Was macht eigentlich Zündel?

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Bergmann
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Was macht eigentlich Zündel?

Postby Bergmann » 1 decade 6 years ago (Sat Jul 29, 2006 11:51 pm)

29.07.2006: Bericht vom 18. Verhandlungstag im Zündel-Prozeß, Mannheim,
den 28.07.06, 09.00 Uhr

Wie erwartet lehnte der Richter alle Anträge der Verteidigung vom
vorhergehenden Verhandlungstag ab, behauptete dagegen ganz frech, daß
Zündel Miturheber der Zündel-Seite sei und daß Frau Rimland in einem
Verhör ohnehin nur lügen würde!

Des weiteren behauptete er, daß RA Rieger die Beweggründe für die Beschlagnahme zweier Briefe Zündels zu Religionsfragen nicht verstanden habe und unabhängig davon, ob seine Behauptungen war seien, was hier nicht untersucht werde, zeige er sich darin als wüster Antisemit!

Zum heiligen Holo wiederholte er zum xten Mal gebetsmühlenhaft, daß er offenkundig sei und daß der Beweisantrag Riegers dazu bereits rechtlich mehr als bedenklich sei, so habe ja auch Irving mittlerweile zugegeben, daß es den heiligen Holo gegeben habe.

Dennoch sei dieser ein wüster Antisemit, Neonazi, Revisionist und
Rechtsextremist. So wird die unglaubliche Dummheit Irvings bereist
gerichtlich gegen uns verwandt!

Des weiteren behauptete der Richter ganz offen, daß die brd nicht auf die usa und Kanada eingewirkt hätten, Zündel auszuliefern – unfaßbar!

Dann erging noch der „rechtliche Hinweis“, daß die Verteidigung eventuelle Beweisanträge, von denen wir wissen, daß sie allesamt abgelehnt werden werden, bis September zu stellen habe, weil in diesem Monat die Beweisaufnahme geschlossen werden soll, vielleicht peilt der Richter eine Verurteilung zum 16. Oktober an, dem Tag der Ermordung der unschuldig Verurteilten in Nürnberg 1946.

Der erste Zeuge war ein KHK Richard Kölsch vom BKA. Er betreute von
1997-99/2000 das Verfahren gegen Zündel dort und wiederholte im
Wesentlichen nur bereits gesagtes, daß die Germania-Rundbriefe an eine
Deckadresse in Deutschland geschickt wurden (und wahrscheinlich auch
werden), daß die Aufnahme des Senders Königsberg und das Kreuzverhör
Rimlands durch den CSIS zur Verfügung gestellt wurden und daß ein Konto Zündels in Stuttgart beschlagnahmt wurde.

Der zweite Zeuge war der berüchtigte Ex-Staatsanwalt Hans Heiko Klein,
der sich nicht nur äußerst unwürdig gebärdete (selbst der Richter
tadelte ihn dafür), sondern sogar ganz dummdreist behauptet, die
Geheimdienste hätten niemals eine Rolle gespielt, obwohl im RA Bock
vorhielt, daß dieser sich selbst aktenkundig mit Vertretern des CSIS
regelmäßig getroffen hat. Klein antwortete auf die Frage, ob Zündel auch
in ein anderes Land hätte abgeschoben werden könne, daß es klar war, daß er „heim ins Reich“ komme, hätte ein Verteidiger das gesagt, wäre er
dafür schwer bestraft worden!

Dann stellte er tatsächlich einmal etwas
Richtiges fest, nämlich daß es sich bei den Falsch-Aussagen der ersten
Ehefrau Zündels um einen primitiven Rachefeldzug einer verlassenen
Ehefrau handele.

Auf das Leuchter- und das Rudolf-Gutachten antwortete
er, daß es sich dabei um „Sondermüll“ handle, obwohl er keinen
Gegenbeweis vorbringen konnte außer daß es ja gar nicht sicher sei, wo
Leuchter die auf Reste von Zyklon B untersuchten Steine entnommen habe,
im übrigen habe er keine Lust, auf solch „dämliche“ Fragen zu antworten,
„dämlich“ waren eher seine Antworten! Dr. Schaller wies ihn darauf hin,
daß er auch Entlastendes hätte sammeln müssen, was Klein natürlich nicht getan hat.

Klein sagte von sich selbst, er sei ein „Überzeugungstäter“,
nun dann wird er auch als solcher später einmal verantworten müssen. Als
Dr. Schaller ihn auf die fehlenden Massengräber in Treblinka verwies,
antwortete er nur, „auf diesem Niveau diskutiere er nicht“. Er habe vom
Auschwitz- und Teblinka-Prozeß nur die Urteile gelesen, die ja
bekanntlich nur auf jüdische Zeugenaussagen und erfolterte Geständnisse
gründen.

Er denke nicht, sondern verfolge nur, so Dr. Schaller. Hier
wurde auch bekannt, daß er als Ex-Wirtschaft-Staatsanwalt gescheitert
sei und dann entweder Pornographie oder Politik zu übernehmen gehabt
hätte und sich leider für letzteres entschieden habe. Seine einseitige
Berufung auf das BGH entbinde ihn nicht von der Pflicht zur
eigenständigen Suche nach der Wahrheit, so Dr. Schaller, aber Klein
lachte nur, geistig wurde er seinem Nachnamen auf jeden Fall mehr als
gerecht.

