Zündelprozeß: Die nichtöffentlichen Beweisanträge

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Patria
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Zündelprozeß: Die nichtöffentlichen Beweisanträge

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Thu Nov 16, 2006 10:58 am)

Zündelprozeß: Die nichtöffentlichen Beweisanträge

Ich mache Euch darauf aufmerksam, dass dem Anwalt Zündels, Jürgen Rieger, ein Strafverfahren wegen dieser Beweisanträge angedroht wird. Diese Beweisanträge dürfen nicht mehr öffentlich verlesen werden.

Also, es ist nicht unbedenklich, diese Informationen zu verbreiten. In diesem Fall nehme ich die Verantwortung auf mich und lasse mir nicht von den Maulkorbparagraphen den Mund verbieten!!! Vielmehr ist das doch ein Zeichen, unter welchen Druck sich das System befindet, wenn man es nicht einfach nur als lächerlich oder peinlich für eine "Demokratie" bezeichnen muss, das Stellen von Beweisanträgen zu bestrafen oder zu verbieten, diese öffentlich zu verlesen. Ahnliche Vorgegehensweisen gab es nur in der christlichen Inquisition.



Landgericht Mannheim
68159 Mannheim
19.07.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In dem Strafverfahren

gegen Zündel

wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:

1.
a) Beweismittel: Gutachten eines Sachverständigen zu religionshistorischen Fragen

b) Beweisthema: Der Sachverständige wird bekunden, daß eine Fülle von Kulten und religiösen Vorstellungen, die in der Bibel als genuin******* dargestellt werden, tatsächlich von anderen Völkern und Religionen übernommen sind, teils persischen, teils ägyptischen, teils kanaanitischen, teils indischen Ursprungs sind.

2.
a) Beweismittel: Gutachten von Professor Evans, Universität Toronto, Kanada

b) Beweisthema: Der Gutachter wird bekunden, daß es seriöser wissenschaftlicher Forschung entspricht, insbesondere durch Ausgrabungsbefunde gestützt, daß es den sogenannten Exodus aus Ägypten der Israeliten nicht gegeben hat.

3.
a) Beweismittel: Gutachten von Professor Zev Herzog, Universität Heifa, Israel

b) Beweisthema: Bei dem Moses der Bibel handelt es sich um eine Kunstfigur, die jeglicher historischer Realität entbehrt. In diese Vorstellungen sind ägyptische Mythen eingeflossen. Auch viele andere angebliche Begebnisse der *******en Geschichte haben nicht stattgefunden. In Massada gab es keinen Massen-Suizid.

4.
a) Beweismittel: Wahlweise Verlesung oder Einführung im Selbstleseverfahren des Buches von Jürgen Spanuth: „Die Philister“, Grabert-Verlag, Tübingen

b) Beweisthema: Das Buch beweist, daß die ****n, bevor sie in Kanaan einwanderten, ein kulturloser Nomadenstamm gewesen sind, und zahlreiche ihrer Vorstellungen und Einrichtungen – bis hin zum Tempel – von nicht*******en Völkern übernommen haben. Der Verfasser ist insoweit sachverständig und unvoreingenommen, als er sowohl evangelischer Pastor bis zu seinem Tode gewesen ist, als auch Vorgeschichte studiert hat.

5.
a) Beweismittel: Einführung im Wege des Selbstleseverfahrens des Buches „Vorlesungen über den Holocaust“, das sich bei den Gerichtsakten befindet.

b) Aus der Kenntnisnahme des Buches wird sich ergeben, daß sich seit der Auffassung des Bundesgerichtshofes, ein Beweis müsse in Verfahren, wo es um Holocaustleugnung gehe, nicht geführt werden, da der Holocaust offenkundig sei, zahlreiche neue Erkenntnisse gegeben hat, weswegen heutzutage von einer „Offenkundigkeit“ des Holocaust keine Rede mehr sein kann, sondern Beweise hierzu zugelassen werden müssen.

6.
a) Beweismittel: Zeugnis des Bundesaußenministers respektive eines instruierten Mitarbeiters des Außenministeriums, Berlin

b) Beweisthema: Der Zeuge wird bekunden, daß schon in den achtziger Jahren durch verweigerte Paßausstellung versucht wurde, eine Abschiebung von Ernst Zündel von Deutschland nach Kanada zu erreichen, daß ferner die Bundesrepublik mehrfach in Kanada vorstellig geworden ist, um eine Abschiebung nach Deutschland durchzusetzen. Der Zeuge wird ferner bekunden, daß auch auf das in Kanada durchgeführte Verfahren, deretwegen der Angeklagte zwei Jahre in Haft saß und anschließend in die Bundesrepublik überführt wurde, massiv durch die Bundesrepublik Einfluß genommen wurde. Es wurde
gefordert, daß der Angeklagte nicht in ein Land seiner Wahl ausreisen solle, beispielsweise Iran oder Schweden, wo er nicht für die deutsche Justiz greifbar gewesen wäre, sondern nur nach Deutschland. Es wurde ferner gefordert, daß er auf keinen Fall auf freien Fuß gesetzt werden dürfe, damit er nicht in ein Land seiner Wahl ausreise.

Dem Zeugen ist ferner aufzuerlegen, den in dieser Sache vom auswärtigen Amt geführten Schriftverkehr zum Termin mitzubringen.

Rechtsanwalt

-+-

Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
28.08.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96


In der Strafsache

gegen Zündel

wird beantragt,


aus der von Dr. Ingrid Rimland übersandten DVD noch folgende Passagen über die Passagen, die bereits vorgespielt worden sind, hinaus vozuspielen:

Untersuchungen von Fred Leuchter in Auschwitz, Birkenau, Entnahme von Gesteinsproben, Kommentierung seiner Arbeit und der Nichtfunktionsfähigkeit der angeblichen Gaskammern im Gespräch mit dem Anwalt Kirk Lyons
Vollständiges Interview mit dem ****n , von dem wir Teile gehört haben.

b)
Beweisthema:

Leuchter hat sachverständig und korrekt vor Ort gearbeitet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Gaskammern zur Menschenvergasung in Auschwitz oder Birkenau existiert haben.

Hinsichtlich des Interviews mit Ernst Zündel wird das vollständige Abspielen ergeben, dass das Gespräch in Offenheit von beiden Gesprächspartnern geführt wird, und aus einer Reihe von Formulierungen deutlich wird, dass Ernst Zündel keinerlei Antisemitismus zum Vorwurf gemacht werden kann.

Es wird ferner das Abspielen sämtlicher noch nicht abgespielter DVD-Bestandteile zum Beweis dafür benannt, dass die Arbeit von Ernst Zündel nichts mit White Supremacy zu tun hat. Hierzu wird im übrigen auf die Teile der im Selbstleseverfahren eingeführten Schriften verwiesen, in denen der Angeklagte sich ausdrücklich vom Ku Klux Klan distanziert.

Hieraus ist ersichtlich, dass die Abschiebung aus Kanada tatsächlich nur wegen seiner Holocaust-Revisionismus-Tätigkeit erfolgt ist.

