Senat beschließt weitere Unterstützung der Internationalen Auschwitz-Birkenau-Stiftung
Pressemitteilung vom 26.05.2020
Aus der Sitzung des Senats am 26. Mai 2020:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, die weitere Unterstützung der der Internationalen Stiftung Auschwitz-Birkenau (Fundacja Auschwitz–Birkenau) beschlossen. Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich in ihrem Beschluss vom 16. Dezember 2009 zur gemeinsamen Verantwortung bekannt, die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, die weltweit als das Symbol für den Holocaust, den beispiellosen Völkermord und den Terror während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gilt, als Mahnmal der europäischen Geschichte zu erhalten. Sie haben weiter beschlossen, dass Bund und Länder vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber für den Kapitalstock der Stiftung im Rahmen des deutschen Beitrags von insgesamt 60 Mio. Euro einen Betrag von jeweils 30 Mio. Euro aufbringen. Berlin hat auf Basis der damaligen Zustiftungsvereinbarung nach Königsteiner Schlüssel von 2011 bis 2015 fünf Raten von jeweils 301.628 Euro beigetragen, was einer Gesamtsumme von insgesamt 1.508.139 Euro entsprach. Für 2020 und 2021 ergeben sich Jahresraten von jeweils 770.631 Euro.
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