Michael Winkler: Kommentar zur heutigen Verhandlung

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Patria
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Michael Winkler: Kommentar zur heutigen Verhandlung

Postby Patria » 1 decade 5 years ago (Wed Jun 27, 2007 6:42 pm)

Michael Winkler: Kommentar zur heutigen Verhandlung

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Meine Verhandlung hat stattgefunden. Ergebnis: 100 Tagessätze wegen Volksverhetzung, Einziehung meines Hauptrechners und eines USB-Sticks, auf dem hauptsächlich Romandateien gesichert sind.

Bei der Verhandlung hatte ich das Gefühl, der cardassianischen Prozeßordnung zu unterliegen. Die Cardassianer sind ein Volk aus Raumschiff Enterprise (Star Trek), eine Militärdiktatur, bei dem bei einem Prozeß schon bei Eröffnung der Schuldspruch feststeht und das Strafmaß.

Der Prozeß wurde keinesfalls ergebnisoffen geführt. Motive oder mildernde Umstände haben niemanden interessiert, das Verfahren sollte möglichst schnell durchgezogen werden. Die Richterin verlas zum Schluß als Urteilsbegründung die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Das beste Argument war, daß jeder Bürger die einschlägigen juristischen Strafbestimmungen zu kennen habe. Mit anderen Worten: Juristen brauchen vier Jahre Studium, um das zu lernen, was sie anschließend bei jedem Bürger als bekannt veraussetzen.

Besonders bösartig sind die 100 Tagessätze, denn 90 würden nicht in polizeiliche Führungszeugnisse eingetragen. Vermutlich möchte sich die Richterin durch besonders strenge Urteile für weitere Karrieresprünge empfehlen. Zum Glück erhalten die meisten derartigen Frauen den "kleinen" Darwin-Award, weil sie durch freiwillige Kinderlosigkeit zu Gunsten der Karriere ihr Erbgut aus dem Genpool der Menschheit entfernen.

Der politische Schauprozeß wurde geführt, um "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit" zu erhalten. Zum Vergleich: hätte ich Kokain auf einem Schulhof verkauft, wäre ich bei den ersten 50 Festnahmen deswegen nicht einmal bestraft worden. Für "Förderung der Prostitution und fortgesetzten Rauschgiftkonsum" erhielt ein Michel Friedmann 150 Tagessätze, um einmal einen Vergleich zum Strafmaß zu haben.

Bei solchen Prozessen wird die Aussage eines Gerhard Schröder glaubhaft, daß Wladimir Putin ein lupenreiner Demokrat sei. Die Menschenrechtsverletzungen durch politische Prozesse sind in Deutschland mittlerweile so üblich, daß unsere Regierung Rußland oder China kaum noch etwas vorzuwerfen hat.

Gut, wir sind noch nicht beim Stalinismus angelangt, aber öffentliche Meinungszensur findet statt. Was das Gericht eindrucksvoll bewiesen hat.

Michael Winkler

siehe auch Das Undenkbare
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

Harald
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Postby Harald » 1 decade 5 years ago (Fri Jun 29, 2007 1:30 pm)

Ich verstehe den Herrn Winkler ja, aber er will eindeutig auch provozieren. Oder wie sonst hat man seine Frisur zu interpretieren? Das Bärtchen hat er sich wohl erst kurz vor dem Fototermin abrasiert.

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Hektor
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Postby Hektor » 1 decade 5 years ago (Sun Jul 01, 2007 2:10 pm)

Harald wrote:Ich verstehe den Herrn Winkler ja, aber er will eindeutig auch provozieren. Oder wie sonst hat man seine Frisur zu interpretieren? Das Bärtchen hat er sich wohl erst kurz vor dem Fototermin abrasiert.
... Versteh ich jetzt nicht ganz... Was stoert dich an der Frisur. Sieht doch gepflegt aus. Gibt es denn bereits ein Gesetz wider "verfassungsfeindliche" Haartracht?!

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ClaudiaRothenbach
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Postby ClaudiaRothenbach » 1 decade 5 years ago (Sun Jul 01, 2007 3:18 pm)

Mit dem falschen Bärtchen kann man sich in der BRDDR sicherlich ein Anklage wegen des Herumzeigens von Nazi-Symbolen einhandeln. Die Argumenation Haralds deutet das ja bereits an.
"Everything has already been said, but not yet by everyone." - Karl Valentin

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Patria
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Postby Patria » 1 decade 5 years ago (Sun Jul 01, 2007 3:22 pm)

