Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Willkommen im deutschsprachigen Forum. (Postings in German)

Moderator: Moderator

User avatar
phdnm
Valuable asset
Valuable asset
Posts: 4533
Joined: Tue Jun 05, 2012 12:11 pm

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby phdnm » 4 years 11 months ago (Tue Jul 03, 2018 10:06 pm)

Kurzbericht vom zweiten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


3. Juli 2018

Artikel übernommen von: http://die-heimkehr.info

Die Stimmung und die allgemeinen Umgangsformen waren am heutigen zweiten Prozeßtag deutlich entspannter. Möglicherweise lag das daran, daß den Veranstaltern der Inquisition dämmerte, daß sie am gestrigen Tag „etwas“ überzogen hatten. Dies äußerte sich auch darin, daß sich die Geschwister Schaefer ab jetzt begrüßen und miteinander sprechen dürfen. Auf Einwand der Staatsanwaltschaft allerdings nur auf deutsch.

Während der Verhandlung wurde kurz unterbrochen. Der Staatsanwalt, welcher am Vortag die Sprungkraft des Hündchens Pawlow mit einem Haftbefehl gewürdigt hatte, erschien in der Verhandlung. Ersprach mit dem Richter, welcher daraufhin verkündete, daß Alfred Schaefer gegen eine Zahlung von 5000 € in die Freiheit entlassen wird. Der ihn bewachende Polizist räumte das Feld und Alfred konnte sich in den Prozeßpausen wieder frei bewegen.

Der Anwalt von Monika Schaefer trug seinen Schriftsatz zum Paragraph 130 in einer sehr emotionalen und überzeugenden Art und Weise vor. Dies wurde von der Staatsanwältin gerügt, indem sie zum Ausdruck brachte, daß der Schriftsatz dem Gericht vorgetragen würde und nicht dem Publikum. Woraufhin er mit der Einlassung antwortete, daß es der Verteidigung obliegt, überzeugend aufzutreten. Dazu gehöre auch die emotionale Seite, weil er damit zum Ausdruck bringen will, daß dies seine innerste Überzeugung ist. Denn der Inhalt liefe darauf hinaus, daß der Prozeß nur mit einer Freilassung beendet werden könne, da ein Sondergesetz keine Rechtskraft habe und darüber hinaus auch noch eine Entscheidung vom BVG dazu ausstehe.



https://wir-sind-monika.com/2018/07/03/ ... -muenchen/

User avatar
phdnm
Valuable asset
Valuable asset
Posts: 4533
Joined: Tue Jun 05, 2012 12:11 pm

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby phdnm » 4 years 11 months ago (Wed Jul 04, 2018 11:10 pm)

Kurzbericht vom dritten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


4. Juli 2018

übernommen von: http://die-heimkehr.info

Der dritte Prozeßtag begann nicht wie angekündigt um 12:30 Uhr, sondern erst um 13:15 Uhr. Gegenstand der heutigen Verhandlungen waren Vorträge der beiden Geschwister Schäfer über ihr bisheriges Leben, wo sie geboren wurden, wo sie aufgewachsen sind und was sie bisher in ihrem Leben gemacht haben. Beide sind im arktischen Kanada in vollkommen intakten Familienverhältnissen aufgewachsen und durften zu Hause nur Deutsch sprechen. Wenn die Großeltern aus Deutschland geschrieben haben, hat die Mutter den Brief der Familie vorgelesen. Für jedes Kind war zusätzlich ein eigener Brief dabei, den die Kinder dann wieder auf Deutsch beantworten mußten. So wurden sie gezwungen, Deutsch zu lernen, was sie als Kinder nicht wollten.

Solange die Eltern noch lebten, kamen sie oft – während der langen Schulferien in Kanada über 9 Wochen – nach Deutschland, um ihre Verwandten in NRW und in Bayern am Ammersee zu besuchen. Der Aufenthalt am Ammersee war für sie immer wie im Paradies, weil sie dort – ähnlich wie in Kanada – sehr naturnah leben konnten. Ihre Naturverbundenheit haben die beiden ihr ganzes Leben beibehalten. So hat Monika Schäfer Biologie studiert und später auch als Parkwächterin in einem Nationalpark in Kanada gearbeitet bevor sie Musiklehrerin für Geige wurde. Im Nationalpark war sie oft tagelang mit ihren Pferden allein in freier Wildnis unterwegs.

Alfred Schäfer hat ein ausgesprochen abenteuerliches Leben geführt. Er war mit dem Fahrrad 5 Jahre lang unterwegs, hat Amerika umrundet, war mit dem Fahrrad auch im Orient oder als Drachenflieger in der Luft. Dabei war er oftmals erheblichen Gefahrensituationen ausgesetzt, wie z.B. einem Absturz mit dem Drachen, die er nach seiner Überzeugung nur deshalb überlebt hat, weil er einen Schutzengel hat. Er hat auf seinen Reisen nie in Hotels übernachtet, sondern immer nur im Freien.