Rechtsanwalt


Landgericht Manheim
A 1
68169 Mannheim
29.08.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache

gegen Zündel


wird zum Nachweis, dass von irgendeiner „Offenkundigkeit“ bezüglich des Holocaust keine Rede sein kann, beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Beiziehung der entsprechenden Zeitschriften, Bücher, Fernsehbeiträge, die teils in der deutschen Bücherei, Leipzig, teils über das ZDF angefordert werden können.
Anschließend Verlesung bzw. Ansehen in der Hauptverhandlung

b) Beweisthema:
An *******en Opfern in Auschwitz wurden zwischen 8 Mio. und 66.206 genannt, und zwar wie folgt, wobei die vorangegangene Zahl jeweils das Datum, anschließend die Zahl angibt. Daraus ist ersichtlich, dass beispielsweise in denselben Zeitungen (z. B. Die Welt oder Allgemeine *******en Wochenzeitung) im Zeitablauf unterschiedliche Zahlen genannt wurden:

31.12.1945 Franz. Ermittlungsstelle für Kriegsverbrechen 8 000 000
01.10.1946 IMT Dokument 3868-PS 3 000 000
01.10.1946 IMT Dokument 008-USSR 4 000 000
31.12.1952 Der neue Herder (Lexikon) 4 500 000
20.04.1978 Le Monde, Paris 5 000 000
20.04.1989 Kogon, ‚Der SS-Staat’ 4 500 000
01.09.1989 Le Monde, Paris 1 433 000
26.07.1990 Allgem. Jüd. Wochenzeitung, Bonn 4 000 000
18.07.1990 The Peninsula Times Tribune, USA 2 000 000
25.07.1990 Hamburger Abendblatt 2 000 000
11.08.1992 Allgm. Jüd. Wochenzeitung, Bonn 1 500 000
08.10.1993 ZDF (2. Dt. Ferns.) 4 000 000
20.01.1995 Die Welt 5 000 000
01.01.1995 Samals (Geschichts-Magazin) 3 000 000
27.01.1995 Die Welt 2 000 000
23.01.1995 Die Welt 1 000 000
02.02.1995 BUNTE Illustrierte 1 000 000
22.01.1995 Welt am Sonntag 1 200 000
21.12.1994 IfZ (Holocaust-Institut, München) 1 000 000
31.12.1989 Pressac, Auschwitz: Technique and 928 000
27.09.1993 Die Welt 800 000
22.01.1995 Welt am Sonntag 750 000
01.05.1994 Focus 700 000
23.01.1995 Die Welt 700 000
31.12.1994 Pressac, Die Krematorien von Auschwitz 470 000
08.01.1948 Welt im Film (Wochenschau Nr. 137) 300 000
08.01.1990 Frankfurter Rundschau 74 000
17.08.1994 Internationaler Suchdienst Sach-Nr. 10824 66 206


2.
a) Beweismittel:

Auszugsweise Verlesung des Buches von F. Piper: „Die Zahl der Opfer von Auschwitz“, auszugsweise wie folgt, wobei vorstehend jeweils die Seitenzahl angegeben wird, anschließend die Zahl der dort angeblich ermordeten ****n. Daraus ergibt sich, dass Piper rund 30 Autoren zitiert, die sich mit der Totenzahl beschäftigt haben. Diese nennen 25 verschiedene Zahlen. Angesichts dessen kann von irgendeiner „Offenkundigkeit“ keine Rede sein. Die zu verlesenden Seitenzahlen und die erwähnten Opferzahlen werden wie folgt dargestellt:

S. 9: Blumenthal 2,8 Mio.
S. 10 Reitlinger 0,9 Mio.
Hilberg 1,0 Mio.
S. 11 Encyklopädia Judaica 1,0 bis 2,5 Mio.
Garlinski/Foot 3,0 Mio.
Gilbert unter 2,5 Mio.
Kogon 3,5 bis 4,5 Mio.
S. 12 Wellers 1,5 Mio.
S. 86 Szardybon 5,0 bis 5,5 Mio.
18 verschiedene Häftlinge 3,0 bis 4,0 Mio.
S. 87 Bilan 5,0 Mio.
Broad 2 bis 3 Mio.
Entress 2 bis 2,5 Mio.
Grabner 3,0 Mio.
Boger unter 4,0 Mio.
S. 96 IMT 4,0 Mio.
S. 97 Scheffler, Grankshaw 1,0 Mio.
Gilbert 1,5 Mio.
Encyklopädie d. Holocaust 1,6 Mio.
Poliakov, Davidowicz, Billig 2,0 Mio.
S. 98 Yehuda Bauer 2,5 Mio.
Aharon Weiss 1 bis 2,5 Mio.
Sehn 340.000
Klodzinski 267.985
Kraus und Kulka 260.985
S. 164 Langbein 261.000
Piper 202.000


3.
a) Beweismittel:
Verlesung des beigefügten Artikels von Herbert Hoff:

b) Beweisthema:
Das Beweisthema wird ergeben, dass 10,8 % der eingelieferten Häftlinge in Auschwitz ****n waren, dort allerdings mehr ****n zurückgehalten wurden als Nicht****n, die häufiger verlegt wurden, so dass der prozentuale Anteil der *******en Häftlinge in Auschwitz bei 30 % lag. Erst seit Mai 1944 erhöhte sich der Anteil der ****neinlieferungen und erreichte sehr hohe Werte.

4.
a) Beweismittel:
Beiziehung der Bauakten von Auschwitz, vorhanden in den Archiven von Moskau, und teilweise Verlesung.

b). Beweisthema:
Die Bauakten von Auschwitz sind komplett in Moskau vorhanden. Für jedes Gebäude in Auschwitz hat die Zentralbauleitung Akten angelegt mit Bauwerksnummer, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Endabrechnungen usw. In keinem Dokument, insbesondere nicht in den Dokumenten, in denen sie auf jeden Fall erscheinen müssten, nämlich in den
Kostenvoranschlägen, sind irgendwelche Bauberichte über Gaskammern vorhanden. Bestätigt wird dies zumindest indirekt durch Czech und Pressac, die bei allen Gebäuden, die sie erwähnen, die Bauwerksnummern angeben, nur bei den „Bunkern“ nicht. Demnach können die Bauernhäuser gar nicht umgebaut worden sein. In nicht existierenden Bunkern kann aber auch niemand vergast worden sein.

5.
a) Beweismittel:
Auszugsweise Verlesung des Buches von Franciszek Piper: „Die Zahl der Opfer von Auschwitz“, Verlag Staatliches Museum, 1993, S. 23 und 114.
Verlesung des Erlasses vom 22. Juli 1943 des Innenministeriums, vorhanden im Bundesarchiv Koblenz

b) Beweisthema:
Nachdem durch Aufklärungsmaßnahmen festgestellt worden war, dass Stalin Blausäure als Kampfmittel einzusetzen beabsichtigte, begann in Deutschland die Entwicklung neuer Abwehrwaffen unter Verwendung von Blausäure. Da Blausäure (Zyklon B) nunmehr anderweitig dringend gebraucht wurde, erging am 22. Juli 1943 von zwei Ministerien ein gemeinsamer Erlass, dass fortan Zyklon B nur noch vom Heeres-Sanitätspark verteilt werden dürfe und nicht mehr für Entlausungzwecke eingesetzt werden dürfe (H. T. Nr. 92, S. 10). Pressac („Die Krematorien von Auschwitz“, Piper-Verlag 1994) (S. 114) verweist darauf, dass nach einer „Verfügung des OKW“ der Einsatz von Zyklon B zur Entlausung gestrichen worden sei. Die Firma Tesch & Stabenow, die über die Rechte zur Auslieferung von Zyklon B nach Auschwitz verfügte, hat daraufhin ab August 1943 bis Kriegsende kein Zyklon B mehr nach Auschwitz geliefert. Im März 1944 zerstörten dann alliierte Bomberflotten nahezu vollständig die Fabrikationsstätten für Zyklon B und die dazugehörigen Verwaltungsgebäude und Labors.
Dies widerlegt die Behauptung, dass 1944 große Mengen ungarischer ****n in Auschwitz vergast worden seien, insgesamt rund 400.000. Piper behauptet (S. 23), dass zwischen Ende März und dem 25. Juni 1943 vier moderne Gaskammern in Auschwitz gebaut worden seien, die die vorherigen „Bunker“ als Vergasungseinrichtungen abgelöst hätten. Dass hier keine Massenvernichtung stattgefunden haben kann, ist aus Vorstehendem deutlich.

6.
a) Beweismittel:
Einführung des Buches von Walter N. Sanning: „Die Auflösung des
osteuropäischen ****ntums“, 1983, vorhanden in der deutschen Bibliothek, Frankfurt im Selbstleseverfahren

b) Beweisthema:
Der Verfasser untersucht auf insgesamt 319 Seiten die Zahlen der ****n vor 1939 und nach 1945 in den verschiedenen Ländern der Welt einschließlich Übersee. Daraus ergibt sich aus der Zeit von 1941 bis 1945 ein Rückgang der *******en Weltbevölkerung von 1,237 Mio. ****n. Nach russischen Quellen sind davon 830.000 in Stalins Arbeits- und Konzentrationslagern sowie als Soldaten der Roten Armee umgekommen, 200.000 weitere als Partisanen. Als Opfer von Verfolgungsmaßnahmen sind 200.000 bis 300.000 ****n anzusehen, wobei darin auch die Opfer durch Pogrome von Polen, Weißrussen, Ukrainern, Litauern, Letten usw. einbezogen sind.

7.
a) Beweismittel:
Zeugnis des früheren Bundesaußenministers Genscher, zu laden über Bundestag, Berlin
Zeugnis des Josef Stuparek, Schönstraße 22, München

b) Beweisthema:
Die Zeugen werden bestätigen, dass der Mitarbeiter Dr. Scheel im Auftrage des Bundesministers Genscher an den Zeugen Stuparek am 8. Januar 1979 einen Brief geschrieben hat, in dem es wie folgt heißt: „Bundesminister Genscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 21. Dezember 1978 zu beantworten: Auch mir ist bekannt, dass es im Lager Auschwitz keine Gaskammern gegeben hat. Die Gaskammern befanden sich im ca. 3 km davon entfernten KZ Auschwitz-Birkenau.“

c) Begründung:
Wenn auch Bundesaußenminister Genscher der Auffassung ist, dass es im Stammlager von Auschwitz keine Vergasungen gegeben habe, ist es eine absolute juristische Willkür, jemanden anderen zu verurteilen, der dies ebenso behauptet.

8.
a) Beweismittel:
Auszugsweise Verlesung der zu folgenden Indiziengruppen angegebenen Textstellen, wobei bei den nachstehenden Beweisbehauptungen jeweils die zu verlesenden Seitenzahlen dadurch erwähnt sind, dass die Zahl vor dem Komma eines der nachstehenden Werke (1 bis 21) bedeutet, die Zahl nach dem Komma die Seite in dem Werk:

1. Urteil LG Frankfurt/M. 50/4 Ks 2/63
2. „Kommandant in Auschwitz“ von Rudolf Höß, Deutsche Verlangs-Anstalt, Stuttgart 1958
3. „Menschen in Auschwitz“ von Hermann Langbein, Europaverlag 1972, 3. Auflage 1987
4. „Ausgewählte Probleme aus der Geschichte des KL Auschwitz“, Verlag Staatliches Auschwitz-Museum, 1988
5. „Hefte von Auschwitz“ 18, Verlag Staatliches Auschwitz-Museum
6. Zeugenvernehmung Böck 4 Js 444/59 OStA beim LG Ff/M vom 02.11.1960 Bl. 6878 ff.
7. „Was ist Wahrheit?“ von Paul Rassinier, 5. Auflage 1979, Druffel-Verlag, Berg am See
8. „Der Auschwitz-Mythos“ von Wilhelm Stäglich, Grabert-Verlag 1979
9. „Auschwitz im IG-Farbenprozeß“, hrsg. von Udo Walendy
10. „The Final Solution“ by Gerald Reitlinger, London 1953
11. FAZ-Magazin 1990 Heft 563, Seite 80
12. Jean-Claude Pressac, “Technique and Operation of the Gas Chambers”, New York 1989
13. Marc Klein “Observations et reflexions sur les camps de concentrationzis” aus der Zeitschrift “Etudes germaniques” Nr. 3 1948 Seite 31;
14. „The Holocaust on Trial“ by Robert Lenski 1990 ISBN 950-99234-2-7 Argentina, Library of Congress Catalogue No. 89-91613, ISBN 0-962 32200-0-8,
15. “Der Reichsführer SS, Wirtschaftsverwaltungshauptamt” vom 23. Oktober 1943, Befehl an alle KZ im Reich und außerhalb, betr: 1. Ernährung, 2. Bekleidung, 3. Natürliche Gesundheitsmittel (Nachtruhe 7-8 Stunden), 4. Vermeidung unnötiger Anstrengungen, 5. Leistungsprämien, abgedruckt in „Historische Tatsachen“ Nr. 49,
16. Filip Müller, „Sonderbehandlung“, 1990
17. Eidesstattliche Versicherung des Franz Krause v. 07.03.1991, UR Nr. 11/1991 des Notars Helmut Meyer, Einbeck.
18. Simha Naor, „Krankengymnastin in Auschwitz“, Herderbücherei Band 1350,
19. „Liberty Bell“, Washington DC, Febr. 1988 S. 34, (auch in Tagespresse),
20. IMT Band XX S. 553, deutscher amtlicher Text,
21. DP-Liste, mitgeteilt von ZFI, nach Betrachtung des Originals durch Dr. Schickel in Washington;

sämtliche Werke bis auf Nr. 17 vorhanden in der Deutschen Bibliothek, Frankfurt.


- 7 -

b) Beweisthema:
Keines der drei großen Auschwitz, Treblinka und Majdanek und der 38 Nebenlager war ein Vernichtungslager; alle unterlagen dem gleichen, vom Reichssicherheitshauptamt befohlenen Regiment für die Lager des Altreichs (15); sie unterstanden einem Standortältesten mit Sitz im Stammlager; alle waren Arbeitslager mit Angehörigen von über 20 Nationen: verurteilte KZ-Häftlinge, Schutzhäftlinge, Kriegsgefangene, Geiseln, ****n, tätig in einigen hundert Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben bis zu 50 km vom Stammlager entfernt.
Die in den vorstehenden Büchern, die entweder der als „allgemeinkundig“ angesehenen These folgen oder aber – soweit revisionistisch - sich auf veröffentlichte Dokumente beziehen, gegebenen Indizien widerlegen die planmäßige Massenvernichtung von Menschen in den Lagern. Die Indizien erfassen schlagwortartig: Personen, Gegenstände, Zustände, Verhältnisse und Begebenheiten mit Schwerpunkt auf den großen Lagern Auschwitz I – III.



Insbesondere gab es in den Lagern für Häftlinge:

1. Theater (12, 41), Kino, Kabarett (13, 31), Orchester aller Nationalitäten, deren Mitglieder meist ****n waren (13, 31; 16, 10); Alma Rose, die Nichte des Komponisten Gustav Maler, war Leiterin des Frauenorchesters (11, 80), Ignaz Speiser wirkte als berühmter Geiger, und der Komponist und Geiger Szymon Laks war Chef des Lagerorchesters (19), es gab Häftlingschöre (5, 259; 9, 198; 3, 150 ff.), eine russische Ballettgruppe und ein italienisches Orchester (9, 244).