Hektor wrote:
Harald wrote:Ich verstehe den Herrn Winkler ja, aber er will eindeutig auch provozieren. Oder wie sonst hat man seine Frisur zu interpretieren? Das Bärtchen hat er sich wohl erst kurz vor dem Fototermin abrasiert.
... Versteh ich jetzt nicht ganz... Was stoert dich an der Frisur. Sieht doch gepflegt aus. Gibt es denn bereits ein Gesetz wider "verfassungsfeindliche" Haartracht?!
§130 (4) StGB? :lol:
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Harald
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Postby Harald » 1 decade 5 years ago (Mon Jul 02, 2007 7:37 am)

Strafbar ist der Haarschnitt sicher nicht, aber m.E. doch zur Provokation gedacht. Der - in diesem Fall nicht (mehr?) vorhandene - Bart ist nur Doppelgängern von Charles Chaplin erlaubt.

Ein seriöser Revisionist ist nicht auf Provokation aus und trägt seine politischen Sympathien auch nicht zur Schau, wenn diese - sei es auch zu Unrecht - seine Objektivität in Frage stellen könnten.

Ein Bewunderer Napoleons läuft ja auch nicht immer mit der Hand zwischen den Hemdknöpfen herum.

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Patria
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Postby Patria » 1 decade 5 years ago (Wed Jul 04, 2007 4:35 pm)

Schauprozeß

Anders als meine sonstigen Kolumnen, in denen Konzepte vorgestellt werden, der Staat satirisch aufs Korn genommen oder einfach über Entwicklungen spekuliert wird, handelt es sich bei diesem Text um einen Erlebnisbericht. Die hier genannten Personen existieren wirklich und haben auch das getan, was hier geschildert wird. Ich nenne hier auch die richtigen Namen. Der eine empfindet sich als “engagierter Staatsbürger”, da setze ich voraus, daß er mit seinem Namen für das eintritt, was er praktiziert. Feige, namenlose Denunzianten hatten wir in Deutschland genug.

Bei den anderen Personen handelt es sich um Staatsdiener, also “Angestellte des Volkes”. Deshalb hat das Volk auch ein Recht zu erfahren, wer diese Leute sind und was sie für ihr Staatsgehalt so treiben. In Deutschland gab es in den letzten hundert Jahren vier gesellschaftliche Umbrüche, nach denen Handlungen der Vergangenheit oftmals anders beurteilt wurden. Da das BRD-System jetzt schon 58 Jahre existiert, dürfte ein Umbruch rein statistisch in Kürze bevorstehen. Deshalb ist es wichtig, Namen und Tatbestände aufzuzeichnen.

Auftakt

Ein engagierter Staatsbürger namens Benjamin Schöler hat meine Internetseite gefunden und für anzeigewürdig erachtet. Als Absender auf dem Brief vom 9. März 2006 stand 57080 Siegen auf dem Brief, mit der Maßgabe, jegliche Korrespondenz nach 17789 Greifswald zu richten. Letzteres wohl aus dem Grund, weil bei einer Anreise aus Greifswald die erhofften Zeugengelder höher sein dürften. Ich weiß nicht, ob dieser nicht mehr ganz so junge Mann (er müßte etwa 27 Jahre alt sein) so sein Studium finanziert oder nur auf Kosten seiner Opfer durch Deutschland reisen will. Er selbst bezeichnet das als seine staatsbürgerliche Pflicht, deshalb gehe ich davon aus, daß so vorbildliche Staatsbürger auch gerne namentlich herausgestellt werden wollen.

Schon am 16. März beauftragt Oberstaatsanwalt Dr. Geuder einen Kriminaloberkommissar Hausmann, die Ermittlungen aufzunehmen. Dieser Mann stellt zunächst fest, daß es mich gibt und die angezeigten Texte tatsächlich im Internet stehen. Und weil in dieser freiheitlichen Demokratie alles seinen dienstlichen Weg zur Kriminalisierung von Meinungsabweichlern gehen muß, beantragt er am 31. März die Hausdurchsuchung.

Schon am 2. Mai genehmigt ein Richter namens Jochim diese Hausdurchsuchung mit allgemeiner Beschlagnahme aller EDV-Anlagen. Man ist in Deutschland gründlich, deshalb wird dieser Hausdurchsuchungsbeschluß auch auf den Provider (Anbieter der Internetseiten) und den Hoster (Betreiber der Internetserver) ausgedehnt.

Man mag das als lobenswerte deutsche Gründlichkeit sehen, aber es zeigt auch die fehlende Achtung der deutschen Justiz vor dem Eigentum der Bürger. Da wird wahllos eingesammelt, was irgendwie mit einer Straftat in Verbindung stehen könnte. Aber natürlich nicht bei Großfirmen, da hält man sich vornehm zurück. So auch in diesem Fall, wo die Kollegen in Berlin und Karlsruhe die Würzburger Provinzler darüber aufklärten, was nun eigentlich ein Internetprovider ist und mit welch großen Firma sie sich da anlegen.

