Tatvorwurf: Volksverhetzung
Der Hexenparagraph der Republik
Von Andrea Schneider
Gegen den Berliner Klaus Krusche läuft ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Krusche betreibt eine Internetseite mit dem Titel "Daten-Fakten-Hintergründe", auf der politische Hintergrundinformationen veröffentlicht sind, von denen ihm nun eine einen Konflikt mit der BRD-Strafjustiz beschert hat.
Was ist der Hintergrund für den Tatvorwurf? Auf seiner Netzseite hatte Krusche einen Auszug aus einer fremden PDF-Datei "Die verbotene Wahrheit" mit entsprechendem Link veröffentlicht. Dazu Krusche selbst:
"Warum habe ich das getan? Für mich steht die "Lex Auschwitz", der üble Paragraph 130, in gleichem Rang mit den Dogmen der Inquisition, der McCarthy-Gesinnungsüberprüfung in den USA, dem "Radikalenerlass" von 1972 zum Thema Berufsverbote, oder den §§ der "Republikflucht" in der ehemaligen DDR (besonders der "Vorbereitung zur Republikflucht"). Welcher Staat kann sich 'demokratisch' nennen, der Gesetze erläßt, die dem Bürger vorschreiben, was er, per Dogma, zu denken und zu glauben hat? Was ist das für eine Wahrheit, die das Licht einer öffentlichen Erörterung scheut und obendrein noch strafrechtlich verordnet ist?
Als ehemaliger DDR-Bürger hatte ich mir, mit vielen Gleichgesinnten, in der "friedlichen Revolution" den "aufrechten Gang" erkämpft, und ich denke nicht daran, ihn wieder abzulegen!! Ich berufe mich auf mein Recht der Meinungsfreiheit, welches mir im Grundgesetz zugesichert ist. Auch das Recht auf Zugang zu Informationen ist mir garantiert:
Zum Beispiel kann man die Wochenschau "WELT IM FILM 137" vom 08.01.1948 käuflich erwerben oder im Internet besuchen. Gleich der erste Beitrag von 1,20 Min bringt einen Bericht über die Urteilsverkündung im Auschwitzprozeß in KRAKAU, wo Angehörige des Lagerpersonals und der Verwaltung abgeurteilt wurden, und zwar 23 mit der Todesstrafe, 6 erhielten lebenslänglich, 10 langjährige Gefängnisstrafen, 1 Freispruch, wegen der Ermordung von 300.000 Menschen verschiedenster Nationen! Wieso ist es heute strafbar, wenn ich diese Fakten verbreite? Was bedeutet überhaupt das Wort "offenkundig"? Offenkundig war die Erde mal eine Scheibe!"
Sein Weltbild erklärt Krusche auf seiner Seite so:
"Man kann mir Antiamerikanismus vorwerfen. Wenn damit meine Verachtung der US-Führungsclique gemeint ist, gebe ich dem recht. Es gibt jedoch viele liebenswerte Amerikaner — besonders nördlich und südlich von den USA.
— Wer mir jedoch Antisemitismus vorwirft, sollte sich erst einmal über den Sinn dieses Wortes Gedanken machen — denn auch die Palästinenser gehören zu den Semiten. Also "Antijudaist"? Nein, auch dies nicht! Ich kann sehr wohl zwischen den Deutschen jüdischen Glaubens und den Juden, die zwar in Deutschland leben, aber auf dieses Land verächtlich herabsehen, unterscheiden.
— Rechts gerichtet? Jäin! Ich kenne viele intelligente Menschen, die ihren Nationalstolz nicht verbergen wollen und gewaltlos für eine neue Ordnung in diesem versifften System eintreten. Wenn das "rechts" ist — dann bin ich ein "Rechter"! Ich lehne jede Art von Gewalt — ob von rechts oder von links — ab. Besonderen Abscheu empfinde ich vor "antifaschistischen" Chaoten, die unter öffentlicher Duldung an die Wände schmieren: "Deutschland verrecke!", auf Spruchbänder schreiben: "Nie wieder Deutschland!" und "Deutschland halt's Maul" brüllen. — Links gerichtet? Jäin! Ich bin zwar in der DDR aufgewachsen, war aber auch in dieser Lebensphase oppositionell gegen die Diktatur der "Einheits(z)partei". Wenn ich jedoch rückblickend an Begriffe wie "Solidarität", "Kollegialität" oder "Friedenswille" denke, dann fehlen leider diese, und viele andere, in der jetzigen kapitalistischen Gesellschaftsordnung fast völlig. Wenn das "links" sein soll — dann bin ich auch ein "Linker".
Zwar ist auch uns nicht ganz klar, ob Krusche jetzt ein Rechter oder ein Linker ist, doch ist uns das gleichgültig. Wesentlich ist, daß es sich um einen selbständig denkenden Zeitgenossen mit eigener Meinung handelt.
Das Sprichwort sagt: "Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht." Und jedem Kind sind die Märchen bekannt, in denen die böse Mutter des Königs, die ihre Schwiegertochter falsch beschuldigt, genau die Strafe erleiden muß, die sie selbst für die unschuldige Königin wählt: z.B. in einem Faß mit Nägeln den Berg hinuntergerollt zu werden. Anscheinend ist es Richtern und Staatsanwälten in der BRD noch nicht eingefallen, daß sie durch ihre Mitwirkung — ja, Ingangsetzung — dieser Prozesse genau den Straftatbestand verwirklichen, den sie dem Angeklagten vorwerfen. Langfristig stört es uns also gar nicht, wenn die Strafen hierfür immer mehr verschärft werden.
Siehe auch http://www.klaus-krusche.de
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