Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus:
"Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ... Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert."
https://web.archive.org/web/20211204005 ... nahme.html
Impfung im Nationalsozialismus
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Re: Impfung im Nationalsozialismus
Bezüglich der Zwangsimpfungen werden leider auch von einigen Corona-Skeptikern immer wieder unsinnige Vergleiche mit dem Nationalsozialismus gezogen. Zwar wurde der folgende Aufsatz zur nationalsozialistischen Impfpolitik vom Umerziehungsinstitut (Institut für Zeitgeschichte) herausgegebenen und ist daher mit Vorsicht zu genießen, ist aber dennoch interessant. Innerhalb der NSDAP gab es offenbar unterschiedliche Auffassungen, was einen Impfzwang anbelangt.
https://www.degruyter.com/document/doi/ ... .0002/html
(Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64)
Einige Auszüge:
https://www.degruyter.com/document/doi/ ... .0002/html
(Malte Thießen: Vom immunisierten Volkskörper zum präventiven Selbst. Impfungen als Biopolitik und soziale Praxis vom Kaiserreich zur Bundesrepublik. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Band 61, 2013, S. 35–64)
Einige Auszüge:
Aus heutiger Sicht begann das „Dritte Reich“ mit einer Überraschung: 1933 wurde die kurz zuvor liberalisierte Impf-Praxis nicht nur beibehalten, sondern sogar politisch festgeschrieben. Seit der „Machtergreifung“ war beim Impfen eine Skepsis, ja eine Zurückweisung von Zwangsmaßnahmen wahrnehmbar [...]“
In der anfänglichen Zurückhaltung beim Impfen schlug sich offenbar ein programmatischer Widerspruch der NS-Gesundheitspolitik nieder: Der Gegensatz zwischen „rassenhygienischen“ Ideen, die auf eine erbbiologische Optimierung zielten, auf der einen Seite; und einer Präventionspolitik auf der anderen, die bevölkerungs- und wehrpolitische Ziele ins Auge fasste. Mehr denn je warf das Impfen damit die Frage auf, wie der „Volkskörper“ eigentlich zu verstehen und zu behandeln sei. Deshalb standen in den Diskussionen seit 1933 auch keineswegs medizinische Überlegungen im Vordergrund. Vielmehr ging es um die Gewichtung der Bedürfnisse des „Volksgenossen“ gegenüber den Anforderungen des „Volkskörpers“ sowie um drohende Gefahren, vor denen die „Volksgemeinschaft“ geschützt werden müsse. Antworten auf diese Fragen schienen „angesichts der [...] geringen Pockengefahr“ und der wachsenden Impfkritik, wie sie das Reichsinnenministerium beobachtete, drängender denn je. Innenminister Wilhelm Frick ging daher Anfang 1934 davon aus, dass eine „Revision des Impfgesetzes [...] vo-raussichtlich die Gewissensklausel“ bringen werde. Diese Revision sei auch deshalb sinnvoll, weil sie „einem weitgehenden Volksempfinden Rechnung“ trage, so dass bisherige Maßnahmen gegen Impfgegner „alsbald aufzuheben“ seien. Solche Überlegungen bildeten den Ausgangspunkt einer Kommission im Reichsinnenministerium, die im März 1934 an einer Revision des Impfzwangs arbeitete. In dieser Sitzung brachte Johannes Breger vom Reichsgesundheitsamt das grundsätzliche Dilemma auf den Punkt. Habe bislang die Devise gegolten, dass mögliche Schädigungen des Einzelnen „der Preis“ seien, „mit dem das deutsche Volk seinen Pockenschutz bezahle“, so müsse man nach der „Machtergreifung“ „prüfen, ob es einer staatlichen Ethik entspreche, ein solches Opfer zu verlangen“. Eine Prüfung sei umso drängender, weil „ein großer Teil der deutschen Bevölkerung den Impfzwang ablehne“, wie Ministerialdirektor Arthur Gütt vom Innenministerium ergänzte. Sein Kollege von Kapff ging noch einen Schritt weiter, als er den Impfzwang zu einem Prüfstein nationalsozialistischer Weltanschauung stilisierte: „Sollte die Zwangsimpfung bestehen bleiben“, werde „die Mehrheit des Volkes daran zweifeln, dass in der Medizinalpolitik [...] nationalsozialistische Grundsätze maßgebend seien“. Unterstützung erhielt Kapff vom Präsidenten des Dresdner Landesgesundheitsamtes Weber, dem eine „beschränkte Freiwilligkeit“ als zeitgemäße Antwort auf die Impffrage erschien. Schließlich seien „die Verhältnisse heute ganz andere als früher. Dank der Erziehung der nationalsozialistischen Regierung sei eine Umstellung des Volkes in seinen Anschauungen eingetreten“, so dass man mit Freiwilligkeit mehr erreiche „als bisher mit der wiederholten Zwangsimpfung.“ Dieser Auffassung konnten sich nicht alle Mitglieder der Kommission anschließen. Aus Hamburg protestierte Professor Paschen, dass der Staat seine Machtbefugnisse leichtfertig Preis gebe. Das Impfen dürfe „nicht dem Ermessen des Einzelnen überlassen bleiben“, sondern müsse „durch Gesetze erzwungen werden“.
