Holocaust-Leugnung ist in Europa kein Menschenrecht
Ex-NPD-Chef Udo Pastörs unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter urteilen einstimmig: Meinungsfreiheit schützt seine Äußerungen nicht.
3. Oktober 2019
Die Leugnung des Holocausts ist nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt – das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun entschieden. Der NPD-Politiker Udo Pastörs hatte vor dem Gericht Beschwerde gegen einen Schuldspruch in Deutschland eingereicht, doch die Straßburger Richter wiesen seine Eingabe einstimmig ab.
Hintergrund ist eine Rede, die Pastörs im Januar 2010 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hielt. Damals war er dort NPD-Fraktionsvorsitzender. In seiner Rede sprach er vom "sogenannten Holocaust" und einer "Auschwitzprojektion" durch demokratische Parteien. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer kritisierte er als "Betroffenheitstheater" und das Andenken an die Toten als "einseitigen Schuldkult".
Freiheitsstrafe plus Geldbuße
Das Amtsgericht Schwerin verurteilte ihn deshalb 2012 wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich wurde eine Geldbuße von 6.000 Euro verhängt. Das Landgericht in Schwerin und das Oberlandesgericht in Rostock bestätigten das Urteil; Pastörs zog bis vor das Bundesverfassungsgericht, doch das wies seinen Einspruch im Jahr 2014 ab. Zu der Zeit war der Politiker vorübergehend Chef der NPD.
Die Straßburger Richter urteilten nun, Pastörs habe "absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren". Seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, weil sie den Werten der Menschenrechtskonvention selbst entgegenstünden. Deshalb sei seine Verurteilung auch kein Verstoß gegen die Konvention.
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