Als RA Bock in auf Fritjof Meyer hinwies, der nachwies, …,
antwortete Klein, daß er sich nicht an der „üblen Methode der
Leichenarithmetik“ beteiligen würde. Er habe Meyer nur deswegen nicht
angeklagt, weil er in einen anderen Gerichtsbereich falle, na, da hat
Herr Meyer ja Glück gehabt.

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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Sun Jul 30, 2006 4:13 pm)

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Betreff: heutiger Prozeßtag
Von: guenter.deckert@###
Datum: Fri, 28 Jul 2006 23:57:42 +0200

Günter Deckert

Weinheim/B., den 28.7.2006

Bericht vom heutigen Verhandlungstag im Prozeß gegen Ernst Zündel

    Verhandlung angesetzt um 9 Uhr, Beginn um 9.26 Uhr; Gründe für die
    Verzögerung wurden nicht genannt.

    Als Ernst vor dem Gericht den Saal betritt, erheben sich die Zuhörer.
    Gerichtsdiener wie uniformierte Polizei schreiten nicht ein. Das Gericht
    kommt fast gleichzeitig in den Saal; Dr. M. unternimmt nichts.

    Anwesend:


    1) Medienvertreter 3, darunter wieder Zastrow (FAZ)****

    2) Polizei in Zivil: 2

    3) Polizei in Uniform: 7

    4) 1 Gerichtsdiener ---- 3) + 4) tragen Waffen.

    5) Verteidigung: alle außer RA Rieger

    6) Gericht: in der bekannten Besetzung

    7) Für StA Grossmann erscheint OStA Seiler, der die ganze Sitzung über stumm
    blieb..

    8) Sonstige 29, darunter etwas später auch Lady Michelle Renouf, London, von
    Bayreuth kommend (WAGNER-Festspiele), die am Nachmittag auch noch einen
    1stündigen Besuch bei Ernst im Beisein einer Dolmetscherin genehmigt bekam.
    RAin Sylvia Stolz zusammen mit Horst Mahler gegen 10 Uhr; Horst Mahler
    bleibt nur kurze Zeit; Frau Stolz geht kurz nach 12 Uhr – Grund: Seminar in
    Vlotho/Weser.

    Zum Auftakt verliest Dr. M. die Beschlüsse des Gerichts in Bezug auf den
    gemeinsamen Antrag der RAe Bock & Rieger hinsichtlich der Vernehmung von
    Ingrid durch ein US-amerikanisches Gericht. Der Antrag wird als nicht
    hilfreich bzw. weiterhelfend zurückgewiesen. Es bleibt beim Verlesen der
    Mitschrift der Vernehmung von Ingrid durch den kanadischen „Federal Court“
    (Bundesgericht). –In diesem Zusammenhang wird bestätigt, daß die StA
    Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen Ingrid wegen des „Verdachts der
    Volksverhetzung“ eingeleitet hat.

    Es bedürfe auch nach Auffassung des Gerichtes einer Vernehmung von Frau Z.
    nicht mehr, da nach seiner festen Auffassung die Mittäterschaft von Ernst an
    der „zundelsite“ durch unzählige Selbstzeugnisse bewiesen sei.

    Sämtliche 6 Anträge von RA Rieger, gestellt am Ende der Sitzung vom 21.
    Juli, werden als unbegründet und nicht verfahrensrelevant zurückgewiesen. –
    Die beiden ersten Beweisanträge zum „religionsgeschichtlichen Hintergrund“
    von Holo... und Judenreligion seien im Fall Zündel ohne Bedeutung
    (Ausgangspunkt war ein Brief vom Ernst im Mai, in dem er sich zum Judentum
    geäußert hat bzw. haben soll. Dieser war angehalten worden und wurde durch
    Verlesen in das Verfahren eingeführt. Grund: Die Haltung von Ernst gegenüber
    den Juden. – Die Einführung von „Vorlesungen über den Holocaust“ von Germar
    Rudolf (2005) zum Beweis der Nicht-Offenkundigkeit des „Holo...“ wurde mit
    dem Hinweis auf die vom Höchstgericht immer wieder festgestellte
    Offenkundigkeit des „Holo...“ (= Massenmord an Juden...) abgelehnt. Der
    Beweisantrag sei daher abwegig sowie strafrechtlich bedenklich. In diesem
    Zusammenhang nimmt das Gericht mehrmals auf die Irving—Prozesse von London
    und Wien Bezug; weiterhin auf ein Buch mit dem Titel „Die deutsche
    Kriegsgesellschaft und der Holo.....“, hrsg. vom Militärgeschichtlichen
    Forschungsamt in Potsdam (1) Die Rechtsprechung habe in dieser Frage zu
    keiner Änderung geführt. – Ohne Bedeutung für das Verfahren sei auch die
    Frage, ob es in den 80er Jahren seitens des Auswärtigen
    Amtes/Außenministeriums Versuche gegeben habe, eine Abschiebung von Ernst
    nach Deutschland zu erreichen.