2. Die Häftlinge hatten einen Sportplatz; es gab Fußballspiele zwischen SS-Soldaten und Häftlingsfunktionären (3, 155), die Häftlinge spielten Volleyball (10, 118), es gab einen Kinderspielplatz und Ping Pong für die Häftlinge (1, 430/431; 18, 57), es gab Kindergarten und Schulunterricht für ****n aus Theresienstadt (16, 154), für Häftlinge Grünflächen zum Hinlegen, Blumenbeete (9, 287),

3. Es gab für Häftlinge Schwimmbad, Wasserpolo (13, 31), eine zentrale Sauna (4, 16; 5, 12), ein Bordell (1, 28; 5, 57; 9, 115).

4. Die Häftlinge erhielten Briefe und konnten sie versenden (5, 48).

5. Es gab eine Häftlingskantine (5, 48); Paketempfänge für Nicht****n (3, 43; 5, 226); 50.000 Pakete an ****n (9, 38; 7, 246 f.); ein Päckchen pro Monat für ****n (16, 154).

6. Es gab eine Fürsorgeabteilung für Häftlinge, Beantwortung von Anfragen von außerhalb, auch Beratung in
Rechtsangelegenheiten, Erbschaftssachen, bei Geburten, Heiraten, Todesfällen sowie Abholung des Nachlasses durch Hinterbliebene (5, 57).

7. die Verwaltung des KL meldete Fälle eines nicht natürlichen Todes der zuständigen Staatsanwaltschaft (1, 34); es wurden Sterbeurkunden ausgestellt (14, 309).

8. Häftlinge wurden entlassen (1, 45; 2, 179; 3, 70; 9, 126) oder gingen in Urlaub (2, 14).

9. Kein SS-Mann durfte einen Häftling schlagen oder berühren, wozu es eine ehrenwörtliche Verpflichtung gab; SS-Angehörigen mussten Fehltritte in den Lagerbunkern büßen (1, 56); der SS-Richter Dr. Morgen hat im Auftrage von Himmler Missstände in Konzentrationslagern untersucht (20, 553; Befehl SS-Führung, dazu 15, 78).

10. Es gab gemeinsame Arbeit der Häftlinge mit polnischen Zivilarbeitern und britischen Kriegsgefangenen sowie Postschmuggel (3, 513; 5, 215; 5, 220), eine Liste von Häftlingen und Lagerdokumente wurden nach draußen geschmuggelt (5, 66), Häftlinge erhielten Ausgang ohne Bewachung mit Sonderausweis (1, 39).

11. Gerüchte verbreiteten sich wie ein Lauffeuer (1, 108); Häftlinge haben nichts von Ausrottung gehört (10, 208; 17, 1 ff.); das Neueste vom Tage wurde durch Neuankömmlinge mitgeteilt und es gab die Abhörung fremder Sender durch Häftlinge (2, 99).

12. Es gab eine Harmonie zwischen *******en und nicht*******en Arbeitskollegen, und es gab Häftlinge in gehobenen Positionen (3, 545; 5, 45; 16,90).

13. Es gab günstige Fluchtmöglichkeiten, die zu 90 % erfolgreich waren (2, 178; 2, 99; 2, 100).

14. Der Besuch des Internationalen Roten Kreuzes wurde angekündigt (6, 6884); eine IRK-Kommission erschien im September 1944 in den Konzentrationslagern und konnte sich dort umsehen (7, 246).

15. In Frauenarbeitslagern gab es eine Nähstube und Weberei (3, 177); Familienlager für Zigeuner wurden eingerichtet (1, 31; 3, 44); die Häftlinge konnten Zivilkleidung tragen und wurden nicht geschoren. Es gab bei Häftlingen viele Geburten (16, 240); für elternlose Kinder gab es einen Kinderblock (1, 830); für ****n aus Theresienstadt gab es ein Familienlager (5, 260).

16. Es gab einen Krankenblock für Häftlinge mit mehreren hundert Betten (9, 120); Krankenbücher für Häftlinge (9, 139); Erholungsurlaub, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen (1, 716); doppelte Verpflegung für Kranke, Operationssäle, Röntgeneinrichtungen, therapeutische Apparaturen für Häftlinge (9, 145); Krankengymnastik für Häftlinge (18); eine nervenkranke Frau, die in ihrer Haftzeit meist bettlägerig war; war Zeugin im Frankfurter Auschwitz-Verfahren (1, 474), eine Flecktyphusepidemie forderte im Sommer 1942 über 200 Tote täglich, darunter auch Zivilisten, SS-Männer und den SS-Standortsarzt Dr. Schwela (4, 66).

17. Die Verpflegung der Häftlinge betrug 1 800 Kalorien täglich (5, 45; 7, 270; 9, 169; 9, 188); ausländische Schwerstarbeiter wurden mit bis zu 4 000 Kalorien besser verpflegt als deutsche Ingenieure (wie vor).

18. Eine große Zahl von Häftlingen war arbeitsunfähig krank (wurde gleichwohl nicht vergast), beispielsweise waren im Mai 1944 11.331 Häftlinge nicht im Arbeitseinsatz (10, 119; 10, 211).

19. Für verstorbene Häftlinge wurde ein Urnendepot eingerichtet; die Urnen wurden an Hinterbliebene versandt (5, 65; 16, 82, 83); Todesanzeigen wurden an Angehörige geschickt (3, 71).

20. Auschwitz-Häftlinge wandten sich gegen eine Kommandierung in andere Lager (2, 101; 18, 111).

21. Die Auschwitz-Häftlinge, soweit sie transportfähig waren, wurden im Januar 1945 nach Deutschland zurückgeführt, darunter an Bekannteren die ****n Ignaz Speiser, Szymon Laks, die spätere französische Ministerin (damals Kind) Veil mit Mutter und Schwester, Kautsky, ferner viele heute im öffentlichen Leben Stehende; 4 800 Kranke und Marschunfähige blieben unter ärztlicher Betreuung im Lager (8, 448).


c) Begründung:
Ein erheblicher Teil der angegebenen Bücher und Dokumente ist vor Annahme der „Offenkundigkeit“ durch Gerichte nicht erschienen, mithin neu. Beispielsweise ist der Befehl des SS-Wirtschaftsverwaltungs-Hauptamts vom 26. Oktober 1943, in dem die KZ-Kommandanten gerügt werden, dass die Sterberate in den Lagern zu hoch sei, ebenso der Krankenstand, und eine Reihe von Maßnahmen angegeben werden, wie der Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit der Häftlinge verbessert werden könnten, nicht Gegenstand der großen SS-Prozesse wie beispielsweise dem Auschwitz-Prozeß (1963 bis 1965) gewesen.
Ferner sind die zahlreichen Einzelheiten zur Unterbringung und den Möglichkeiten der Häftlinge – obwohl jeweils von *******en Zeugen stammend – bislang nicht ausgewertet worden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die „Offenkundigkeit“ davon ausgeht, dass die Konzentrationslager dem Zwecke gedient hätten, die ****n durch Arbeit zu vernichten, arbeitsunfähige ****n und Kinder gleich beim Eintreffen selektiert und vergast worden seien, ebenso Häftlinge, die krank geworden seien.