Der Vater der beiden Geschwister, ein Überlebender der Rheinwiesenlager, war in Kanada als Arzt bei den Eskimos tätig. Von ihm lernten sie, daß ein naturverbundenes Überleben in extremen Klimata und mit Naturvölkern nur möglich ist mit vollständig aufrichtiger und wahrhaftiger Haltung.

Nach dem Tod des Vaters wurde die Bindung der Geschwister enger miteinander, um die Familientraditionen aufrecht zu erhalten. Zu Weihnachten hat die Schwester Alfred und dessen Frau am Starnberger See in Tutzing mehrmals besucht, damit sie das Fest gemeinsam so feiern konnten, wie sie es mit ihren Eltern in Kanada immer gefeiert haben.

Als der Vortrag des Angeklagten von der Staatsanwältin unterbrochen wurde, wies der Anwalt daraufhin, daß nur der Vorsitzende unterbrechen dürfe, aber nicht sie. Ungewöhnlich war überhaupt, daß am heutigen Prozeßtag eine andere Staatsanwältin zugegen war als an den beiden ersten Verhandlungstagen. Es läßt die Vermutung aufkommen, daß der heutige Vortrag der Lebensläufe für den Prozeßausgang völlig irrelevant sein könnte, wenn die Staatsanwälte beliebig austauschbar sind.

Zum Schluss wurde ein kurzer Ausschnitt eines Videos gezeigt, in dem ein Judenstern und ein Hakenkreuz miteinander vergleichend beschrieben wurden. Das ist offenbar der Gegenstand der Anklage. Alfred Schäfer wurde zu diesem Video befragt. Der Anwalt hat die Rechtmäßigkeit der Befragung in Frage gestellt, weil die Bildsequenz aus dem Zusammenhang gerissen sei, ohne dabei zu fragen, warum diese beiden Symbole in dem Video beschrieben wurden.


https://wir-sind-monika.com/2018/07/04/ ... -muenchen/

User avatar
phdnm
Valuable asset
Valuable asset
Posts: 4533
Joined: Tue Jun 05, 2012 12:11 pm

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby phdnm » 4 years 11 months ago (Thu Jul 05, 2018 11:50 pm)

Kurzbericht vom vierten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München


5. Juli 2018

übernommen von: http://die-heimkehr.info

Der heutige Tag begann recht turbulent. Nach dem Erscheinen des Inquisitionsgerichtes fragte der Vorsitzende in den Zuschauerbereich, wer ein Herr X sei. Als dieser sich meldete wurde er konfrontiert mit dem Vorwurf, daß er am Vortag im Vorraum eine Staatsanwältin beleidigt haben soll, indem er zu ihr gesagt habe, er wünsche ihr, daß sie auch mal einen Knast von innen sehen würde, was der Richter – außer sich vor Erregung – mit 4 Tagen Ordnungshaft bestrafte. Unmittelbar nach dieser Verkündigung wurde Herr X von Polizisten aus dem Raum geführt. Sein Hinweis, daß doch sein Auto noch irgendwo dort draußen stünde, wurde vom Richter wütend beantwortet mit der Aussage, das sei ihm egal. Er schrie Herrn X regelrecht an: „Gehen Sie rauß, ich will sie hier nicht mehr sehen“. Unvermittelt wendete er sich auch an Alfred Schäfer mit der Frage, was er denn davon halte. Alfred Schäfer antwortete, er wolle sich dazu nicht äußern, weil Wörter in diesem Gericht stets uminterpretiert würden und ihm ein Kommentar dazu deshalb zu gefährlich sei. Die Sitzung wurde anschließend für kurze Zeit unterbrochen, weil der Richter erklärte, er brauche jetzt erst einmal 5 Minuten, um sich zu beruhigen.

Als die Sitzung wieder eröffnet wurde, hat der Rechtsanwalt von Alfred Schäfer den Antrag gestellt, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Daraufhin wurde die Sitzung für 2 Stunden unterbrochen, der Antrag jedoch mit Beginn der Verhandlungswiederaufnahme vom Staatsanwalt wegen „Aneinanderreihung von Vermutungen“ abgelehnt.

Anschließend erfolgte die Fortsetzung der bereits am Vortag begonnen Videovorführungen. Erneut wurde auf zwei Symbole hingewiesen, die in dem Video einander gegenüber gestellt werden. Links im Bild wird ein Judenstern gezeigt und als Pendant dazu rechts im Bild ein Hakenkreuz, was in dem Video von Alfred Schäfer als Symbol des Bösen dargestellt wird, da er seinerzeit noch geglaubt habe, das Hakenkreuz stehe für das Böse. Diese Gegenüberstellung der beiden Symbole ist offenbar Gegenstand der Anklage.

In dem Video, dessen hohe Verbreitung großes Erstaunen bei Gericht auslöste, wird Prof. Noam Chomsky von einer Universität in Amerika zu 9/11 befragt. Prof. Chomsky erklärt in dem Interview, daß keine Beweise für eine Involvierung der amerikanischen Regierung in den Terroranschlag vorlägen. Alfred Schäfer hatte Prof. Chomsky aufgrund dieses Interviews angeschrieben und verliest in dem Video seine Briefe an Prof. Chomsky sowie dessen Antwortbriefe. Prof. Chomsky hat die Briefe von Alfred Schäfer zwar beantwortet, allerdings ohne die von Alfred Schäfer gestellten Fragen konkret zu beantworten, was Alfred Schäfer dazu veranlasste, seine Briefe strenger zu formulieren.

Als der Richter einen „aggressiven Umgangston“ bei seinem Briefwechsel mit Prof. Chomsky rügt, erklärt Alfred Schäfer, man müsse schließlich verstehen, daß Prof. Chomsky im englischsprachigen Raum „ein Guru“ sei und seine Ausführungen über 9/11 aber doch eine große Enttäuschung darstellten, weshalb er ihn als „feigen Verräter“ und „Zionistenfaschisten“ bezeichnet habe. Prof. Chomsky habe eine große Chance vertan, denn er hätte sich rehabilitieren können. Stattdessen habe er für seine „Glaubensbrüder“ seinen guten Ruf auf‘s Spiel gesetzt und sich mit dieser Einlassung selbst seine ganze Größe vernichtet, obwohl er ihm doch eine eindeutige Faktenlage präsentiert habe.

Der Richter warf Alfred Schäfer auch vor, er habe auch gegenüber allen „jüdischen Freunden“ von Prof. Chomsky eine Drohung ausgesprochen, in dem er im Video sagt, sie würden sich mitschuldig machen, wenn sie weiterhin über die Wahrheit von 9/11 schwiegen. Wie aus der Pistole geschossen erklärt Alfred Schäfer dem Richter den Unterschied zwischen einer Drohung und einer Warnung anhand eines praktischen Beispiels. Er erklärte auch, daß dieses Video sein erstes Video war und mehr oder weniger den Beginn seines Aufwachprozesses darstellt. Als er erkannte, daß sich manche Leute durch Betrug und Manipulation mehr Geld ergaunern können, als Heerscharen von Arbeitern durch ehrliche Arbeit, habe das bei ihm einen politischen Denkprozess angestoßen.

Das zweite gezeigte Video ist ein Interview mit Henry Hafenmayer zum Thema „Die Drahtzieher unserer heutigen Situation“. Die Kommentierung dieses Videos wurde auf die folgende Woche vertagt.

Anschließend wurde ein Zeuge vernommen, der behauptete, Alfred Schäfer habe mit seiner Rede auf der Gedenkveranstaltung in Bretzenheim am 25.7.2017 Hetze betrieben. Außerdem habe Alfred Schäfer seine Rede noch mit einem römischen Gruß für 2 oder 3 Sekunden abgeschlossen. Der Richter befragte den Zeugen noch, ob die Rede vom Publikum mit Applaus quittiert worden sei, woran sich der Zeuge jedoch nicht mehr erinnern konnte. Dem Gericht wurde ein Foto aus dem Video gezeigt.

Alfred Schäfer erklärt anschließend dem Gericht, daß er in dieser Rede schlicht das wiedergegeben habe, was ihm sein Vater über die Rheinwiesenlager erzählt hat und, daß er sich dagegen verwahre, seinen Vater als Hetzer zu verleumden. Sein Vater habe als Kriegsgefangener in den Rheinwiesenlagern beobachtet wie Gefangene gesund hinein gebracht wurden, aufgrund der vorsätzlich herbeigeführten lebensbedrohlichen Umstände bald jedoch erkrankten und wie täglich LKWs mit den Leichen der verstorbenen Kriegsgefangenen abtransportiert wurden, ohne daß man erfuhr wohin. Sein Vater habe die Rheinwiesenlager nur durch glückliche Umstände unbeschadet überlebt.

Der Antrag auf Haftverschonung von Monika Schäfer wurde abgelehnt mit der Begründung, daß sich am Tatvorwurf nicht geändert habe.

Auch heute war die Verhandlungsführung im Zuhörerraum teilweise wieder sehr schlecht zu verstehen.

Die Termine für die weiteren Verhandlungstage sind der 12. und 13. Juli jeweils ab 9:15 Uhr.


https://wir-sind-monika.com/2018/07/05/ ... -muenchen/

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 2:25 am)

"....daß er am Vortag im Vorraum eine Staatsanwältin beleidigt haben soll, indem er zu ihr gesagt habe, er wünsche ihr, daß sie auch mal einen Knast von innen sehen würde, was der Richter – außer sich vor Erregung – mit 4 Tagen Ordnungshaft bestrafte."

Das soll eine Beleidigung sein? "Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person." Der Wunsch, die Staatsanwältin möge einen Knast auch einmal von innen sehen, ist eigentlich verständlich. Nur so kann die Staatsanwältin erkennen, was die Strafverfolgung und Bestrafung überhaupt bedeutet. Sie muss das Innere eines Knastes kennen, damit sie sich der Bedeutung Ihres Handelns bewusst ist. Ich kann darin keine Beleidigung erkennen.

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Wenn er "Arschloch" zur Staatsanwältin gesagt hätte oder Ihr den Stinkefinger gezeigt hätte, dann läge gewiss eine Beleidigung vor. Hier wird der Staatsanwältin jedoch implizit vorgeworfen, dass sie nicht wisse, was sie eigentlich tue. Dieser Vorwurf ist verständlich im Kontext einer Strafverfolgung wegen Meinungsäußerungen und sie hätte sich dem Vorwurf ja stellen können, indem Sie sagt, dass sie wisse, wie ein Knast von Innen aussieht. Ich gehe davon aus, dass eine Staatsanwältin das weiß. Wenn sie es nicht weiß, dann ist der Vorwurf sogar gerechtfertigt.

Gleich Ordnungshaft wegen einer Beleidigung zu Verhängen erscheint vollkommen überzogen. Beleidigungen werden üblicherweise lediglich mit Geldstrafen geahndet. Bei der ersten Beleidigung gleich mit Haftstrafen zu ahnden zeugt von der großen Angst und Verunsicherung des Richters.

Die Angst und Verunsicherung des Richters hat Ihren Ursprung darin, dass er in sich fühlt, dass er ein großes Unrecht begeht. Er hat Angst davor, eines Tages wegen dieses Unrechtes bestraft zu werden. Offenkundig verfassungswidrige Strafgesetze wie § 130 Abs. 3 und 4 StGB anzuwenden, genau das will er ja, kann man ohne Weiteres als Rechtsbeugung ansehen. Rechtsbeugung ist eine Straftat.

Angst schlägt bei Menschen in Flucht oder überzogene Gewalt aus. Rational können stark verängstige Menschen kaum handeln. Hier greift der Richter an, aber er ist so weit über sich selbst und seine Emotionen aufgewühlt, dass er gleich darauf die Verhandlung unterbrechen muss, um sich wieder zu beruhigen. Ich kann das emotional nachvollziehen, weil ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man aus Wut und Angst die Kontrolle über sich verliert und jemandem eine Ohrfeige gibt. Danach ist man total fertig.

Wie kann es ein, dass Herr Schäfer für die Verbreitung eines englischsprachigen Videos über 9-11 und Noahm Chomsky strafverfolgt wird? Noahm Chomsky wäre gewiss höchst erbost darüber, weil er sich vehement gegen die Strafverfolgung von Menschen wegen friedlicher Meinungsäußerungen ausgesprochen hat. Chomsky verteidigt das Recht, den Holocaust zu bestreiten. Gilt das deutsche Strafrecht etwa weltweit und bestraft auch vermeintliche Bedrohungen oder Beleidigungen von in Amerika weilenden Amerikanern?

Dieses Gerichtsverfahren ist wirklich abgefahren. Dir Richter schalten die Mikros aus, damit die Öffentlichkeit den Verfahrensablauf nicht erfährt. Das Verfahren wird nicht ordnungsgemäß protokolliert - aber das ist ja normal in deutschen Gerichten. Die Zuschauer werden bei Missfallensbekundungen massiv durch das Gericht bedroht! Die Richter selber haben sich emotional überhaupt nicht im Griff. Der absolute Wahnsinn!
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

User avatar
PRHL
Member
Member
Posts: 99
Joined: Thu Dec 25, 2008 12:38 pm
Location: 46282 Dorsten
Contact:

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby PRHL » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 8:37 am)

Pia Kahn wrote:"....daß er am Vortag im Vorraum eine Staatsanwältin beleidigt haben soll, indem er zu ihr gesagt habe, er wünsche ihr, daß sie auch mal einen Knast von innen sehen würde, was der Richter – außer sich vor Erregung – mit 4 Tagen Ordnungshaft bestrafte."
Das soll eine Beleidigung sein? "Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person."

Falsch!

Beleidigung ist gar nicht strafbar - sie ist nämlich gar nicht gesetzlich bestimmt. Man lese die umfangreichen und v.a. allesamt komplett unwiderlegt gebliebenen, damit ex silentio vollkommen als zutreffend ausdrücklich bestätigten Analysen von Bert Steffens, Claus Plantiko, Richard Albrecht etc. pp. Es gibt allerdings eine einfache Faustregel, wann etwas als "Beleidigung" "bestraft" wird: Wenn einem Mächtigen etwas nicht gefällt, also an allererster Stelle die Wahrheit.

Objektiv aber gilt unanfechtbar: Jede "Justiz"-handlung gegen "Beleidigung" ist ein "Verbrechen" (Bert Steffens).

Doch zum Thema:

Alfred Schaefer hat bereits am 13.05.2018 eine sehr umfangreiche Schrift an das LG München II geschickt, die auch im Netz zu finden ist:
„Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens“

Die ersten Seiten belegen umfangreich, eindrucksvoll und v.a. anscheinend absolut unangreifbar, dass es
a) keinerlei Strafbestimmung bzgl. „Holocaustleugnung“ gibt (bereits der Begriff „Holocaust“ fehlt im Strafgesetzbuch) und
b) dass lauter vollkommen widersprüchliche „Opferzahlen“ kursieren.
Bereits aufgrund a) wäre, bei Anwendung des MENSCHENRECHTS „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) eine Strafverfolgung unmöglich, cf. das „Phantomdelikt“ „Beleidigung“.
Absolut vernichtend für absolut jede Strafverfolgung ist aber anscheinend die jetzt auch von Alfred Schaefer speziell für diesen Prozess minutiös bewiesene Unmöglichkeit, überhaupt zu wissen, was mit „Holocaust“ gemeint ist.
Für den Prozess hätte ich mir gewünscht, dass von Anfang an und völlig ausschließlich auf diese Tatsache der Finger gelegt würde. D.h. der Prozess hätte überhaupt erst dann weitergeführt werden können, wenn Schaefers Darlegungen zur gesetzlichen Unbestimmtheit widerlegt worden wären.
N.b.: Ich hatte bereits vor Monaten an Monika Schaefer einen Brief geschrieben (auf den Sie mir übrigens auch schon geantwortet hat):
»Es ist mir in all den Jahren nicht gelungen herauszufinden, wie man einer Verurteilung wegen Holocaustleugnung entgehen kann. Rein rechtlich gesehen, ist „Holocaustleugnung“ gar nicht strafbar, weil es keinen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch gibt. Das Wort „Holocaust“ kommt dort noch nicht einmal vor, geschweige denn, dass es inhaltlich bestimmt ist. … Deshalb meine Bitte: Lassen Sie sich von der Justiz die Einzelheiten schriftlich geben, die man glauben muss, um einer Verurteilung wegen Holocaustleugnung zu entgehen, und schicken Sie mir diese zu.«

Auch der Antwortbrief von Monika Schaefer enthielt diese so absolut dringenden Informationen *nicht*. Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) wird dann überhaupt dieser Prozess geführt? Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) sitzt Monika im Gefängnis? Mit welchem Recht (nulla poena sine lege) wurde überhaupt jemand wegen „Holocaustleugnung“ verurteilt?
Was wird denn überhaupt in den ganzen „Verhandlungen“ „verhandelt“ (nulla poena sine lege)? Es bestreitet doch niemand, dass ein „wegen Holocaustleugnung Angeklagter“ dies oder jenes gesagt hat, z.B. konkret jetzt in München, dass Monika ein Video gemacht hat. Ich will doch einfach nur wissen – und *JEDER* gerecht denkende Mensch *MUSS* das an allererster Stelle eindeutig und unanfechtbar geklärt wissen wollen: *WAS* ist „Holocaustleugnung“? *WIE* kann ich einer Verurteilung wegen „Holocaustleugnung“ entgehen?
Darf ich die „Judenseife“ leugnen? Darf ich die Auschwitz-Opferzahl auf unter vier Milllionen reduzieren? Darf ich die Vergasungen in Dachau leugnen?
Erst einmal Fakten, Fakten, Fakten! Und erst dann überhaupt eine „Verhandlung“!

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 9:37 am)

"Beleidigung ist gar nicht strafbar - sie ist nämlich gar nicht gesetzlich bestimmt. "

Das kann man so sehen.

"§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich glaube, sie meinen, dass es nicht hinreichend bestimmt ist, was eine Beleidigung ist. Darüber kann man streiten. Ich meine, dass den meisten Menschen schon klar ist, was eine Beleidigung ist.

Was die hinreichende Bestimmtheit von § 130 Abs. 3 StGB angeht, da haben sie zweifellos recht.

§ 130 (3) StGB Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

In § 6 Abs. VStGB ist der Begriff "Völkermord" definiert und das umfasst viele verschiedene Handlungen.

§ 6
Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Obacht, das Töten eines einzelnen Mitglieds einer Gruppe kann unter Umständen bereits als Völkermord gewertet werden!

Die Frage ist, welche Handlungen im Sinne von § 6 Abs. 1 des VStGB unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden. Das Strafgesetzbuch sagt darüber nichts aus. Wird hier also vom normalen Bürger erwartet, dass er das weiß? Kann diese Wissen verlangt werden?

Nun, die ständige Rechtsprechung des BVerfG zum strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz steht damit im Widerspruch:

"Strafrechtliche Normen müssen nach dem Bestimmtheitsgebot so konkret sein, dass Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen."

Durch Auslegen lässt sich nicht bestimmen, welche Handlungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden. Dazu muss man umfangreiche historische Studien anstellen. Damit verstößt § 130 Abs. 3 gegen den Bestimmheitsgrundsatz. Wenn es ein Buch gäbe, wo man all diese Handlungen nachschlagen könnte, dann wäre es etwas Anderes. Mir ist das Buch, wo alle unbestreitbaren Tatsachen über den Holocaust für immer und ewig festgelegt sind, jedenfalls nicht bekannt.

"Lassen Sie sich von der Justiz die Einzelheiten schriftlich geben, die man glauben muss, um einer Verurteilung wegen Holocaustleugnung zu entgehen, und schicken Sie mir diese zu."