    Abschließend erklärt Dr. M., daß nach der Vernehmung des ehemaligen sta
    klein, hans—heiko, das Gericht keine weiteren Zeugen zu laden und zu
    vernehmen gedenkt. Die Beweisaufnahme werde wohl am 1. Verhandlungstag im
    September abgeschlossen.

    Aufgerufen wird der Zeuge Kölsch, Richard (52 Jahre), BKA. – Nach Fragen zur
    Person wird dessen Aussagegenehmigung verlesen, die man nur als
    eingeschränkt bezeichnen kann.

    K. hat beim BKA nach Beauftragung durch die StA Mannheim (klein) ab dem
    Frühjahr 1997 die Ermittlungen gegen Ernst „betreut“. Dabei ging es um die
    Auswertung des GERMANIA-Rundbriefes, der über eine Deckadresse ans BKA ging,
    sowie die Beobachtung und Auswertung der „zundelsite“. Über Interpol habe
    man sich die „Eidesstattliche“ der Irene Helene Z. besorgt, von den
    Kanadiern (Inlandsgeheimdienst) ein Kopie einer der ersten Radiosendungen
    aus Königsberg, da dieser Sendung zu Beginn sei

    (2)

    ner „Betreuung“ bereits abgeschaltet war (auf Druck von ????/Anmerkung De.).
    Im März 1999 sei er, K., in eine andere Abteilung versetzt worden, habe aber
    noch etwa ein Jahr lang lose Verbindung zur Nachfolgerin gehalten. – Beim
    BKA als der Zentralstelle aller deutschen Kripo-Stellen sei alles zusammen
    gelaufen: bundesweite die Anzeigen, die Ergebnisse der Maßnahmen des
    Hauptzollamtes in Hamburg (Sendungen mit GERMANIA-Rundbriefe sowie Sendungen
    des SAMISDAT-Verlages). – Beobachtung der „zundelsite“ bereits vor 1997, da
    von Beginn an erkennbare Straftatbestände nach § 130 (Volksverhetzung), ua.
    Leugnung des „Holo....“ – Der damalige Ansprechpartner von K. in Nordamerika
    (USA) sei der bereits als Zeuge vernommene Maurer gewesen; dieser habe auch
    Frau Irene Helene „betreut“. Der bereits von Maurer erwähnte Fragenkatalog
    für die Vernehmung im dt. Generalkonsulat (Pittsburg) sei von ihm, K.,
    erarbeitet worden. – Material der Irene Helene .. im Grunde genommen
    wertlos, da man es bereits aus anderen Quellen kannte. Auch über Interpol
    habe man keine weiteren Anfragen getätigt. Haftbefehl sei 1997 erlassen
    worden in der Hoffnung, Ernst bei einer Reise nach Europa festnehmen lassen
    zu können. Während seiner Dienstzeit sei kein Auslieferungsantrag gestellt
    worden. Grund: die Rechtslage – das Ernst Vorgeworfene sei weder in den USA
    noch in Kanada ein Straftatbestand.

    Kurze Unterbrechung gegen 10.40 Uhr für etwas über 5 Minuten

    Nach dem Vortrag des K. Fragen seitens des Gerichtes nach deutschen
    Kontaktpersonen – K. wußte von einer in München (war wohl jener Althans... /
    Anmerkung Deckert), nach Spendenkonten – K:; BKA habe nichts unternommen, da
    bereits eine andere StA tätig geworden sei, nach dem Zündel-Verteiler
    (GERMANI-... wie Samisdat-Verlag) – K.: Kenntnis nur über „Zufallsfunde“(,
    d.h. das, was man bei Hausdurchsuchungen/“Heimsuchungen fand/ Anmerkung
    Deckert ). – Frage RA Bock: Wurde durch die Tätigkeit von Ernst der
    „öffentliche Friede gestört?“ – Antwort K.: Ernst habe sicherlich Einfluß
    auf die „rechte Szene“ gehabt. (Die Frage von Bock war damit NICHT
    beantwortet/Anmerkung Deckert).

    K. wurde um 11.15 Uhr unvereidigt entlassen.


    Es erscheint als nächster Zeuge „mein freund hans-heiko klein“ ( Anmerkung
    Deckert ), mittlerweile 66 und in Pension. Angabe zu Wohnort und Straße
    wurden ihm erspart....: Wohl noch immer im „Schutzprogramm“?( Anmerkung
    Deckert ). – Dr. M. verliest eingangs die Zeugenaussagegenehmigung der StA
    Mannheim.

    Zu Beginn versichert klein, der nicht nur nuschelt, sondern auch kaum ins
    Mikro sprach, was zu entsprechenden Zurufen aus der Zuhörerschaft, auch von
    mir führte (klein erkannte meine Stimme!), er habe nicht mit Geheimdiensten
    zusammen gearbeitet. Später räumte er ein bzw. mußte er einräumen, daß er
    nicht nur einmal mit Kanadiern, deren Eigenschaft ihm nicht bekannt gewesen
    sei, getagt habe... Er schloß indes nicht aus, daß die VS-Ämter (VS =
    Verfassungsschutz des Bundes sowie der Länder) Kontakte gehabt haben
    können.. – 2003 sei eine Art Wendepunkt gewesen: Verhaftung/Inhaftierung von
    Ernst in den USA sowie baldige Abschiebung nach Kanada. Von dort habe man
    signalisiert, daß man Ernst bald haben könne.