Rechtsanwalt

-+-

Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
28.09.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache

gegen Zündel

wird beantragt,

den als

Anlage

beigefügten Brief von Dr. Rahlves vom 8. August 2006 zum Beweis folgender Tatsache zu verlesen:

Dr. Rahlves erwähnt „einen Satz des berühmten *******en Religionsphilosophen Martin Buber“ wie folgt: „In irgendeiner Tat irgendeines Menschen mündet Unendliches, Unendliches entströmt ihr. Nicht am Handelnden ist es, zu fassen, welcher Mächte Abgesandter, welcher Mächte Beweger er ist, aber er wisse, dass die Fülle des Weltgeschicks in namenlosen Verknüpfungen durch seine Hände geht.“ Er schreibt weiter: „Nicht war, dass ist ein großer Satz. … Sie schreiben, dass Sie an die Wiedergeburt glauben, also nicht im Jenseits, sondern hier auf Erden. … Und der Mensch, der nicht das Gute tut, wird auf immer niedrigerer Stufe des Daseins wiedergeboren – später also in der Abwärtsleiter z. B. als Mücke. Ob ich mich diesem Denken oder Glauben anschließen kann, weiß ich nicht, wie wohl er mir sympathisch ist, denn er enthält machtvoll die Aufforderung, ein anständiger Mensch zu sein.“

Die Passagen sind deshalb bedeutsam, weil der Angeklagte in seinem vom Gericht beschlagnahmten Antwortschreiben ausdrücklich dem Buber-Zitat zustimmt.

Rechtsanwalt

-+-

Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
17.10.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache

gegen Zündel


wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:

1.
a) Beweismittel:
Zeugnis eines instruierten Mitarbeiters des Nachrichtensenders N24.

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass die über N24 TV gesandte Meldung, dass 36 % der Amerikaner davon überzeugt sind, dass ihre eigene Regierung die Terroranschläge vom 11. September 2001 selbst inszeniert oder zumindest vorher davon gewusst und dies zugelassen hat, aufgrund einer repräsentativen Erhebung zustande gekommen ist.

2.
a) Beweismittel:
Abspielen der Sendung zum 11. September 2001 von Spiegel-TV, VOX-News, gesendet am 10. September 2006 ab 16.45 Uhr in Deutschland.

b) Beweisthema:
Die dort präsentierten Personen und Beweismittel werden ergeben, dass zahlreiche ernstzunehmende Menschen der Auffassung sind, dass der Zusammensturz der Twin Towers in New York durch Sprengung erfolgt ist,
dass ferner (mangels irgendwelcher Flugzeugtrümmer) keinerlei Flugzeug in das Pentagon gestürzt ist, sondern eine Cruise Missile.

3.
a) Beweismittel:
Zeugnis des US-Filmproduzenten Oliver Stone, ladungsfähige Anschrift zu erfragen über VOX Spiegel-TV.

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er – wie am 9. September 2006 um 12.10 Uhr in VOX Spiegel-TV gesendet – der Auffassung ist, dass es sehr viele Ungereimtheiten bei der offiziellen Version zum 11. September 2001 gäbe, dass die wahren Hintergründe verschleiert werden, und dass er beabsichtigt, einen Film darüber zu drehen.

4.
a) Beweismittel:
Zeugnis von Dylan Avery und Jason Bermas, ladungsfähige Anschrift über die Web-Site „Lose Change“

b) Beweisthema:
Die Zeugen werden bekunden, dass nach ihren Untersuchungen aufgrund verschiedener Computeranalysen der fallenden Türme ausgeschlossen ist, dass diese durch Flugzeuge zum Einsturz gebracht wurden. Sie nehmen an, dass bei den Vorgängen um den 11. September 2001 der amerikanische und israelische Geheimdienst eine bedeutsame Rolle gespielt hat, und die Zerstörung durch eine ferngesteuerte kontrollierte Sprengung vorsätzlich verursacht wurden.

5.
a) Beweismittel:
Zeugnis des früheren israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu, zu laden über Knesset, Tel-Aviv

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er (siehe Jerusalem Post vom 12.09.2001) zum 11. September 2001 geäußert hat, dass die dort stattgefundenen Ereignisse „will be very good for Israel, and will generate immediate sympathy for Israel“.

c) Begründung:
Die Beweiserhebungen sind erforderlich, weil auf Seite 28 der Anklageschrift die Thesen des Angeklagten zum 11. September 2001 als abenteuerlich bezeichnet und lächerlich gemacht werden.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
30.09.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96


In der Strafsache

gegen Zündel

wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Zeugnis von Hugo Chavez, Präsident von Venezuela, Zeugnis des iranischen Präsidenten Ahmadenidschad

Verlesung des beigefügten Briefes des iranischen Präsidenten Ahmadenidschad an Kanzlerin Merkel.

b) Beweisthema:
Der Zeuge Chavez wird bekunden, dass er bei der Konferenz mit Delegationen aus 118 Ländern in Havanna sowohl erklärt hat, dass der amerikanische Präsident Bush die Tragödie vom 11. September 2001 zuließ oder selbst zu verantworten hatte, wie auch, dass er die offiziellen Versionen zum Holocaust nicht glaubt, und dazu in einer internationalen Konferenz auf die Gutachten von Prof. Dr. Faurisson verwiesen hat. Er wird ferner bekunden, dass er von den anwesenden Staatsoberhäuptern von 55 anderen Ländern, darunter China und Indien, keinerlei Protest hiergegen geerntet hat.
Der iranische Präsident wird das bekunden, was auch in seinem Brief an Frau Merkel ausgedrückt ist, dass er die offiziellen Thesen zum Holocaust nicht glaubt, und eine objektive internationale Untersuchung hierzu fordert. Er wird auch aussagen, dass der Iran bereit gewesen wäre, Ernst Zündel trotz abgelaufenem Pass und fehlendem Visum politisches Asyl zu gewähren, wenn er von Kanada in den Iran abgeschoben worden wäre.

c) Begründung:
Als der Bundesgerichtshof und auch das Bundesverfassungsgericht mit Rücksicht auf die angebliche „Offenkundigkeit“ des Holocaust Beweisanträge zu diesen Fragen abgelehnt haben, waren diese Entwicklungen auf internationaler Ebene und die Stellungnahmen dieser Staatspräsidenten noch nicht bekannt. Etwas kann nicht als „offenkundig“ angesehen werden, wenn die Repräsentanten von Völkern, die viele Millionen zählen, und offensichtlich auch die Repräsentanten von Völkern, die über eine Milliarde Menschen vertreten, den Holocaust nicht für erwiesen erachten. Es kann nicht angehen, dass weltweit der Holocaust in Frage gestellt wird, gleichwohl aber in Deutschland die Gerichte irgendwelche Beweiserhebungen hierzu ablehnen mit der Begründung, diese Sache sei für sie „offenkundig“. Die Bundesrepublik gerät mittlerweile in eine vergleichbare Situation wie der Vatikanstaat 1950, der immer noch an der Verdammung von Galilei und Giordano Bruno festgehalten hat, weil sie die Behauptung vertreten hatten, die Erde drehe sich um die Sonne.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
19.09.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:

1.
a) Beweismittel:
Verlesung des FBI-Berichtes vom 09.04.2001, der mittels Rechtshilfeersuchens von den USA einzufordern ist.

b) Beweisthema:
Der Bericht wird ergeben, dass nach den Erkenntnissen des FBI der Angeklagte Zündel keine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit in Kanada oder den USA war, in keinerlei kriminelle Tätigkeiten, Vorbereitung terroristischer Handlungen oder gewaltsamer Akte verwickelt war, und er auch keine unmittelbare Verbindungen mit den Verfechtern der weißen Vorherrschaft hatte. Der Bericht wird ergeben, dass der insoweit in Kanada erhobene Vorwurf vorgeschoben worden ist, da der eigentliche Grund (Holocaust-Leugnung), dessentwegen der Angeklagte inhaftiert und abgeschoben wurde, in Kanada nicht strafbar ist.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
02.10.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:

1.
a) Beweismittel:
Überprüfung durch das BKA sämtlicher beim BKA auf CD gespeicherter Germania-Rundbriefe und sonstiger gespeicherter Schriftstücke, die dem Angeklagten zugeschrieben werden, sowohl deutsche als auch englische Fassungen, wobei über Suchmaschine die Anzahl folgender Worte festzustellen ist: Holocaust, Revisionism bzw. Revisionismus, Revisionist, Aryan bzw. Arier, Nazi, Zionist, Nationalsocialist bzw. Nationalsozialist, Jewish bzw. *******, Jews bzw. ****n, Zionism bzw. Zionismus, White Race bzw. Weiße Rasse, White Supremacist bzw. Weiße Herrenrasse, White Supremacy Movement bzw. Weiße Herrenbewegung, Ku Klux Klan, Kriegsschuld, Kriegspropaganda, Gaschambers bzw. Gaskammern.

b) Beweisthema:
Die Anzahl der verwendeten Worte wird beweisen, dass – anders als in der Abschiebung behauptet – die Worte Herrenrasse, White Supremacy Movement, Ku Klux Klan und dergleichen in 50 Jahren tatsächlicher oder angeblicher Tätigkeit des Angeklagten praktisch nicht vorkommen, sondern Holocaust-Themen, insbesondere Gaskammern, absolut vorherrschend sind.

c) Begründung:
Daraus wird ersichtlich, dass die Abschiebung aus Kanada wegen der revisionistischen Ansichten des Angeklagten erfolgt ist.

2.
a) Beweismittel:
Einführung der „Z-Grams“ von Dr. Ingrid Rimland, die in den Gerichtsakten vorhanden sind, im Wege des Selbstleseverfahrens.

b) Beweisthema:
Hieraus wird ersichtlich, dass unter Bruch der kanadischen Verfassung durch den kanadischen Geheimdienst und andere staatliche Behörden in Kanada von 1995 bis 2005 gegen den Angeklagten agitiert wurde, die angebliche Bedrohung der Sicherheit Kanadas vorgeschoben ist und der tatsächliche Grund die Holocaustthesen des Angeklagten waren.


3.
a) Beweismittel:
Zeugnis des Germar Rudolf, Asperger Straße 60, 70439 Stuttgart

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er dem Angeklagten unterbreitet hat, dass aus naturwissenschaftlichen Gründen (kein Nachweis von Spuren von Zyan-Gas) es ausgeschlossen sei, dass in Auschwitz, Majdanek oder Treblinka Menschen vergast worden seien. Der Zeuge wird ferner bekunden, dass nach seiner besten Meinung als Diplomchemiker und ursprünglicher Mitarbeiter des Max-Planck-Institutes es keinerlei Vergasungen im deutschen Herrschaftsbereich von Menschen gegeben hat. Er wird ferner bekunden, dass er dies in Wort und Schrift vielfach ausgeführt hat.


4.
a) Beweismittel:
Zeugnis des Fred Leuchter, 172 Belmont Street, Malden, MA 02148, USA

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er der einzige *********-Experte der Vereinigten Staaten ist und die drei vorhandenen Gaskammern in den USA, die zur Tötung von Delinquenten dienen, gewartet und verbessert hat. Er wird ferner darlegen, dass die amerikanischen Gaskammern mit Zyan-Gas arbeiten. Ferner wird er ausführen, dass er vom Angeklagten Zündel, als dieser in Kanada wegen seiner Thesen zum Holocaust angegriffen wurde, mit der Untersuchung der angeblichen Gaskammern von Dachau, Hartheim, Auschwitz, Birkenau, Majdanek und Treblinka beauftragt worden war, weil er vom Direktor des größten amerikanischen Gefängnisses in Missouri, Bill Armontraut als der einzige Gaskammerexperte, der den Gefängnisbehörden bekannt sei, benannt worden war. Als er hörte, dass der Angeklagte nicht
von Menschenvergasungen in Auschwitz, Treblinka und anderen „Vernichtungslagern“ überzeugt sei, hat er sich sein Honorar im voraus geben lassen, weil er im Falle einer für den Auftraggeber Zündel negativen Einstufung seiner Untersuchungsergebnisse nicht seinem Honorar hinterherlaufen wollte, da er an die Massenvergasungen in den Lagern bis dahin glaubte. Er wird ferner bekunden, dass er politisch völlig uninteressiert ist, ebenso an zeitgeschichtlichen Fragen, und keinerlei negative Gefühle gegenüber ****n hegte, bevor er sein Gutachten gemacht hat. Er wird bekunden, dass es nach seiner besten Technikermeinung an den Stellen, wo ausweislich der Museumsleitungen Menschenvergasungen stattgefunden haben sollen, keine Menschenvergasungen gegeben hat. Er wird ferner darlegen, dass er Gesteinsproben sowohl aus den ihm von der Museumsleitung bezeichneten Menschengaskammern, als auch von den von der Museumsleitung bezeichneten Kleidergaskammern (die zur Entlausung dienten) genommen hat, um diese durch ein gerichtschemisches Institut der USA (Alpha Laboratories) untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungen ergaben, dass in den angeblichen Menschengaskammern kein über den Normalwert hinausgehender Zyan-Wert nachweisbar war, wohingegen in den Kleidergaskammern ein um ein Vielfaches höherer Wert als normal bezüglich Zyangas nachweisbar war. Dies hat er dem Angeklagten mitgeteilt, und der Angeklagte vertraute auf seine Angaben, und hat sie dann weitergegeben, und sie waren Grundlage für die Thesen des Angeklagten. Er hat ferner vor dem Gericht in Kanada unter Eid dieselben Ausführungen gemacht, und hat dort keinen Meineid geleistet. Er hat sein 200seitiges Gutachten vor Gericht zwei Tage lang erläutert.

5.
a) Beweismittel:
Zeugnis von Israel Shamir, P. O. Box 23714, Jaffa-Tel Aviv 61236, Israel (http://www.israelshamir:net/articles.htm)

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er die im Germania-Rundbrief Nr. 270 auf Seite 7 ff gemachten Ausführungen, die dem Angeklagten ausweislich der Anklageschrift Seite 15 f zulast gelegt werden, so geschrieben hat, insbesondere, dass diese Ausführungen aus dem Artikel des ****n Shamir „Cornerstone of Violence“ entnommen sind. Er wird darlegen, dass ****n sich als Gottes auserwähltes Volk betrachten und die Weltherrschaft anstreben, sowie vom ewigen Königreich des Antichristen träumen, dass er diese Wahnideen für außerordentlich gefährlich hält, und er die Aufklärungsarbeit von Ernst Zündel ausdrücklich begrüßt, da diese geeignet ist, Missverständnisse auszuräumen und Verständnis zwischen rationalen Personen im ****ntum und Nicht****n zu wecken.

Er wird ferner bekunden, dass eine Reihe von ****n unter Verwendung von Holocaust-Vorwürfen sich als Lügner und Erpresser betätigen. Er wird
ferner darlegen, dass zahlreiche ****n, darunter führende israelische Minister und andere Politiker sowie Generäle von einem Auserwähltheitsdünkel ergriffen sind, aus dem heraus sie meinen, keinerlei Rechte von Andersdenkenden respektieren zu müssen. Er wird ferner bekunden, dass er keineswegs ein Sonderling ist, sondern in der israelischen Armee als Fallschirmjäger gedient hat, mehrere Bücher geschrieben hat, jahrelang Artikel für die israelische Zeitung Haaretz schrieb, aber gerade als **** sehr besorgt ist, dass das *******e Volk durch den Auserwähltheitswahn in verschiedenen Aspekten der *******en Religion, insbesondere, weil diese auch führende israelische Politiker wie Sharon, Barak, Netanyahu ergriffen hat, außerordentlich gefährdet ist.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
21.09.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt, wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Zeugnis eines instruierten Mitarbeiters des statistischen Bundesamtes, zu laden über das Bundesinnenministerium, Berlin.

