“Holocaust” ist der Ende der 70iger Jahre mittels einer Seifenoper entwickelte politische Marketingbegriff zur globalen wirtschaftlichen Ausbeutung der Judenverfolgung während des Dritten Reiches, einer Zeit wo der Ausdruck “Holocaust” weitestgehend unbekannt war und allenfalls von US-amerikanischen Bomberpiloten nach dem Einsatz auf japanische Großstädte verwendet wurde.
In einer Meldung des Münchener MERKURs hieß es seinerzeit u. a.:
“…Die Strafkammer hat sich nach den Worten des Vorsitzenden Richters Norbert Riedmann mit der Strafaussetzung zur Bewährung im Fall der 81-Jährigen “schwer getan“. Er habe “massive Zweifel“, dass die mehrmals einschlägig vorbestrafte Angeklagte ihre Auffassung noch ändere. “Dazu ist sie zu tief verwurzelt.“ Sie dürfe ihre freie Meinung haben – bestraft werde sie für deren Veröffentlichung.
Die Meinungsfreiheit ist laut Urteilsbegründung nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze und des Grundgesetzes geschützt. Sie dürfe nicht geeignet den öffentlichen Frieden stören. Auch Kunst sei “nicht schrankenlos“, betonte Riedmann unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der Paragraf 130 Volksverhetzung des deutschen Strafgesetzbuches sei auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden. …”
Wie heute gemeldet wird, ist die von Ursula Haverbeck eingeleitete Revision gegen dieses Urteil vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden.