Ein Jude wurde am 06.06.23 vom Landgericht München I in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung (Verharmlosung gem. § 130 Abs. 3 StGB) zu 90 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt.
Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier kommentiert dies auf seinem Telegram-Kanal (2643): »Dabei ließ das Gericht die rechtlichen Einwände der Verteidigung bis hin zu einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2018 nahezu unberücksichtigt. Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, ist dies ein weiterer Baustein zur Einschränkung der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG mit der Folge, dass jegliche Bezugnahme unter dem Gesichtspunkt "Wehret der Anfängen" künftig ein Strafverfahren nach sich ziehen wird.«
Mein Kommentar: Auf a) die Christenverfolgung in Nazi-Deutschland und b) die Weiteranstellung und ggf. sogar Beförderung zahlreicher Nazi-Juristen in der BRD weist z. B. Otto Gritschneder hin im Buch: "Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte Reich. Eine Dokumentation", Rosenheim: Rosenheimer, 1987. Der NS war antichristlich, cf. "Mein Kampf": Uminterpretation der katholischen Erbsündenlehre zur antijüdischen Rassenideologie. Die NS-Justiz diente als Mittel zur Durchsetzung einer politischen Agenda. Für die Gründlichkeit der sog. "Entnazifizierung" s. (außer Gritschneder) z. B. auch das "Braunbuch".
Von daher dürfen wir heilfroh sein, wenn die BRD-Politik nur ganz nach Recht und Gesetz und völlig unabhängig von politischer Ideologie agiert.
Jude wegen Volksverhetzung (Verharmlosung gem. 130 Abs. 3 StGB) verurteilt
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Re: Jude wegen Volksverhetzung (Verharmlosung gem. 130 Abs. 3 StGB) verurteilt
Da sollte man mehr wissen zu dem Fall. Hat dieser Anwalt nicht Dr. Bhakdi verteidigt?
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