Mein damaliger Internetprovider war STRATO. Dort hat man einen Speicherabzug meiner Internetpräsenz angefertigt, sie an die Polizei in Würzburg geschickt und pünktlich zum Tag der Hausdurchsuchung meine URL gesperrt. Selbstverständlich mußte ich anschließend die Kündigungsfrist einhalten und bis zum regulären Kündigungstermin die Gebühren weiterbezahlen.

Seit dieser Erfahrung weiß ich, daß sich deutsche Provider wunderbar eignen, um dort Pornobilder einzustellen oder den Werdegang von Hundewelpen zu dokumentieren. Auch Abzocker-Shops sind dort bestens aufgehoben, aber anspruchsvolle politische Seiten nicht. 1&1 / Puretec als der andere Großanbieter ist noch schlimmer als STRATO, die drohen in ihren AGB sogar 5.000 Euro Schadenersatz an.

Jedenfalls erschien das Rollkommando der Polizei am 1. Juni. Anführer war ein relativ ruppiger Erster Kriminalhauptkommissar Hemmelmann, der mich im Anschluß trotz meiner Weigerung vernehmen wollte. Dabei ging es um Mitgliedschaften in mir völlig unbekannten Burschenschaften. Auf meine Frage, was man mir eigentlich vorwerfe, kam nur ein “Das da!”, mit Verweis auf die Schrift der Staatsanwaltschaft. Mangels für mich erkennbarer Sachkompetenz des Gegenübers habe ich das Gespräch danach endgültig abgebrochen.

Der eigentliche Sachbearbeiter Hausmann trat weniger in Erscheinung, er ist nur dadurch aufgefallen, daß er allein ohne jeglichen Zeugen mein Auto durchsucht hat. Immerhin war er ehrlich genug, um die Plastikchips für Einkaufswagen in meinem Aschenbecher zu belassen. Der letzte, der mein Auto allein und ohne Zeugen durchsucht hat, war ein russischer Wagenknacker, der in Ermangelung sonstiger Beute auch diese eingesteckt hatte.

Als Internetkrimineller, der auf seiner Homepage vorschriftsmäßig seine Adresse angibt, mußte ich natürlich unbedingt erkennungsdienstlich erfaßt werden, mit dem ganzen Programm, vom Fingerabdruck über Photographie bis zum DNS-Abstrich. Nur die Abgabe einer Schnüffelprobe blieb mir erspart, vermutlich war Schäuble damals noch nicht soweit.

Laut Herrn EKHK Hemmelmann sollte die Untersuchung meiner Rechner vier bis sechs Wochen dauern. Vielleicht weiß der Mann es nicht besser oder er hat eine sehr hohe Meinung von der Arbeitsfreude seiner Kollegen. Meine Rechner haben kein verschlüsseltes Dateisystem, diesen Text aufzufinden kostet einen Aufruf der Suchfunktion und keine fünf Minuten. Natürlich muß die Polizei ein wenig mehr machen. Ich habe lange genug in der Branche gearbeitet, um zu wissen, daß ICH einen einzigen Tag gebraucht hätte, um zwei fremde Rechner dieser Konfiguration zu durchsuchen.

Der zuständige Kriminaloberkommissar benötigte dazu volle fünf Monate. Leider habe ich mir seinen Namen nicht aufgeschrieben, gesehen habe ich ihn auch nie, deshalb erlaube ich mir einfach einmal zu spekulieren, was das für ein Mann sein könnte. Ein Polizeibeamter Anfang 40, wahrscheinlich verheiratet, ein Kind, mit 20 Dienstjahren bei der Polizei. Laut Internet bekommt so ein Beamter 3.047,56 Euro pro Monat bezahlt, ohne eventuelle Leistungs- und sonstige Zulagen. Das Jahreseinkommen wird mit 38.704,01 Euro angegeben, es entspricht also exakt dem statistischen Durchschnitt eines Arbeitnehmers.

Nach dem Abschluß der Ermittlungen ging alles den gewohnten Behördengang: Zuerst wurde um Stellungnahme ersucht, dann eine Anklageschrift verfaßt und schließlich ein Gerichtstermin anberaumt. Das ganze Schauspiel, das die Vorgänge während der Verhandlung als solches offenbart haben, dauerte weitere acht Monate.

In der erstellten Anklageschrift fehlte natürlich nicht das Wort “offenkundig”, das jedwede Beweiserhebung für überflüssig erklärt. Es wurde auch auf “zahllose seriöse”, allerdings nicht weiter und schon gar nicht mit Namen angeführte Publikationen hingewiesen, die “zutreffende Fakten” darstellen. So habe ich leider keine Möglichkeit herauszufinden, welche Fakten das Gericht als zutreffend einschätzt.