    Er, klein, habe sich mit dem Fall Zündel seit 1995/96 befaßt: Am 21.Mai 1994
    sei wegen des GERMANIA-Rundbriefes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
    worden. Seit Mitte der 90er Jahre habe zudem das Weltnetz (internet) an
    Bedeutung zugenommen und damit sei die „zundelsite“ in den Blickpunkt der
    Ermittlungen geraten. Die „zundelsite“ habe „Holo...-Leugnung“ pur geboten.
    Die Versuche, über den Anbieter (provider) die Seite zu knacken, seien wegen
    der Rechtslage gescheitert. Da Zündel auch nicht greifbar gewesen sei, sei
    das Verfahren „wegen Abwesenheit“ vorübergehend eingestellt worden; letzte
    Verjährung 2015. – Ab 2003, wie bereits erwähnt, Wendepunkt, zumal sich auch
    die Rechtslage in Kanada geändert habe: Einführung der „hate laws“
    (Gesetzgebung gegen (den) Haß). Bei Abschiebung von Ernst, so klein, sei
    allen klar gewesen, daß nur eine Abschiebung „Heim ins Reich“ in Frage käme.
    – Frage Dr. M: Sei auch über andere Abschiebeländer gesprochen worden? –
    klein: nein. – Frage Dr M.: Wert des Irene-Materials. – klein: Inhalt sei
    nicht besonders ernst zu nehmen gewesen, da es sich um einen Rachefeldzug
    der Noch-Ehefrau gehandelt habe. – Frage Dr. M nach weiteren Zündel-
    Kontakten nach Deutschland. – klein: Im Zusammenhang mit Leuchter-Gutachten
    (Leuchter-Bericht/Report); das sei auch in GERMANIA-Brief erschienen. – Der
    2. Haftbefehl, d.h. die Erneuerung im Februar 2003, sei sozusagen in einem
    Kraftakt durchgezogen worden.... – Dr. M. ? Samisdat-Verlag. – klein: Dieser
    sei auch Zündel zuzuordnen. – Richter Hamm, der „Hauptberichterstatter“,
    fragt über das Echo der GERMANIA-Briefe wie der „zundelsite“. – klein nennt
    2 Bücher, eines aus dem (kommunistischen/ Anmerkung Deckert ) Aufbau-Verlag
    sowie das Buch des Rainer Fromm ( Sozi/Anmerkung Deckert ) über
    „Rechtsextremismus im Internet“. – Anmerkung Deckert : klein nennt keine
    Handelnden, sondern Schreiberlinge, die über eine Sache berichten – Die
    Befragung durch die Richter ist um 12 Uhr zu Ende.

    (3)


    RA Bock fragt, ob klein in Sachen LEUCHTER-Gutachten eigene Kenntnisse hat.
    – klein: nein. Bock: Ob er Gegengutachten kenne? – klein: nein. – Dr. M.
    greift ein und rudert sichtlich, wobei er ausführt, daß es keine
    Gegengutachten gäbe, das Problem jedoch darin liege, daß man die entnommenen
    Gesteinsproben nicht genau den Orten, wo es Gaskammern gegeben haben soll,
    zuordnen könne. - RA Bock an klein: Kennen Sie das RUDOLF-Gutachten? –
    klein: Es gibt vernichtende Kritiken. – Bock setzt nach. Klein: Ich sage
    kein Wort mehr. Nach Ermahnung durch den Richter, sagt klein, er sei auf
    diese Frage nicht vorbereitet. – Frage Bock: Entlastendes für Zündel
    gefunden? – klein. Nein. – Frage Bock: Hat man sich mit den inneren
    Beweggründen für das Handeln von Ernst befaßt? – klein: Er sei kein
    Psychologe oder Psychiater.

    RA Dr. Schaller fragt klein, ob er den Akt „Treblinka“ (Es geht hier um
    700.000 Umgebrachte, vorwiegend Juden, die nicht verbrannt, sondern begraben
    worden sein sollen, dann wieder ausgegraben wurden...../ Anmerkung Deckert )
    kenne. Haben Sie dort Entlastendes gefunden? – klein:: Er kenne den Akt
    nicht. Dr. Schaller wird sichtlich lauter und wirft klein mangelnde
    Sachkenntnis vor. – Dr. Schaller hält ihm dann den BILD-Artikel vom März
    2005 vor, in dem klein sich selbst als „Überzeugungstäter“ bezeichnet. –
    klein weiß darauf nichts zu sagen. – Frage Dr. Schaller: Kennen Sie den
    Auschwitz-Akt? – klein: Nein, er kenne nur das Urteil. --- Dr. Schaller
    versucht deutlich zu machen, daß in beiden Prozessen keine Sachbeweise
    versucht wurden. Dr. Schaller dann zu kein: Sie denken nicht, Sie verfolgen
    nur (als Überzeugungstäter). – klein: Ich kann ruhig schlafen, ich habe
    keine Gewissensbisse.

    Unruhe unter den Zuhören. Dr. M. ermahnt und weist auf Folgen hin, falls
    Beifalls- oder Mißfallenskundgebungen laut werden (sollten).