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass – nachdem die Opfer von Flucht und Vertreibung in Ostdeutschland und unter den Volksdeutschen in Osteuropa und der früheren Sowjetunion mit einer Genauigkeit von einigen tausend auf 2,93 Mio. ermittelt worden sind, die Bundesregierung dem statistischen Bundesamt den Auftrag gegeben hatte, in derselben Art und Weise (Befragung von Zeugen, Verbleib von Anwohnern usw.) die Zahl der von 1939 bis 1945 in dem gesamten von Deutschland besetzten Gebiet umgekommenen ****n zu ermitteln. Die Arbeiten wurden in Angriff genommen. Sodann erfolgte eine Intervention des *******en Weltkongresses, dass der *******e Weltkongress es nicht wünsche, dass Opferzahlen ermittelt würden. Daraufhin wurden die Arbeiten eingestellt.

c) Begründung:
Wenn der *******e Weltkongress, der sicherlich einen guten Überblick über *******e Opferzahlen des Zweiten Weltkrieges hat, eine Ermittlung der
tatsächlichen Opferzahlen praktisch untersagt, weil ein „Wunsch“ des *******en Weltkongresses von der Bundesregierung regelmäßig befolgt wird, ist daraus zu schließen, dass die Repräsentanten des *******en Weltkongresses ersichtlich davon ausgehen, dass keine millionenfachen Opferzahlen bei genauer Erhebung herauskommen würden, weil man sonst eine wissenschaftliche Ermittlung der Opferzahlen nicht zu scheuen bräuchte. Damit wird einmal mehr deutlich, dass es keine Offenkundigkeit *******er Massenvernichtung im Dritten Reich gibt.

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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
08.11.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt,
wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Verlesung des Artikels aus dem Toronto Sun vom 06.06.2005 „Legal cosmetics“
Vernehmung von Peter Worthington, zu laden über die Zeitung Toronto Sun, Toronto, Kanada.

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass er den als Anlage beigefügten Artikel „Legal cosmetics“ geschrieben hat. Er wird weiter bekunden, dass er den Artikel sorgfältig recherchiert hat, und dazu auch regierungsamtliche Vertreter gehört hat. Er wird bekunden, dass das, was in dem Artikel ausgedrückt ist, dass nämlich als Ausweisungsgrund „threat to security“ genannt wurde, ein „fabricated reason, d. h. ein vorgeschobener, aber tatsächlich nicht bestehender Grund war. Er sei nur deswegen ausgewiesen worden, weil Kanada ihn nicht gemocht habe. Er sei nie eine Gefährdung für Kanadas Sicherheit gewesen, im Gegenteil, der kanadische Staat sei 45 Jahre lang eine größere Bedrohung für ihn gewesen.


2.
a) Beweismittel:
Verlesung des beigefügten Artikels „Zündel accused of trying to destabilize German Government“ aus der National Post, 26.02.2005
Zeugnis von Adrin Humphreys, zu laden über National Post, Toronto.

b) Beweisthema:
Die Beweiserhebung wird ergeben, dass der entscheidende Vorwurf in Kanada war, dass Ernst Zündel versucht habe, mit seinen Veröffentlichungen über den Holocaust die deutsche Regierung zu „destabilisieren“. Seine Holocaustleugnung habe diese Bedeutung. Andere Gründe wurden nur vorgeschoben.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
08.11.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96


In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt,
wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Verlesung des beigefügten Artikels aus dem Spiegel Nr. 38/2006, Seite 136/138 mit dem Titel: „Agent eines fremden Staates“.

b) Beweisthema:
Die Verlesung wird beweisen, dass zahlreiche Personen einen überragenden Einfluss von Israel und den ****n auf die Außenpolitik der Vereinigten Staaten annehmen. Der frühere Präsident Bill Clinton erklärte, dass die pro-israelische Lobby-Gruppe Aipac „die wirksamste Lobby der Stadt“ (Washington) sei. In massiver Weise wird durch diese Kräfte versucht, die USA in einen Krieg gegen den Iran zu drängen, und sie waren schon für den Irak-Krieg mitverantwortlich. Zu diesem Zwecke werden auch falsche Informationen durch Aipac-Lobbyisten verbreitet.

2.
a) Beweismittel:
Verlesung des Artikels im Spiegel Nr. 41/2006: „Der Alptraum-Präsident“.

b) Beweisthema:
Im Nahen Osten gilt die US-Regierung wegen ihrer bedingungslosen Israel-Unterstützung längst nicht mehr als ehrlicher Makler. Der Irak-Krieg hat ein neues Trainingszentrum für Terroristen geschaffen. Bob Woodward, Starreporter der „WashingtonPost“, hat in einem neuen Buch – obwohl früherer Unterstützung von Präsident Bush – nunmehr dargestellt, dass trotz Warnung vor dem Terroranschlag, der dann am 11. September 2001 geschah, keinerlei Maßnahmen von der Regierung zur Abwehr ergriffen wurden. Die USA unter Bush verfechten einen Imperialismus zwecks Aufbau eines weltweiten Imperiums.

3.
a) Beweismittel:
Vorlage des Briefes, der vom kanadischen Geheimdienst an das BKA geschrieben wurde zur Glaubwürdigkeit von Irene Zündel und dessen Verlesung.

b) Beweisthema:
Die Verlesung des Briefes wird ergeben, dass die Vorwürfe, die Irene Zündel erhoben hat, vom kanadischen Geheimdienst als unwahrhaft und falsch eingestuft worden sind, soweit sie den Angeklagten betreffen. Da es sich dabei genau um die Vorwürfe handelt, die auch Blair in seinem Beschluss behauptet, ist daraus ersichtlich, dass die Entscheidung von Blair keine tragfähige Grundlage hat.


Rechtsanwalt

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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
10.11.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt,
wie folgt Beweis zu erheben:


1.
a) Beweismittel:
Professor Pierre Zündel 4445 Route 620, Limekeln-NB – E6B-INZ- Kanada

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass es eine Reihe verschiedener Möglichkeiten gegeben hätte, Ernst Zündel in ein anderes Land als die Bundesrepublik ausweisen zu lassen, wenn er denn in Kanada als unerwünschte Person betrachtet würde. Zur Aufnahme wären Portugal, der Iran und Irland bereit gewesen. Dies ist den kanadischen Behörden auch mitgeteilt worden, die allerdings darauf verwiesen hatten, dass die Bundesrepublik die Überstellung von Ernst Zündel nach Deutschland wünsche.

2.
a) Beweismittel:
Zeugnis eines historischen Sachverständigen

b) Beweisthema:
Auf der Wannseekonferenz 1942 wurde nicht die Ausrottung des europäischen ****ntums beschlossen.

3.
a) Beweismittel:
Sachverständigengutachten

b) Beweisthema:
In den als Gaskammern in Polen vorgezeigten Räumen gab es nur wenige Lüftungen, die – da sie für Leichenkeller konzipiert waren – so schwach waren, dass die Entlüftung eines mit Leichen gefüllten Raumes, in dem Zyklon B abgegeben worden war, Stunden gedauert hätte.