Selbstverständlich wird nicht mein gesamter Artikel herangezogen, sondern nur ausschnittsweise zitiert, ohne daß die Auslassungen gekennzeichnet sind. Natürlich nicht, denn sonst hätte ja jeder erkannt, daß hier nicht die Holocaust an sich thematisiert wird, sondern der Staat, der den Holocaust zu seinem höchsten Daseinszweck erkoren hat.

Die zentrale Aussage ist: “Der in das Internet gestellte Text ist aufgrund seines Inhalts und der allgemeinen Zugänglichkeit geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.” Er stört also nicht, hat auch nie gestört, er ist nur dazu geeignet. Er könnte also unter Umständen den öffentlichen Frieden stören. Aha.

“Gestört ist der öffentliche Frieden unter anderem dann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird.” Da muß man wohl einen Doktor in Rechtswissenschaft besitzen, um nachzuvollziehen, wie mein Text die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert.

“Das Leugnen bzw. Relativieren der NS-Verbrechen bedeutet einen Angriff auf die Menschenwürde der verfolgten Minderheiten. Sie ist geeignet, das gedeihliche Miteinander zwischen Juden und anderen Bevölkerungsgruppen empfindlich zu stören und die jüdischen Mitbürger in ihrem Sicherheitsgefühl und ihrem Vertrauen auf Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.” Na, jetzt weiß ich es. Mein Text ist mal wieder geeignet, er könnte unter Umständen…

Nach dieser Definition könnte man jeden Staatsanwalt, jeden Richter, jeden Politiker und überhaupt jeden Mann wegen Vergewaltigung anzeigen. Jeder Mann besitzt ein Organ, das dazu geeignet ist, Straftaten an Teilen der Bevölkerung zu verüben und damit das gedeihliche Miteinander von Frauen und Männern empfindlich zu stören und die weiblichen Mitbürger in ihrem Sicherheitsgefühl zu beeinträchtigen.

Die Verhandlung

Natürlich hatte der ermittelnde Oberstaatsanwalt Dr. Geuder keine Zeit, an diesem Prozeß teilzunehmen. Da hat er lieber einen Kollegen geschickt, mit genauen Anweisungen und ohne Handlungsspielraum. Der Vertreter, Oberstaatsanwalt Bellay, hat sein Programm abgespult. Er wirkte eher gelangweilt, hat halt getan, was das System von ihm erwartet.

Das kann man auch von ihm verlangen. So ein Oberstaatsanwalt, verheiratet und sagen wir mal zwei Kinder, bekommt nach 26 Dienstjahren in der Gehaltsstufe R2 ein Monatsgehalt von 5.503,83 Euro, oder 66.045,96 Euro pro Jahr.

Die Richterin Helm wirkte wie eine ehrgeizige Karrierefrau. Ihren Gesichtsausdruck möchte ich so beschreiben: Stellen Sie sich eine Lehrerin vor, die ihre verhaßten Schüler nicht mehr mit dem Rohrstock züchtigen darf und dies von ganzem Herzen bedauert. Von ihr weiß ich, daß sie verheiratet ist, mit dem Vorsitzenden der Fraktion der Grünen im Stadtrat von Würzburg, einem Rechtsanwalt Pilz. Von Kindern ist mir nichts bekannt, ich nehme einfach an, daß sie zu Gunsten ihrer Karriere darauf verzichtet hat.

In der Gehaltsstufe R3, den womöglichen Lohn für diesen Verzicht, wird das Dienstalter nicht mehr berücksichtigt. Es gibt einheitlich 6.056,77 Euro pro Monat und 72.681,24 Euro im Jahr. Zu den oft verkündeten Prinzipien der Demokratie gehört die Unabhängigkeit der Richter, deshalb ist Frau Helm an keine Weisung gebunden und könnte bei einem Prozeß frei entscheiden. Zumindest dann, wenn dieser ergebnisoffen geführt wird.

Die Gehälter dieser Leute fallen natürlich nicht vom Himmel, sie werden vom Steuerzahler aufgebracht. Bei jedem Brötchenkauf, beim Tanken, bei allem, wo ich Steuern bezahle, leiste ich auch einen kleinen Obolus für das Gehalt dieser Justizleute. Da könnte man doch einen fairen Prozeß erwarten? Zumal auch das zu meinem Demokratieempfinden gehört. Aber faire Prozesse kosten Zeit und Mühe, man müßte auf den Angeklagten und seine Argumente eingehen… Und das bei einem so niedrigen Gehalt, das auch dann jeden Monat auf dem Konto erscheint, wenn man sich das Leben einfach gestaltet.