Das würde ich auch gerne wissen. Da die Polizei gewiss diese Seite überwacht, möchte ich sie bitten, diese Informationen hier zu veröffentlichen, damit wir uns als rechtstreue Bürger verhalten können.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 9:53 am)

Es gibt aber noch weitere Gründe dafür, dass § 130 StGB mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot unvereinbar ist. Es ist nämlich überhaupt nicht klar, was der "öffentliche Frieden" ist und was die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens begründet:

Der Autor des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch erläutert es folgendermaßen:

"§ 130 StGB schützt den "Öffentlichen Frieden". Das sei "ein Zustand der Sicherheit und das Gefühl der Bevölkerung davon", sagt die "herrschende Meinung". Natürlich werden weder der "Zustand" noch das "Gefühl" je gemessen, festgestellt oder "bewiesen". Es geht daher um eine "normative", also wertende Sache: Um ein Minimum an kommunikativer Freiheit, das uns, unter der Geltung des Grundgesetzes, als substanziell und existenziell erscheinen soll."

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 10885.html

Was der Herr Richter hier schreibt ist in vielerlei Hinsicht höchst problematisch. Wenn selbst die Richter nicht feststellen können, wann der öffentliche Frieden gestört ist, dann kann man das vom Bürger erst recht nicht verlangen.

Daran schließt sich eine weitere Frage an. "Holocaustleugnung" ist also nur dann verboten, wenn sie in einer bestimmten Weise erfolgt, nämlich so, dass damit der öffentliche Frieden gestört werden kann.

Liebe Polizei und Geheimdienst, liebe Richterschaft, deshalb nun meine Frage an Sie:

Auf welche Weise kann denn nun geleugnet oder bestritten werden, ohne dass der öffentliche Frieden gestört werden kann?

Es gibt meines Wissens dazu überhaupt keine Informationen, weder in der Kommentarliteratur noch in der Rechtsprechung.

Da die Polizei gewiss diese Seite überwacht, möchte ich Sie liebe Polizisten bitten, diese Informationen hier zu veröffentlichen, damit wir uns als rechtstreue Bürger verhalten können.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

User avatar
PRHL
Member
Member
Posts: 99
Joined: Thu Dec 25, 2008 12:38 pm
Location: 46282 Dorsten
Contact:

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby PRHL » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 10:13 am)

Angesichts der zahlreichen Straf- und Zivilprozesse gegen mich, oft mit - z.T. sehr schweren - Verurteilungen, werde ich wohl von sehr vielen überwacht, nicht nur von der Polizei.
Trotzdem wurde ausgerechnet in dem bislang letzten Strafprozess gegen mich, als ich zu lebenslänglicher Gefängnisstrafe resp. Einweisung in die Psychiatrie verurteilt werden sollte (wegen Bekenntnis des katholischen Glaubens), die Anklage wegen "Holocaustleugnung" *nicht* in den Prozess eingeführt - obwohl einer der Schöffen dies anscheinend angeregt hatte.

Wie auch immer: Ich kann immer nur wiederholen, was ich auch an Monika Schaefer geschrieben habe: Seit sehr vielen Jahren richte ich öffentlich an zahlreiche offizielle Stellen die Frage, was "Holocaustleugnung" ist.
Das publiziere ich auch öffentlich, auch bei zahlreichen Presseportalen usw.

Dazu auch meine Videos
Holocaustleugnung - Fakten zum Holocaust
viewtopic.php?f=8&t=11747

Das Video "Holocaustleugnung ist nicht strafbar" wurde bei youtube ohne Angaben von Gründen gesperrt; auch eine Anfrage meinerseits bei Youtube blieb unbeantwortet (man kann es zwar in Deutschland ansehen, muss sich aber erst bei youtube anmelden und dann bestätigen, dass man das Video schauen möchte); es ist aber noch hier zu sehen:
https://gloria.tv/video/be9Gqkbe27Tz4sUJKtERC1Hq9

Wenn Sie meinen, "dass den meisten Menschen schon klar ist, was eine Beleidigung ist", ist das zwar eine Meinung, aber konträr zum Menschenrecht "nulla poena sine lege". Ich verweise nochmals auf die o.g. Studien von Bert Steffens etc.

Immerhin: Es ist den meisten Menschen schon klar, was Holocaustleugnung ist. Denn es gibt z.B. eine Definition: "Holocaust ist, wenn man aus sechs Millionen Juden Seife macht". Das ist kurz und bündig und unmissverständlich.

Und das ist auch das Thema meines o.g., bei Youtube gesperrten Videos.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 10:25 am)

"Wenn Sie meinen, "dass den meisten Menschen schon klar ist, was eine Beleidigung ist", ist das zwar eine Meinung, aber konträr zum Menschenrecht "nulla poena sine lege". Ich verweise nochmals auf die o.g. Studien von Bert Steffens etc."

Hier sprechen sie ein grundlegendes Problem an, nämlich wann ist etwas abschließend durch Worte definiert. Da Worte immer wieder durch andere Worte definiert werden, muss man an irgendeinem Punkt aufhören, sonst gibt es einen unendlichen Regress.