    Dr. Schaller fragt klein, was er unter „Rechtsextremismus“ verstehe. Zuerst
    weigert sich klein, doch Dr. M. teilt ihm mit, er habe die Frage zu
    beantworten. Dann klein: „Rechtsextremisten sind in erster Linie Leute, die
    den Massenmord an den Juden leugnen.“

    Es kommt zu einem Schlagabtausch Dr. Schaller/Hamm, der sich jedoch nicht
    den Mund verbieten läßt. – Dr. Schaller an klein: Sie erwähnten 6 Mio
    Umgekommene. Wie viel davon in Auschwitz? Die Zahl der in Auschwitz
    angeblich Umgekommenen ist nach unten korrigiert worden. Doch die Zahl 6 Mio
    bleibt. Wie erklären Sie sich das? – klein bleibt stumm, auch das Gericht. –
    Dr. Schaller an klein.: Kennen Sie Fr. Meyer. – klein: Ja, er kenne das
    Buch. Dr. Schaller: Es handelt sich nicht um ein Buch, sondern um einen
    Aufsatz in einer Zeitschrift. Habe er, klein, ermittelt? Klein: Nein, er
    habe sich das Lesen erspart, zumal die StA Stuttgart ermittelt habe (auf
    meine Anzeige hin/ Anmerkung Deckert ).

    Weitere Fragen wurden nicht mehr gestellt, klein wurde unvereidigt
    entlassen.

    Die Sitzung war gegen 12.45 Uhr zu Ende.

*** Es sieht so aus, als wolle Zastrow ein Buch über den Prozeß schreiben!

(1) Sollte von einem Sachkenner in den VffG besprochen werden.

(2) Anmerkung Deckert: klein machte nicht nur auf flapsig und überheblich,
obwohl seine Kenntnisse und sein Wissen nicht einmal als „ausreichend“ bewertet
werden können. Sein Benehmen war zudem keine Werbung für das brddr-Rechtswesen
und dessen behauptete Objektivität. – Seine (Straf-?) Versetzung von der Abt.
Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit dem Immhausen-Prozeß (3), angeblich
auf eigenen Wunsch in die Abt. Rechtsextremismus und Ausländerextremismus, weil
ihn Politik immer interessiert habe..., sei erfolgt, weil er einen Kuhhandel
zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht mittragen konnte/wollte. So
kann man es auch darstellen....

(3) Im Immhausen- Prozeß ging es um einen badischen Industriellen (Chemie) mit
„angeblich jüdischen Wurzeln“, der „verwertbares Material“ an Ghaddafi geliefert hatte.
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Sun Jul 30, 2006 4:19 pm)

Zum Thema:

"Zündel nicht Opfer eines Komplotts"

Beweisaufnahme bald beendet

MANNHEIM. Die Beweisaufnahme im Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel geht dem Ende entgegen. Ein früherer Staatsanwalt hat gestern dem Vorwurf widersprochen, der Angeklagte sei Opfer eines Geheimdienstkomplotts mit dem BND.

Von Johanna Eberhardt

"Ich lese gern Bücher mit Verschwörungsgeschichten", erklärte Staatsanwalt Hans-Heiko Klein, der die Ermittlungen gegen Zündel bis zu seiner Pensionierung 2005 geleitet hatte, im Zeugenstand. In dem von ihm geführten Verfahren habe es dergleichen jedoch nicht gegeben. Der Vorwurf der Verteidiger, Zündels Verhaftung und Auslieferung aus den Vereinigten Staaten beruhe auf einem Komplott der Geheimdienste Kanadas, der USA und des Bundesnachrichtendienstes (BND), "ist absoluter Unfug", sagte Klein. "Der BND hatte mit mir gewiss keine Kontakte; es gab im Hinblick auf das Verfahren keine Zusammenarbeit." Nicht ausschließen wolle er, dass man damals das Landesamt für Verfassungsschutz eingespannt habe, um Material aus dem Internet zuzuliefern. Einmal seien auch "einige Kanadier" wegen des Falls bei ihm gewesen. Sie seien von der Botschaft ihres Landes angekündigt worden und hätten Material mitgebracht, "das wir schon kannten", sagte Klein. Was genau die Besucher aus Übersee beruflich getan hätten, habe ihn nicht interessiert. Sie hätten damals gescherzt, sie seien "vor allem für Weihnachtseinkäufe nach Deutschland gekommen", verriet der Staatsanwalt. "Ein geheimdienstlicher Tiefgang war da nicht dahinter."

Klein, der bei der Staatsanwaltschaft Mannheim für politische Straftaten zuständig war und zahlreiche Verfahren gegen Rechtsextreme, darunter der frühere NPD-Vorsitzende Günter Deckert, führte, hatte die Ermittlungen gegen den zunächst in Kanada, dann in den USA lebenden Zündel 1994 in Gang gesetzt. Anlass sei das Aufkommen des Internets in Deutschland gewesen, sagte er gestern. Im Netz habe Zündel, dessen Versand von Germania-Rundbriefen schon länger bekannt gewesen sei, berichtet, er habe erstmals Kontakt zu deutschen Universitäten aufgenommen; die jungen Menschen dort seien "begeistert". "Es ist ein neues Zeitalter für uns angebrochen" habe er geschrieben. Lange habe man daraufhin diskutiert, wie man die Verbreitung unterbinden könne. Die Debatten seien aber ausgegangen "wie das Hornberger Schießen" - am Ende seien die Provider gesetzlich von der Haftung freigestellt worden, sagte Klein. Zwei Bücher zeigten, dass Zündels Aktivitäten ("Das war Holocaust-Leugnen pur") öffentliche Resonanz gefunden hätten.