Statt dessen darf ich mich vom geschätzten Herrn Oberstaatsanwalt als “verkrachte Existenz” titulieren lassen. Klar, wer kein Beamtengehalt bezieht, sich mit Buchverkäufen durchs Leben schlägt und bald in Hartz IV abzugleiten droht, ist eben eine verkrachte Existenz. Außerdem führte Herr Bellay aus, daß ich zu wissen hätte, was in diesem Land strafbar sei. Wenn ich als Justizlaie das zu wissen habe - wofür haben er und seine Richterin viereinhalb Jahre studiert? Wofür zwei Jahre Referendariat abgeleistet? Was wird in den juristischen Staatsexamen geprüft? Allgemeinwissen?

Das einzige, was Richterin Helm in dieser halben Stunde interessiert hat, war die Höhe der Tagessätze, die sie nach Abschluß der Plädoyers an ihrem Pult ausrechnete und in das eindeutig vorgefertigte Urteil eingetragen hat. Sie hatte es nicht nötig, sich zurückzuziehen, sie brauchte nicht zu formulieren, alles lag bereits fertig ausformuliert vor ihr.

Und wie wundersam: Formulierungen aus der Anklageschrift tauchten wortwörtlich im Urteil auf. Mit anderen Worten: der gesamte Prozeß war eine von vornherein abgekartete Angelegenheit. Hätte mein Anwalt “Die Glocke” vorgetragen und ich “Hänschen klein” gesungen, wäre dasselbe Urteil zustande gekommen.

Ich weiß nicht, ob der so oft propagierte “Rechtsstaat” solche Verfahren billigt. Meiner persönlichen Vorstellung eines fairen und gerechten Prozesses entspricht das jedenfalls nicht. Schauprozesse hätte ich bisher eher dem Volksgerichtshof eines Herrn Freisler zugeordnet oder der Sowjetunion unter Stalin.

Um es mit den Worten der Anklage zu formulieren: Ein solches Vorgehen des Gerichts ist geeignet, mein Sicherheitsgefühl und mein Vertrauen auf Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.

Würdigung des Verfahrens

Der Staatsanwalt spricht in seiner Anklageschrift von “zahllosen seriösen Publikationen”, die über den Holocaust veröffentlicht wurden. Allen gemeinsam ist die Zahl von sechs Millionen Opfern, die staatlich vorgeschrieben sind. Angeblich ist der Holocaust das am besten untersuchte Ereignis der Geschichte. Tatsächlich ist es schwer, zwei Autoren zu finden, die für Auschwitz die gleichen Opferzahlen angeben. Wenn man sucht, findet man sogar Zeitungen aus dem Springer-Konzern, die in einer einzigen Ausgabe zwei unterschiedliche Zahlen angeben.

Offensichtlich ist jede einzelne Zahl “seriös” und sie zu nennen vollkommen legal, auch wenn sie sich um Faktor 10 von anderen “seriösen und legalen” Zahlen unterscheidet. Es ist nur verboten und wird mit 100 Tagessätzen belangt, mehrere dieser seriösen Zahlen anzufügen und sie womöglich auch noch absteigend zu ordnen. Ein solches Vorgehen ist nicht etwa wissenschaftlich, sondern “geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören”. Und natürlich die Rechtssicherheit.

Im 16. Jahrhundert war “offenkundig”, daß sich die Sonne um die Erde dreht und die Erde der Mittelpunkt des gesamten Universums ist. Galileo Galilei mußte vor dem Inquisitionsgericht abschwören und Giordano Bruno wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt, weil er behauptet hatte, es gäbe anderer Welten. Letztere nennt man heute “extrasolare Planeten”.

Natürlich bestand die Kirche im 16. Jahrhundert nicht aus stumpfsinnigen Gestalten, die in ihrem heilen Weltbild nicht gestört werden wollten. Der Kirche gehörten im Gegenteil die scharfsinnigsten und intelligentesten Köpfe ihrer Zeit an. Es ging damals nicht um Naturwissenschaften, sondern um Glaubensdogmen.

Gott hat die oberen und die unteren Wasser getrennt, das Land aus dem unteren Wasser gehoben, Sonne, Mond und Sterne an den Himmel gesetzt, Pflanzen und Tiere erschaffen, schließlich uns Menschen und uns seinen eigenen Atem eingehaucht - so steht es in der Bibel. Das weiß jeder Christ, deshalb ist es offenkundig. Er kann seinen eingeborenen Sohn nicht auf ein unwichtiges Stäubchen am Rand des Universums geschickt haben, sondern nur auf den einen, einzigen Planeten im Mittelpunkt der Schöpfung.