Wo hält man also an. Das BVrfG sagt dazu seit vielen Jahren: "...Tragweite und Anwendungsbereich des Tatbestandes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen."

Kann man durch Auslegung ermitteln, was eine Beleidigung ist? Ich meine schon. Problem: Man kann sich über Auslegungen streiten. Absolut bestimmt werden wohl auf Worten basierende Gesetze niemals seien.

Bei der "Holocaustleugnung" ist das grundlegend anders. Hier wird ja auf "unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Völkermorde im Sinne von ...." referiert. Hier geht es also nicht mehr um die Auslegung von Worten sondern um die Bestimmung historischer Ereignisse und zwar kann es sich dabei um eine schier unüberschaubare Vielzahl von Ereignissen handeln. Kein historiker und kein Richter kann ihnen alle Handlungen nennen, die darunter fallen. Deshalb ist vollkommen unabsehbar, was hier unter Strafe steht und was nicht.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 10:37 am)

Woher hat also die Gerichtsbarkeit ihre "offenkundigen Wahrheiten" über den Holocaust?

"Leugnen ist das Bestreiten, Inabredestellen oder Verneinen einer historischen Tatsache. Es kann nur geleugnet werden, was wahr ist, weshalb das Bestreiten wissenschaftlich noch umstrittener Tatsachen nicht erfasst wird; das Bezweifeln oder Infragestellen einer Tatsache reicht nach herrschender Auffassung ebenfalls nicht aus (LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 130 Rn. 106 mwN; aA Stegbauer, NStZ 2000, 281, 284: Bezweifeln soll aus Gründen der ratio legis genügen). " BGH 3 StR 449/15"

Was also "wissenschaftliche unumstritten" ist, das ist offenkundig!

Aber die Holocaustleugner bestreiten doch den Holocaust, also ist er doch umstritten? Nun, die Lösung ist ganz einfach: Jeder der den Holocaust bestreitet - egal welche wissenschaftlichen Titel er trägt - wird zum nicht-wissenschaftler erklärt. So hat man es mit Germar Rudolf gemacht.

Wenn dann alle holocaust-bestreitenden Wissenschaftler eingesperrt und mundtot gemacht sind, dann ist der Holocaust unumstritten. Heute traut sich ja sowieso kein Wissenschaftler mehr, etwas strittiges über den Holocaust zu veröffentlichen.

Der wissenschaftliche Konsens, der in diesem Umfeld des staatlichen Terrors geschaffen wird, der ist wahrlich nichts wert.

Wissenschaftlicher Konsens ist nur dann aussagekräftig, wenn er in einem Umfeld der Meinungsfreiheit erzielt wird. Selbst dann kann man dem wissenschaftlichen Konsens nicht vorbehaltlos vertrauen. Es gibt unzählige Beispiel dafür, dass sich der Konsens später als falsch erwiesen hat.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Fri Jul 06, 2018 10:51 am)

Ich merke wie mir jetzt der Kamm schwillt. Ich rege mich so sehr über das himmelschreiende Unrecht auf, das hier begangen wird. Ich rege mich unheimlich darüber auf, wie hunderte von Polizisten, Richter und Staatsanwälte sich zum Werkzeug für dieses himmelschreiende Unrecht machen lassen.

Da wird immer verkündet: Ja, das Unrecht, das die Justiz unter den Nazis begangen hat, war grauenhaft. Richtig! Das war grauenhaft.

Viele dieser Gutmenschen klopfen sich auf die Schulter im Glauben darin, dass sie niemals so etwas machen würden. Dabei Tun sie es die ganze Zeit. Sie sind so gehirngewaschen, dass sie gar nicht merken, wie verbrecherisch ihr Handeln ist!

Dass die Richterschaft bei dem Prozess vor Furcht erzittert, das ist immerhin ein Anzeichen dafür, dass da irgendwo noch ein Herz klopft. Ich hatte schon befürchtet, dass diese Leute vollkommen gehirntot und gewissenlos sind.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

User avatar
phdnm
Valuable asset
Valuable asset
Posts: 4533
Joined: Tue Jun 05, 2012 12:11 pm

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby phdnm » 4 years 11 months ago (Sat Jul 07, 2018 11:34 am)

Alfred Schaefer wieder verhaftet


7 juli 2018

Am Freitag den 6. Juli 2018 wurde Alfred Schaefer gegen 14 Uhr, in seiner Wohnung verhaftet. Da es sich um seine zweite Verhaftung, innerhalb einer Woche, handelt, sollten wir die Öffentlichkeit etwas eingehender über die Zusammenhänge aufklären.

Am Montag wurde Alfred Schaefer während des Inquisitionsprozesses, in dem es ausschließlich um Videos geht, deshalb verhaftet, weil er in Nürnberg über den süßen Pawlow gesprochen hat.