Zwar behauptete der NS-Staat offiziell den Zwangs-Charakter von Impfungen und damit seinen Machtanspruch über den „Volkskörper“. In der Praxis jedoch wurde dieser Machtanspruch selten systematisch durchgesetzt, da Verunsicherungen der „Volksgenossen“ unerwünscht waren. 1940 wurde die Elastizität sogar in eine rechtsverbindliche Form gebracht, auf die man sich übrigens bis in die 1970er Jahre berief.
Es ist nicht ohne Ironie, dass selbst im Zeichen der formal bestehenden Zwangsimpfung gegen Pocken meist schlechtere Durchimpfungsquoten erzielt wurden. Doch genau das charakterisiert den Wandel im „Dritten Reich“: die grundsätzliche Freiwilligkeit erfolgreicher Impfprogramme.
Eine Geschichte des Impfens beschäftigt sich daher immer auch mit der Aushandlung von Legitimität und Grenzen staatlicher Macht und persönlicher Freiheitsrechte, mit kollektiven Ängsten und individuellen Bedürfnissen.
Diese Geschichte ist zugleich eine Geschichte gesellschaftlichen Wandels, der seit Ende der 1920er Jahre an Dynamik gewann. Veränderte sich am Ende der Weimarer Republik die Einstellung staatlicher Akteure zu Zwangsmaßnahmen bereits vorsichtig, läutete das „Dritte Reich“ den Übergang vom Zwang zur Freiwilligkeit ein: Während Weimar beim Impfen auf staatliche Autorität setzte, nahm im „Dritten Reich“ eine Politik ihren Anfang, an die man nach Kriegsende nahtlos anknüpfen konnte.
Re: Impfung im Nationalsozialismus
Hauptkennzeichen des Nationalsozialismus ist ein antichristlicher Größenwahn, und die satanische Impfideologie des Freimaurers Erdward Jenner passt da gut hinein. Hitler selbst schreibt in "Mein Kampf" *gegen* die Freimaurerei - aber davon lässt sich heute hoffentlich keiner mehr täuschen.
Der katholische Pfarrer Dr. Heinrich Hansjakob (1837 - 1916) schrieb den kurzen Text "Ein Büchlein über Das Impfen", Freiburg 1869. Ausschnitte:
Der katholische Pfarrer Dr. Heinrich Hansjakob (1837 - 1916) schrieb den kurzen Text "Ein Büchlein über Das Impfen", Freiburg 1869. Ausschnitte:
(4) Es macht heut zu Tage Alles in Theologie und namentlich sind die Herren Mediziner stark in der Negation theologischer Sätze und werden es darum auch nicht verübeln, wenn einmal ein Theologe einen medizinischen Glaubenssatz umstößt! ... (9f) "Dieselbe Staatsgewalt, sagt Dr. Nittinger seinem "Testament der Natur" S. 45, die so weise gewesen war, aus eigener Machtvollkommenheit die Inoculation als Verbrechen zu verbieten, erklärt unbegreiflicherweise die Vergiftung mit Kuhgift für nicht giftig, ja für gesund für alles Volk ja für nöthig für alles Volk als ob der liebe Gott bei Erschaffung der Kinder das Beste vergessen hätte. Nur _ein_ Fürst sprach sich gegen die neue Operation aus und verschonte sein Volk mit dieser Plage - es war der Papst Leo XII. Als ihm die Impfsache zur Entscheidung vorgelegt wurde, legte er seine Hand auf das Buch des hl. Augustinus "vom Staate Gottes" und sprach die schönen Wort: "Ich kann das Impfen weder erlauben, noch verbieten; ich für meine Person halte es für unnütz und für einen Eingriff in die Majestätsrecht Gottes." Ebenso entschieden erklärte sich Papst Gregor XVI.- gegen die Impfung und in unseren Tagen auch - Pius IX.: Als ihn im Jahre 1856 die Aerzte angingen, das Impfen gesetzlich einzuführen, ließ er sich eine Statistik des Kirchenstaates vorlegen und aus dieser von seinem Generalvicar Patrizi nachweisen, daß die Sterblichkeit auffallend groß sei, namentlich in den Städten (wo freiwillige Impfungen häufig waren) und dies offenbar mit der Vergiftung des Blutes durch die Impfung in nächster Beziehung stehe - Gott läßt seiner nicht spotten. Amen!" sagte hierauf der hl. Vater, wies die Aerzte ab ... und bis zur Stunde besteht im Kirchenstaat, dem so vielverrufenen, kein Impfzwang!!
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