Die Kirche hat ihre Autorität und ihre Macht davon abgeleitet, daß sie den Willen Gottes im größten Teil des Universums verkündet. Dem göttlichen Willen der Kirche durfte niemand widersprechen, wer die Erde aus dem Mittelpunkt an den Rand des Universums rückt, gar noch behauptet, es gäbe andere Welten, greift diese herausgehobene Position der Kirche an.

Es gibt noch eine Parallele: die scheinbare Supermacht Kirche hatte im 16. Jahrhundert bereits den Zenit ihrer Macht überschritten. Dieser lag um das Jahr 1500: Die rivalisierende Ostkirche war nach dem Fall von Konstantinopel bedeutungslos geworden. Das orthodoxe Rußland stand unter der Kontrolle der Goldenen Horde, dafür war Spanien den Mauren entrissen worden und dank Kolumbus wartete eine “neue Welt” darauf, christianisiert zu werden.

Im Jahr 1600 waren Teile des Nordens protestantisch geworden. Das anglikanische England hatte die Armada besiegt, die Flotte des allerkatholischsten Spaniens. Die Renaissance räumte mit den Dogmen des Mittelalters auf, der Ablaßhandel kam zum Erliegen, dafür griffen neue Erkenntnisse um sich, die zum Teil aus der Antike stammten und von der Kirche Jahrhunderte lang unterdrückt werden konnten.

Die Exzesse der Inquisition zeigten nicht die Stärke, sondern die um sich greifende Schwäche der Kirche.

Die Kirche hat inzwischen akzeptiert, daß die Erde nicht der Mittelpunkt des Universums, sondern nur ein Stäubchen im Kosmos ist. Die Kirche lebt, auch wenn die Bibel nicht mehr als Quelle kosmologischer Erkenntnisse anerkannt ist. Galilei wurde ganz offiziell rehabilitiert. Giordano Bruno hingegen hat das nicht mehr genützt, der war längst verbrannt.

Im §130 des Strafgesetzbuches steht explizit eine einzige, herausgehobene Minderheit, deren Vertrauen in die Rechtssicherheit geschützt werden soll. Es geht nicht einmal darum, daß Texte diese Gruppe in der Menschenwürde angreifen, es genügt, daß sie geeignet sind, das zu tun.

Ich besitze ein großes Küchenmesser. Ich habe zwar noch nie einen Menschen umgebracht, aber ich betätige mich regelmäßig mit einem Gegenstand, der geeignet ist, einen Menschen umzubringen. Nur ist das noch nicht strafbar, zum Glück, weil ich mir nicht vorstellen kann, mit einem ungefährlichen 3cm-Messer den weihnachtlichen Truthahn zu tranchieren.

Der Paragraph 130 ist nicht etwa 1945 oder 1949 in dieser Form ins Strafgesetzbuch übernommen worden, sondern erst 1995 - und wird seitdem laufend verschärft. Seit 2003 läuft eine Verfassungsklage dagegen, aber das Bundesverfassungsgericht hat einfach noch keine Zeit finden wollen, darüber zu entscheiden. Es geht bei diesem Paragraphen hauptsächlich darum, ein bestimmtes Geschichtsbild in den Rang eines Glaubensdogmas zu erheben, das auf Grund seiner festgeschriebenen “Offenkundigkeit” nicht mehr bezweifelt werden darf.

Richter Meinerzhagen im Prozeß von Ernst Zündel hat das sinngemäß so ausgeführt: “Es ist völlig egal, ob sich die Sonne um die Erde dreht oder nicht. Es steht so in der Bibel, deshalb hat ein Christenmensch nichts Gegenteiliges zu behaupten und wird wegen Ketzerei bestraft.”

Im heutigen Deutschland leben Juden sicherer und sorgenfreier als in Israel. Holocaustopfer, die in Israel kaum Unterstützung erhalten, kommen nach Deutschland zurück. Es gibt keine wirkliche Bedrohung durch Rechtsradikale, über die immer in den Medien berichtet wird. Im Gegenteil, nicht die Juden, sondern die Rechtsradikalen müssen vor Übergriffen der Bevölkerung geschützt werden.

Die Formulierung “ist geeignet” liefert hier den Schlüssel der Erkenntnis. Es sind solche Gummiparagraphen, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttern. Wer Gegenargumente durch eine “Offenkundigkeit” generell ausschließt, zeigt damit, daß er in einer schwachen Position ist, die nur durch Gewaltanwendung aufrecht erhalten werden kann.