Der Prozess wird Anfang September fortgesetzt. Aus Sicht des Gerichts könne die Beweisaufnahme dann geschlossen und ein Urteil gesprochen werden, erklärte der Vorsitzende Richter auf Anfrage.

Aktualisiert: 29.07.2006, 06:16 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de
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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Tue Aug 01, 2006 3:23 pm)

"Inquisitorische Geschichtsdeutung"

Daniel J. Goldhagen, jüdischer Harvard-Professor, ist in der BRD eine hochangesehende Persönlichkeit. Die politisch korrekten Eliten lieben ihn, weil der die Deutschen als "willige Vollstrecker Adolf Hitlers" brandmarkte. So etwas gefällt ihnen, da können sie sich im Dreck der Anschuldigungen suhlen.

Nachdem ihm die BRD-Eliten mit Wohllust den Speichel geleckt haben, fühlte sich Goldhagen ermutigt, den deutschen Papst in der WELT anzugreifen. Was ihn mit Haß auf den Papst erfüllte, war der Umstand, daß Benedikt XVI. bei seinem Bußbesuch im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz nicht explizit sagte, es seien sechs Millionen Juden ermordet worden. Der schlaue Papst schrieb die so sehr gebrauchten "sechs Millionen" kurzerhand den Polen zu, aus Sympathie gegenüber den Polen wegen seines Freundes und Vorgängers Johannes Paul II.

Das konnte sich das Holocaust-Judentum nicht gefallen lassen und so schickten sie ihr unerschrockenstes Schlachtroß ins Rennen – Goldhagen. Dieser fackelte nicht lange und bezichtigte Benedikt XVI. der Lüge: "Goldhagen behauptet, der Papst habe die Wahrheit verschwiegen oder verbogen, und spart auch nicht mit Aussagen über das, was für ihn daraus folgt, mit dem Vorwurf der Heuchelei, ja des moralischen Skandals." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Erstaunlich offen analysiert die WELT, was des Juden Anliegen in besagtem Artikel war: "Goldhagen verübelt es dem Papst, daß er erstens Oberhaupt der katholischen Kirche und zweitens Deutscher ist."

Die WELT nennt Goldhagens Holocaust-Geschichtsschreibung "inquisitorische Geschichtsdeutung" (Welt, 12.6.2006, S. 7) und beleuchtete auf einmal, was von dieser Seite kaum zu erwarten war, nämlich, wie sich die Holocaust-Geschichtsschreibung immer selbst beweise nach der Formel: Beweis ist die Behauptung, weil die Behauptung der Beweis ist. "Schon damals war Goldhagen mit der Behauptung aufgetreten, zwingende Beweise dafür geliefert zu haben, daß der Holocaust nur in Deutschland geschehen konnte, hier aber auch geschehen mußte, weil die Deutschen ... siehe oben [weil der Holocaust nur in Deutschland geschehen konnte. Punkt, Beweis, Ende]. Die Schlange biß sich immer wieder in den Schwanz; Behauptungen wurden mit Belegen, Belege mit Behauptungen bewiesen. Natürlich wolle er nicht verallgemeinern, versicherte Goldhagen. Verallgemeinerungen seien nur dann erlaubt, wenn sie zuträfen; und seine träfen eben zu." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Diese Art Holocaust-Beweisführung wird auch vor BRD-Gerichten gegen Holo-Zweifler und freie Holocaust-Wissenschaftler angewandt, nachdem sie zu anderen Forschungsergebnissen gekommen sind als von der Politik und Strafjustiz vorgeschrieben wird. Dazu der Kommentar von Konrad Adam: "Gegen diese Art von Beweisführung ist kein Kraut gewachsen. Die Auseinandersetzung mit Leuten, die zwischen Beweis und Beweiswürdigung nicht unterscheiden können oder wollen, bringt nicht viel. Goldhagen ist immer beides. Ankläger und Richter. Er macht es wie im Inquisitionsprozeß, der ja auch zwischen der einen und der anderen Funktion nicht trennen wollte. Das Urteil stand in jedem Fall fest: Leugnete der Angeklagte, war er vom Teufel besessen und schleunigst zu verbrennen; gestand er, dito." (Welt, 12.6.2006, S. 7)

Auf diese Art und Weise spielen sich heute tatsächlich Holocaust-Prozesse vor BRD-Gerichten ab. Beweise dürfen nicht eingebracht werden. Sollte ein Rechtsanwalt für seinen der „Holo-Leugnung“ angeklagten Mandanten dennoch Beweisanträge stellen, dann wandert auch der Anwalt hinter Gitter. Es bleibt nur eines: "Gestehen" und verurteilt werden, oder nicht "gestehen" und auch verurteilt werden. Die Urteile stehen immer schon im voraus fest, wie weiland zu Inquisitionszeiten.