Der Vorsitzende Inquisitor – oder deutlicher ausgedrückt die Hintermänner – wollten Alfred unbedingt züchtigen und bestrafen. Schließlich hat er alle Tabus gebrochen und alle Dogmen der Holoreligion für ungültig erklärt. Dafür muss man – nach Talmudischen Regeln – brennen. (Wer jetzt glaubt, so weit würden es die satanischen Jünger nicht treiben, irrt!)


Weiterlesen :

http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/alfred-schaefer-wieder-verhaftet/

https://wir-sind-monika.com/2018/07/07/alfred-schaefer-wieder-verhaftet/

User avatar
PRHL
Member
Member
Posts: 99
Joined: Thu Dec 25, 2008 12:38 pm
Location: 46282 Dorsten
Contact:

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby PRHL » 4 years 11 months ago (Sat Jul 07, 2018 1:54 pm)

Pia Kahn wrote:Ich merke wie mir jetzt der Kamm schwillt. Ich rege mich so sehr über das himmelschreiende Unrecht auf, das hier begangen wird. Ich rege mich unheimlich darüber auf, wie hunderte von Polizisten, Richter und Staatsanwälte sich zum Werkzeug für dieses himmelschreiende Unrecht machen lassen. [...] Dass die Richterschaft bei dem Prozess vor Furcht erzittert, das ist immerhin ein Anzeichen dafür, dass da irgendwo noch ein Herz klopft. Ich hatte schon befürchtet, dass diese Leute vollkommen gehirntot und gewissenlos sind.

Dass irgendeiner der "Holocaustleugner"-Verfolger der "Justiz" irgendeine "Furcht" oder gar ein funktionierendes Gewissen hat, wage ich nicht zu garantieren. In einem Strafprozess gegen mich erklärte der Richter ausdrücklich, es sei "völlig unerheblich" ob ich Recht hätte oder nicht; das entsprechende Protokoll liegt mir schriftlich und unterschrieben vor. Allerdings ging es in dem Prozess auch bloß um die ewige Seligkeit oder die ewige Verdammnis.

Aber richtig ist, dass jedem denkenden Menschen "der Kamm schwellen" müsste angesichts des grassierenden Unrechts. Unrecht wohlgemerkt *aller* Art. Nicht nur das Schicksal der Geschwister Schaefer oder anderer Revisionisten, nein, sogar noch vielmehr sogar wegen der Unterdrückung der katholischen Kirche, der "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim 3,15).
Speziell die Neo-Nazis, die sich für die "Revisionisten" (oft anonym) den Mund aufreißen, sind doch keinen Deut besser als die BRD. "Die Rechten" würden die Wahrheit genauso radikal und unerbittlich auszurotten versuchen wie "Die Linken", "Die Konservativen", "Die Alternativen" und welche Worthülse man immer nimmt.

Wenn Sie ihrem Unmut wirklich und v.a. sinnvoll Ausdruck geben wollen, schließen Sie sich der Kirche an, u.z. der "echten"! Aber seien Sie gewarnt: Ich habe bereits Jahrzehnte von zermürbenden Straf- und Zivilprozessen mit zahlreichen, z.T. sehr schweren Verurteilungen hinter mir.
Wenn Sie also lieber feige warten wollen, bis Sie sich beim Jüngsten Gericht verantworten müssen, kann ich das nicht verhindern.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Sat Jul 07, 2018 2:07 pm)

PRHL wrote:...
Wenn Sie ihrem Unmut wirklich und v.a. sinnvoll Ausdruck geben wollen, schließen Sie sich der Kirche an, u.z. der "echten"! Aber seien Sie gewarnt: Ich habe bereits Jahrzehnte von zermürbenden Straf- und Zivilprozessen mit zahlreichen, z.T. sehr schweren Verurteilungen hinter mir.
Wenn Sie also lieber feige warten wollen, bis Sie sich beim Jüngsten Gericht verantworten müssen, kann ich das nicht verhindern.


Ich weiß nicht, was die echte Kirche ist. Ich bin in keiner Kirche. Das "jüngste Gericht" halte ich für eine Legende. Da kommt dann Jesus mit dem Flammenschwert auf die Erde herab und richtet die Lebenden und die Toten? Also, die aus den Gräber auferstandenen Toten? Hört sich ganz schön verrückt an. Schaumermal

Ich glaube, dass man sehr viel Mut braucht, um sich von diesem Schauermärchen innerlich zu befreien. Wenn man nicht daran glaubt, dann fürchtet man es auch nicht.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.

Pia Kahn
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 486
Joined: Thu Feb 16, 2017 10:57 am

Re: Monika Schaefer : Entschuldigung Mama, ich hatte Unrecht was den Holocaust betrifft

Postby Pia Kahn » 4 years 11 months ago (Sat Jul 07, 2018 2:14 pm)

"Allerdings ging es in dem Prozess auch bloß um die ewige Seligkeit oder die ewige Verdammnis."

Wieso behandeln deutsche Gerichtsprozesse überhaupt derartige religiöse Fragen?
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.


Return to “Deutsches revisionistisches Forum”

Who is online

Users browsing this forum: No registered users and 2 guests