4.
a) Beweismittel:
Zeugnis von Norman Finkelstein, Adresse über Piper-Verlag, München

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass von der Holocaust-Lobby über 100 Milliarden Dollar durch Androhung verschiedener Sanktionen von Deutschland erpresst worden sind.

5.
a) Beweismittel:
Historisches Sachverständigengutachten

b) Beweisthema:
Während Roosevelt und Stalin erst planten, die ****** des Dritten Reiches ohne Gerichtsverfahren zu erschießen, waren die Pläne zur Abhaltung des Nürnberger Prozesses durch zwei amerikanischen ****n aufgestellt und dann von ihnen gutgeheißen worden, wobei diese als Begründung angaben, dass nicht nur Einzelpersonen umgebracht werden sollten, sondern ganze Organisationen verurteilt werden sollten, um dadurch große Bevölkerungsgruppen mit Repressalien versehen zu können.

6.
a) Beweismittel:
Auszugsweise Verlesung des Buches von Brezinski: „Die einzige Weltmacht“

b) Beweisthema:
Die Verlesung wird ergeben, dass Brezinski Präsidentenberater gewesen ist und von ihm die Bundesrepublik als „Vasallenstaat“ bezeichnet wird.

7.
a) Beweismittel:
Zeugnis von Udo Walendy, Gartenstraße 16, 32602 Vlotho.

b) Beweisthema:
Der Zeuge wird bekunden, dass aufgrund seiner Untersuchungen und fundierten Unterlagen, die er dem Gericht erläutern wird, es keine Massentötungen in Gaswagen gegeben hat.

8.
a) Beweismittel:
Gutachten eines historischen Sachverständigen

b) Beweisthema:
Mehrere Ministerpräsidenten, die in Israel gewählt worden sind, können mit Recht als Terroristen und Massenmörder bezeichnet werden, beispielsweise Begin, der das King David Hotel in die Luft gesprengt hat mit über 109 Opfern, und Sharon, der ein Massaker in einem palästinensischen Flüchtlingslager durch seine Truppen abgesichert hat.


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Landgericht
Mannheim
A 1
68159 Mannheim
12.08.06
r 9/06 jw
6 KLs 503 Js 4/96


In der Strafsache
gegen Zündel

wird beantragt,
wie folgt Beweis zu erheben:


a) Beweismittel:
Beiziehung der Strafakte gegen den Geschäftsführer der deutschen Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung Dr. Gerhard Peters, 1955 beim Landgericht Frankfurt, und Einführung des Urteils im Selbstleseverfahren.

b) Beweisthema:
Die Einführung des Urteils wird ergeben, daß Dr. Gerhard Peters mit seiner Firma an das Konzentrationslager Auschwitz Zyklon B geliefert hatte, und deswegen angeklagt war, Beihilfe zum Mord an 300.000 Konzentrationslagerhäftlingen in Auschwitz geleistet zu haben. Er wurde freigesprochen, weil nicht bewiesen werden konnte, daß es mit Zyklon B in Auschwitz Vergasungen gegeben habe. Hierüber wurde in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 28. Mai 1955 unter der Überschrift: „Freispruch im Blausäure-Prozeß/Die Vergasungen von Auschwitz im Hintergrund“ berichtet.

c) Begründung:
Da als Beleg für die „Offenkundigkeit der millionenfachen Vernichtung von ****n durch Giftgas“ regelmäßig Gerichtsurteile herangezogen werden, ist dieses Urteil zum Beweis des Gegenteils der Offenkundigkeit bedeutsam, einmal, weil von 300.000 Opfern (nicht von 4 Millionen, wie bis 1990, und
nicht von 900.000 bis 1,1 Mio., wie offiziell in Auschwitz danach behauptet) ausgegangen wird, sondern auch, weil es das Gericht nicht für erwiesen hielt, daß auch nur ein einziger **** vergast worden sei. Da sämtliche NSG-Verfahren archiviert worden sind, ist die Akte auch noch im Archiv vorhanden.


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Landgericht Mannheim
A 1
68159 Mannheim
18.07.06
r 108/05 jw
6 KLs 503 Js 4/96

In dem Strafverfahren
gegen Zündel

wird beantragt,
wie folgt Beweis zu erheben:

1.
a) Beweismittel: Verlesung des Artikels: „Der Holocaust, die neue Weltreligion. Was feiern wir eigentlich zu Ostern?“ aus der römisch-katholischen Monatszeitschrift für Kirche und Welt „Der 13te“, 22. Jahrgang, Heft 4 vom 13. April 2006.

b) Beweisthema: Hieraus wird ersichtlich, daß auch in römisch-katholischen Kreisen von einer Holocaustreligion ausgegangen wird, ohne daß dies in irgendeinem Zusammenhang mit Antisemitismus stünde.


2.
a) Beweismittel: Verlesung des Artikels im „Spiegel“ vom 03.06.2006: „Die Suche nach dem Paradies“ (Seite 158 bis 170) von Matthias Schulz.

b) Beweisthema: Die Verlesung wird ergeben, daß es allgemeinkundig ist, daß die Bibel aus nicht*******en Vorlagen zusammengeschrieben wurde. Hierzu folgende Ausführungen von Schulz: „Es war gar kein durch die Wolken gereichtes Gottes Wort, wie im Jahre 1902 der Assyrologe Friedrich Delitzsch in einer Rede vortrug. Mose sei vielmehr nur ein eifriger Kopist gewesen... Sogar die Vorbilder von Adam und Eva schienen aus den Trümmern des Orients aufzutauchen... Damit stand fest: Die ****n, Mitglieder der semitischen Sprachfamilie, hatten ihre religiösen Stoffe im Zweistromland abgekupfert und – neu gemischt – in ihr altes Testament eingespeist... Sie waren über eine poetische Nadelschnur mit der frühesten Hochkultur der Erde verbunden.“

c) Begründung: Die Kammer hat in zwei Beschlüssen vom 22.05.2006 zwei Briefe des Angeklagten angehalten, in denen er dargelegt hat, daß vieles aus der mosarischen Religion nachweisbar aus Ägypten und aus Babylon stamme. Die Kammer hat sie wegen ihrer „potentiellen Beweisbedeutung“ beschlagnahmt, wobei aus den beiden Beschlüssen vom 22.05.2006 ersichtlich ist, daß die Kammer strafschärfend werten will, daß der Angeklagte mit seinen Auffassungen zur Herkunft der Religion annimmt, die ****n würden „in einer an die nationalsozialistische Propaganda erinnernden Weise als ein an sich kulturunfähiges Volk“ bezeichnet, die wegen eines Plagiats nicht religionsstiftend seien. Die Kammer setzt sich mit ihrer Auffassung in Widerspruch zu jeglicher seriösen Forschung zur Entstehung der Bibel, offensichtlich aus den bekannten Vorurteilen gegenüber dem Angeklagten, die bereits in einer Reihe von Beschlüssen zum Ausdruck gekommen sind.

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FWF
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

Mads
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Postby Mads » 1 decade 6 years ago (Thu Nov 23, 2006 11:31 am)

Patria wrote: wenn man es nicht einfach nur als lächerlich oder peinlich für eine "Demokratie" bezeichnen muss, das Stellen von Beweisanträgen zu bestrafen oder zu verbieten, diese öffentlich zu verlesen. Ahnliche Vorgegehensweisen gab es nur in der christlichen Inquisition.



Eine Bemerkung am Rande: was wäre dann mit den Vorgehensweisen im Kommunismus? Und da die Holocaust-Propaganda und die anti-christliche Propaganda von denselben Menchen betrieben wird, so sollte man meiner Meinung nach damit vorsichtig umgehen.


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