Der Paragraph läßt sich ausbauen. Im Augenblick schützt er eine Minderheit in einer Form, die früher unter Majestätsbeleidigung die regierenden Häuser herausgehoben hatte. Wenn Strafbestimmungen ständig verschärft werden, geschieht das in einer ganz bestimmten, eindeutig zu erkennenden Absicht. Noch verfolgt man damit nur die bösen Rechten, um die Ewiggestrigen, die nicht wahrhaben wollen, für welche Verbrechen sie dank Erbschuld verantwortlich sind.

“Anständige Bürger” haben nichts zu befürchten und schauen deshalb weg. Besser ausgedrückt: sie haben NOCH nichts zu befürchten, denn die Bestimmungen lassen es zu, daß jeder Text, jede Aussage als Volksverhetzung belangt werden kann, die “aufgrund ihres Inhalts und der allgemeinen Zugänglichkeit geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.” Rufen Sie einfach mal “Merkel ist doof!” in einer Kneipe - und schon sind Sie dran, wenn man die Buchstaben des Strafrechts eng auslegt. Sie haben die Befähigung unserer Regierungschefin in Zweifel gezogen, das ist ganz bestimmt geeignet den öffentlichen Frieden zu stören.

Jede Form von Meinungsdiktatur hebelt die Prinzipien der Demokratie aus. Die Justiz ist ein Gewohnheitstier, das immer mehr versucht, die Grenzen der eigenen Macht auszuloten. Das heißt, nicht die Justiz, sondern die Politik, der allgemeine Parteienfilz. Wer sich zum willfährigen Büttel des Systems hergibt, darf auch im CSU-regierten Bayern als Grünensympathisantin Karriere im Justizsystem machen. Das ist politisch so gewollt.

Es ging bei meinem Urteil nicht darum, Aussagen zu bestrafen, die es in vergleichbarer Form zuhauf im Internet gibt. Da hat ein nützlicher Idiot in Form eines unbedarften Studenten die Schmutzarbeit des Verfassungsschutzes erledigt. In der DDR nannte man das einmal Inoffizieller Mitarbeiter (IM). Wie es heute genannt wird, weiß ich nicht, aber vermutlich wird es besser bezahlt als damals. Ein “entrüsteter Staatsbürger” als Anzeigeerstatter wiegt natürlich viel schwerer als ein Oberregierungsrat in offizieller Überwachungsfunktion, ganz zu schweigen, daß so nicht dessen Name in die Öffentlichkeit gelangt.

Die IMs wurden damals wie heute dazu benutzt, um Dissidenten ans Messer zu liefern. Was dann folgt, ist das übliche Räderwerk, bei dem die Demokratie so tut, als würde sie Minderheiten schützen, um tatsächlich abweichende Meinungen zu bekämpfen. Unsere Regierung braucht nirgendwo mehr Menschenrechte anzumahnen, nicht in der Türkei, nicht in Rußland, nicht in China. Verfolgte Dissidenten gibt es längst hier im eigenen Land.

Nach dem nächsten Umbruch werden die Schergen des Systems sich wieder darauf berufen, sie hätten keine andere Wahl gehabt und nur Befehle befolgt. Das ist genau jene Formulierung, die keinem “NS-Täter” abgenommen wurde. Hans Filbinger hat sich an das damals gültige Recht gehalten, als er seine Urteile gegen Deserteure fällte, die zu diesem Zeitpunkt für die deutsche Justiz unerreichbar gewesen waren. Dafür mußte er als Ministerpräsident zurücktreten und ihm wurde sogar noch ein Gedenkgottesdienst in Berlin von jener Kirche verweigert, die 60 Jahre bereitwillig seine Kirchensteuer angenommen hatte.

Anders als die “NS-Täter” riskieren heutige Staatsanwälte und Richter nichts, wenn sie sich weigern, zu Bütteln der Meinungsdiktatur zu werden. Wer damals mißliebige Urteile fällte, fand sich plötzlich an der Ostfront wieder. Wer heute das eigene Rechtsempfinden über die staatlichen Vorgaben stellt, wird als unkündbarer Beamter bestenfalls strafversetzt und nicht mehr befördert.

Die Täter bis 1945 riskierten bei falschem Verhalten Leib und Leben, die heutigen “furchtbaren Juristen” hingegen nur ein wenig Geld und Prestige. Das sollte man berücksichtigen, wenn einst über sie zu Gericht gesessen wird.

Dummheit…

Ein letzter Punkt: Würde ich “Das Undenkbare” nach heutigem Kenntnisstand noch einmal schreiben? Eindeutig nein. Ich gebe zu, diesen Text zu formulieren, war unklug. Andererseits hätte man sich dann einen anderen Text gegriffen, um mich zu bedrängen. Insofern hat sich der Staat offenbart - und das sind wertvolle Erkenntnisse.