In Kürze wird das Urteil über Ernst Zündel gesprochen. Zündel ist vor dem Mannheimer Landgericht wegen Holocaust-Leugnung angeklagt. Seine Anwälte wurden vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe ausdrücklich dazu verdonnert, keine entlastende Beweismittel in Sachen Gaskammern für ihren Mandanten einzubringen. Sollten sie dem nicht Folge leisten, so die Drohung, müßten sie mit ihrer sofortigen Inhaftierung rechnen. Es wurde von den Oberrichtern Wert darauf gelegt, daß die Anwälte auch keinerlei Erklärungen über etwaige Beweismittel abgeben dürfen.

Ernst Zündel ließ von dem amerikanischen Gaskammer-Ingenieur Fred Leuchter die Baulichkeiten untersuchen, die gemäß Gaskammer-Reiseführer als Massenvergasungsanlagen gedient haben. Der Gaskammer-Ingenieur (für Gaskammern in US-Hinrichtungsgefängnissen) untersuchte Auschwitz, Auschwitz-Birkenau und Maidanek. Nehmen wir hier nur seine Untersuchungsergebnisse für Maidanek als Beispiel. Der Gutachter Leuchter kommt zu dem Schluß, daß die den Touristen gezeigten Baulichkeiten in Maidanek, ausgewiesen als Massenvernichtungsgaskammer, niemals als solche gedient habe. Technisch sei die Einrichtung dazu nicht imstande gewesen und außerdem hätten sich keine Cyanrückstande im Gemäuer gefunden. Das ist der Kern seiner wissenschaftlichen Schlußfolgerung seines umfangreichen Gutachtens.

Ernst Zündel veröffentlichte dieses Gutachten und soll deshalb wegen Holocaust-Leugnung verurteilt werden. Aber genau die Schlußfolgerung Leuchters wurde vom Landgericht Berlin in einem großen NS-Prozeß bestätigt. Das Landgericht Berlin (8.5.1950 - PKs 3/50) stellte fest: "Maidanek besaß keine Vergaßungsanlage."

Das Urteil ist rechtskräftig, also wahr. 30 Jahre später urteilte jedoch das Landgericht Düsseldorf: "Die Tötungen wurden in Maidanek in Gaskammern durchgeführt." (30.6.1981, XVII-1/75 - S) Dieses Urteil ist ebenfalls rechtskräftig, also auch wahr!

Wie können diese beiden Gerichtsurteile, die zu vollkommen gegensätzlichen Wahrheitsfindungen im Zuge der Zeugenvernehmungen (Beweisaufnahme) führten, wahr sein? Dies ist so, als ob ein Gerichtsmediziner den Tod des Mordopfers attestiert während sein Kollege feststellt, der Ermordete lebt noch.

Den Zündel-Anwälten ist es bei Strafandrohung von fünf Jahren Gefängnis untersagt, das Gericht um Stellungnahme zu bitten, welches der beiden Maidanek-Urteile richtig ist und warum das andere dann falsch sein muß. Aber Ernst Zündel hat ein Recht darauf, als Angeklagter darüber aufgeklärt zu werden, was er eigentlich verbrochen hat. Konkret, warum seine Veröffentlichung, daß es in Maidanek keine Gaskammern gegeben habe, falsch ist, wenn er schon für mindestens fünf Jahre dafür hinter Gitter gehen muß.

Doch der Vorsitzende (Dr. Meinerzhagen) hat bereits beschlossen, daß die Frage nach der Richtigkeit der beiden offiziellen Maidanek-Urteile den Straftatbestand der Holocaust-Leugnung erfüllen würde und mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden könnte.

Gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention ist es unabdingbares Menschenrecht (Artikel 6 und 10), daß sich ein Angeklagter vor Gericht mit eigenen Beweismittel verteidigen darf. Die BRD schändet diese fundamentalen Menschenrechte und erinnert uns somit an unselige Despotenreiche aus Gruselfilmen.

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Bericht zum Zündel-Prozeß vom 20. + 21.7.2006
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Mon Aug 07, 2006 1:55 am)

Aus einem Brief von Ernst Zündel

Es ist bewundernswert, wie Ernst Zündel sich jetzt schon Gedanken macht, wie er die Zeit nach der Haft verbringen wird. Er bittet uns um Hinweise und Literatur über den ökologischen Landbau. Da er sich immer schon für eine gesunde Lebensweise interessiert und eingesetzt hat, möchte er sich gerne in dieser Richtung weiterbilden. Nur leider haben wir die Erfahrung gemacht, daß ältere Schriften, die es heute auch gar nicht mehr gibt und die aber eine besonders gute und brauchbare Einführung in den ökologischen Gartenbau darstellen, nicht zu ihm in die Zelle vordringen. Die Zensur läßt nur versiegelte Bücher von Verlagen zu. Das ist aber leider nicht genau das, was sich Ernst Zündel wünscht.

In seinem letzten Brief vom 30. Juni teilt er mit:

„Heute morgen war wieder Gerichtssitzung, und es wurde entschieden, mir die zwei Jahre kanadische Isolationshaft nicht anzurechnen! Die langatmigen Begründungen, Ausflüchte, Gedankenakrobatik will ich Ihnen in diesem zensierten Brief ersparen! Sie und Ihre Freunde haben ja genügend eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht.

