Pia Kahn wrote:"....daß er am Vortag im Vorraum eine Staatsanwältin beleidigt haben soll, indem er zu ihr gesagt habe, er wünsche ihr, daß sie auch mal einen Knast von innen sehen würde, was der Richter – außer sich vor Erregung – mit 4 Tagen Ordnungshaft bestrafte."
Das soll eine Beleidigung sein? "Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person."
Falsch!
Beleidigung ist gar nicht strafbar - sie ist nämlich gar nicht gesetzlich bestimmt. Man lese die umfangreichen und v.a. allesamt komplett unwiderlegt gebliebenen, damit ex silentio vollkommen als zutreffend ausdrücklich bestätigten Analysen von Bert Steffens, Claus Plantiko, Richard Albrecht etc. pp. Es gibt allerdings eine einfache Faustregel, wann etwas als "Beleidigung" "bestraft" wird: Wenn einem Mächtigen etwas nicht gefällt, also an allererster Stelle die Wahrheit.
Objektiv aber gilt unanfechtbar: Jede "Justiz"-handlung gegen "Beleidigung" ist ein "Verbrechen" (Bert Steffens).
Doch zum Thema:
Alfred Schaefer hat bereits am 13.05.2018 eine sehr umfangreiche Schrift an das LG München II geschickt, die auch im Netz zu finden ist:
„Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens“
Die ersten Seiten belegen umfangreich, eindrucksvoll und v.a. anscheinend absolut unangreifbar, dass es
a) keinerlei Strafbestimmung bzgl. „Holocaustleugnung“ gibt (bereits der Begriff „Holocaust“ fehlt im Strafgesetzbuch) und
b) dass lauter vollkommen widersprüchliche „Opferzahlen“ kursieren.
Bereits aufgrund a) wäre, bei Anwendung des MENSCHENRECHTS „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) eine Strafverfolgung unmöglich, cf. das „Phantomdelikt“ „Beleidigung“.
Absolut vernichtend für absolut jede Strafverfolgung ist aber anscheinend die jetzt auch von Alfred Schaefer speziell für diesen Prozess minutiös bewiesene Unmöglichkeit, überhaupt zu wissen, was mit „Holocaust“ gemeint ist.
Für den Prozess hätte ich mir gewünscht, dass von Anfang an und völlig ausschließlich auf diese Tatsache der Finger gelegt würde. D.h. der Prozess hätte überhaupt erst dann weitergeführt werden können, wenn Schaefers Darlegungen zur gesetzlichen Unbestimmtheit widerlegt worden wären.
N.b.: Ich hatte bereits vor Monaten an Monika Schaefer einen Brief geschrieben (auf den Sie mir übrigens auch schon geantwortet hat):
»Es ist mir in all den Jahren nicht gelungen herauszufinden, wie man einer Verurteilung wegen Holocaustleugnung entgehen kann. Rein rechtlich gesehen, ist „Holocaustleugnung“ gar nicht strafbar, weil es keinen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt. Das Wort „Holocaust“ kommt dort noch nicht einmal vor, geschweige denn, dass es inhaltlich bestimmt ist. … Deshalb meine Bitte: Lassen Sie sich von der Justiz die Einzelheiten schriftlich geben, die man glauben muss, um einer Verurteilung wegen Holocaustleugnung zu entgehen, und schicken Sie mir diese zu.«
Auch der Antwortbrief von Monika Schaefer enthielt diese so absolut dringenden Informationen *nicht*. Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) wird dann überhaupt dieser Prozess geführt? Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) sitzt Monika im Gefängnis? Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) wurde überhaupt jemand wegen „Holocaustleugnung“ verurteilt?
Was wird denn überhaupt in den ganzen „Verhandlungen“ „verhandelt“ (nulla poena sine lege)? Es bestreitet doch niemand, dass ein „wegen Holocaustleugnung Angeklagter“ dies oder jenes gesagt hat, z.B. konkret jetzt in München, dass Monika ein Video gemacht hat. Ich will doch einfach nur wissen – und *JEDER* gerecht denkende Mensch *MUSS* das an allererster Stelle eindeutig und unanfechtbar geklärt wissen wollen: *WAS* ist „Holocaustleugnung“? *WIE* kann ich einer Verurteilung wegen „Holocaustleugnung“ entgehen?
Darf ich die „Judenseife“ leugnen? Darf ich die Auschwitz-Opferzahl auf unter vier Milllionen reduzieren? Darf ich die Vergasungen in Dachau leugnen?
Erst einmal Fakten, Fakten, Fakten! Und erst dann überhaupt eine „Verhandlung“!