Sie würden das nie schreiben? Sie würden NIE so dumm sein? Guter Vorsatz, aber das nutzt Ihnen nichts. §130 ist nur der Anfang der Meinungskontrolle. Wenn es bei der jetzigen Formulierung keine Opfer mehr gibt, welche die Justiz verfolgen kann, wird der angepaßt. Und dann sind auch Sie an der Reihe.

Sie werden in dieser sich als solcher bezeichnenden Demokratie schon lange nicht mehr gefragt. Heute regiert in Berlin eine Koalition, die in dieser Form kaum ein Wähler haben wollte. Diese Regierung beschließt Gesetze, von denen bekannt ist, daß die Mehrheit des Volkes dagegen ist. Die öffentliche Meinung wird durch gleichgeschaltete Medien im Sinne der Regierung manipuliert. Gleiche Zustände in anderen Ländern werden von unserem Regime als Diktatur bezeichnet.

Eine DDR liegt hinter uns. So sehr man heute von offizieller Seite den Blick auf die Jahre 1933 bis 1945 lenken möchte, um so besser sollten wir alle darauf achten, daß wir nicht die Jahre 1945 bis 1989 wieder aufleben lassen. Der §130 ist ein politischer Paragraph, der bald jeden treffen kann. Noch verteilt die willfährige Justiz hauptsächlich Geldstrafen, doch Meinungsabweichler sitzen bereits bis zu fünf Jahren ein.

In marxistischen Systemen werden Kriminelle hofiert und Andersdenkende kriminalisiert. Kokainmißbrauch und Menschenhandel sind schon heute läßlichere Sünden als abweichende Meinungen. Nicht nur unsere Bundeskanzlerin stammt aus der DDR, auch das IM-Spitzelsystem und die Schnüffelproben haben wir längst übernommen. Und die Justiz paßt sich an.

Wir hatten in Deutschland schon immer eine Klassenjustiz, von der Prominente immer deutlich besser behandelt wurden, als einfache Bürger. Jetzt sind wir auf dem besten Weg zur Unterdrückungsjustiz, in der eine “empfundene Rechtssicherheit” mehr gilt, als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Das System nähert sich seinem Untergang und läßt alle Masken fallen. Am 27. Juni 2007 hat es mich getroffen. Lehnen Sie sich ruhig zurück und entspannen Sie sich. Genießen Sie die nächsten Tage - womöglich sind Sie bereits der Nächste!

Michael Winkler
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Hektor
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Postby Hektor » 1 decade 5 years ago (Thu Jul 05, 2007 12:50 pm)

Harald wrote:Strafbar ist der Haarschnitt sicher nicht, aber m.E. doch zur Provokation gedacht. Der - in diesem Fall nicht (mehr?) vorhandene - Bart ist nur Doppelgängern von Charles Chaplin erlaubt.

Ein seriöser Revisionist ist nicht auf Provokation aus und trägt seine politischen Sympathien auch nicht zur Schau, wenn diese - sei es auch zu Unrecht - seine Objektivität in Frage stellen könnten.

Ein Bewunderer Napoleons läuft ja auch nicht immer mit der Hand zwischen den Hemdknöpfen herum.
Denke Du hast Recht, dass man nicht allzuviel Angriffsflaeche bieten soll. Aber wenn man Leute schon wegen falscher Haartracht verfolgt, obwohl sie eigentlich ordentlich ist, dann muss richtig einen an der Waffel haben. Aber das wisst ihr BRD-Untertanen sicher besser als ich :lol: .

Harald
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Hektor wrote:
Harald wrote:Strafbar ist der Haarschnitt sicher nicht, aber m.E. doch zur Provokation gedacht. Der - in diesem Fall nicht (mehr?) vorhandene - Bart ist nur Doppelgängern von Charles Chaplin erlaubt.

Ein seriöser Revisionist ist nicht auf Provokation aus und trägt seine politischen Sympathien auch nicht zur Schau, wenn diese - sei es auch zu Unrecht - seine Objektivität in Frage stellen könnten.

Ein Bewunderer Napoleons läuft ja auch nicht immer mit der Hand zwischen den Hemdknöpfen herum.
Denke Du hast Recht, dass man nicht allzuviel Angriffsflaeche bieten soll. Aber wenn man Leute schon wegen falscher Haartracht verfolgt, obwohl sie eigentlich ordentlich ist, dann muss richtig einen an der Waffel haben. Aber das wisst ihr BRD-Untertanen sicher besser als ich :lol: .


Ja. Das ist schon richtig. Stichwort Kopftuchdebatte.


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