Mein Zensor nimmt nach wie vor rigoros alles, was mir gedanklich Ablenkung geben könnte, aus meinen Briefen heraus! Alles! Selbst Artikel über Kunst, Medizin, Biologie aus Zeitungen, wie zum Beispiel die „New York Times", alles! Es nützt also nichts, liebe Freunde, daß Sie mir dergleichen schicken." Erlaubt ist ihm aber, 6 mal 55 Cent Briefmarken in einem Umschlag oder Geldüberweisungen in begrenztem Rahmen, „wovon ich mir dann Kulis, Papier und Schreibzeug, sowie Obst und Eßbares zuzüglich zur Gefängniskost erlauben kann."

Zu Beginn seiner Haft wurden Ernst Zündel noch zugestellt: „Ein Rohkost-Heft, eine Demeter-Schrift und das Wandmaker-Buch über Rohkost. Aber das ist jetzt vorbei."


Für viele alte WSL-Mitglieder wird es ermutigend und auch erfreuend sein, zu hören wie Ernst Zündel aus einem Vorwort von Eckehart Tolle zitiert: 'Die tiefsten Wahrheiten sind immer einfach. Nicht simpel - sondern einfach: Darin liegt eine Welt des Unterschiedes.' Genau so ist es! Manche Menschen sehen meist den Wald vor Bäumen nicht! Ernährung ist in meinen Augen dasjenige, was als erstes eine tiefgreifende Veränderung der Zustände, die uns umgeben, bewirken kann."…“

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Postby Laurentz Dahl » 1 decade 6 years ago (Wed Aug 09, 2006 1:12 am)

Neues:

Sylvia Stolz im Zündelprozeß

Die Vasallenjustiz der OMF-BRD ** wirft der als Verteidigerin von Ernst Zündel hervorgetretenen Juristin Leugnung des Holocausts vor. Sie habe als Verteidigerin des wegen schwerer Verunglimpfung des Staates angeklagten Bundeswehr-Oberstarztes der Reserve, Dr. Rigolf Hennig, in öffentlicher Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen Antrag verlesen, in dem sie aus einem Zeitungsbericht über einen Auftritt des in der Welt bekannten Israelischen Künstlers Gilad Atzmon in Bochum zitierte. In dem Bericht wird eine öffentliche Erklärung von Gilad Atzmon wiedergegeben, in der die Geschichtsschreibung über den 2. Weltkrieg und der Holocaust als “eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung" bezeichnet wird.


Die Verteidigerin habe ferner in diesem Antrag den Iranischen Staatspräsidenten Ahmadinedschat zitiert, der zum Ausdruck gebracht hatte, daß er nicht an den Holocaust glaube. Außerdem habe sie in dem Antrag behauptet, die “Vorlesungen über den Holocaust" von Germar Rudolf würden “die Holocaustreligion von der Wurzel her" vernichten.


Damit nicht genug, wird der Rechtsanwältin auch noch vorgeworfen, sie habe in ihrem Schlußvortrag in der Hauptverhandlung gegen Dr. Hennig den Standpunkt vertreten, daß das Deutsche Reich rechtlich fortbestehe und dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland rechtlich keinen Bestand habe. In diesem Zusammenhang wird sie wörtlich wie folgt zitiert: “Die Holocaustlüge ist am Bröckeln! Auch das Gericht könne sich den zunehmend artikulierten Zweifeln nicht mehr verschließen."


Im Ermittlungsverfahren hatte Sylvia Stolz geltend gemacht, daß der Holocaust nicht offenkundig sei. Die “Offenkundigkeit" sei nur vorgetäuscht worden mit den Mitteln der Beweis(ver)fälschung, falscher Zeugenaussagen, der Folter, der Gewalt, des Meinungsdruckes , der existentiellen Bedrohung und der Vernichtung der sogenannten Revisionisten, des Verbotes und des Totschweigens der revisionistischen Bücher und der Strafverfolgung der Personen, die öffentlich äußersten, daß sie nicht an den Holocaust glauben. Die Bestrafung des Holocaustbestreitens werde nicht mehr lange währen können, zu viele Menschen Weltweit würden die bislang unterdrückten Tatsachen erkennen.


Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat wegen der Bedeutung der Sache die Anklage nicht vor dem Amtsgericht sondern vor der Großen Strafkammer erhoben. Sie ist unterzeichnet von dem Staatsanwalt Kaup, Staatsanwaltschaft Lüneburg, Burmeisterstraße 6, 21335 Lüneburg, Deutschland, Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202668, Fax 0049(0)4131 202 358.


Über die Zulassung der Anklage entscheiden die Richter am Landgericht Lüneburg, die den nicht vorbestraften Oberstarzt d.R. Dr. Hennig (70) wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt haben. Ihre Namen: Vorsitzender Richter a.LG. Knaack und Richterin Dr. Holznagel, Landgericht Lüneburg, Postfach 21 31, 21332 Lüneburg; Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202-273; Telefax 0049(0)4131202-339.


Kleinmachnow am 7. August 2006


Horst Mahler




http://www.zundelsite.org/zundel_persec ... stolz.html


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