Gerd Honsik und die große Sensation im Zündel-Prozeß

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Patria
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Gerd Honsik und die große Sensation im Zündel-Prozeß

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Thu Jan 18, 2007 10:07 pm)

Gerd Honsik und die große Sensation im Zündel-Prozeß

Mannheim / Ba-Wü: Wie allgemein bekannt sein dürfte, wird vor dem Mannheimer Landgericht seit etlichen Wochen gegen die zwei bekanntesten Vertreter des deutschen Revisionismus, Ernst Zündel und Germar Rudolf, verhandelt. Während im Germar-Rudolf-Prozeß bislang vor der Angeklagte offensiv auftritt und die Verteidigung nach außen hin eher eine sekundäre Rolle spielt, ist es im Zündel-Prozeß genau umgekehrt. Eine Lage die dazu führte, daß dieser Prozeß mit der Zeit ein wenig in den Windschatten der öffentlichen Meinung geriet, weil im Grunde genommen nichts geschah, was eine größere Öffentlichkeit wirklich interessieren würde. Zwar erkennt man in nationalen Kreisen pflichtschuldigst die Rolle Zündels als Opfer der bundesdeutschen Justiz und zionistischen Meinungsverfolgungswahn an, ist aber zugleich durchaus ein wenig über die bislang eher passive Rolle des Angeklagten vor Gericht enttäuscht. So hatte man sich von ihm wenigstens ähnliche Statements erwartet, wie sie im Germar-Rudolf-Prozeß nahezu an jedem Verhandlungstag vorkommen.

Kein Wunder also wenn die interessierte Öffentlichkeit erregt aufhorcht, wenn sich in besagtem Prozeß doch etwas tut, was dem bisherigen, nach außen hin etwas allzu routiniert und lethargisch erscheinenden Verfahren doch noch etwas Pep verleiht. So fiel dem österreichischen Dissidenten Gerd Honsik am letzten Verhandlungstag am 16. Januar ein Umstand auf, der in der etablierten Presse bislang noch auf kein Echo gestoßen ist. So schrieb Honsik in einem gestern veröffentlichten Rundbrief wie folgt:

Sensation im Zündel-Prozeß

Richter Meinerzhagen macht sich die bisher kriminalisierte Forderung des Revisionismus zu eigen:

Eine unabhängige Gutachterkommission hätte Auschwitz untersuchen sollen!

Damit verwischen sich die Grenzen zwischen dem Standpunkt Faurissons, Ahmadinedschads und Zündels, also dem unseren, auf der einen und dem des Gerichts auf der anderen Seite.

Den vorliegenden Bericht eines ungenannten Augenzeugen vom 33. Prozeßtag im Zündelprozeß ließ ich mir vorsichtshalber von Rechtsanwalt Dr. Herbert Schaller auf die Echtheit der Schlüsselzitate hin bestätigen.

Im Zuge der Begründung der Nichtanerkennung des Rudolf-Gutachtens zeigte Richter Meinerzhagen auf, wie denn ein Gutachten aussehen müßte, das den Holocaust auf seine Richtigkeit hin glaubhaft überprüft. Dabei erhebt er – gewollt oder ungewollt – jene Forderung der Revisionisten, die von der deutschen und der österreichischen Justiz bisher als Verbrechen gewertet worden ist.

Hier der Text der Schlüsselstelle des Gerichtsbeschlusses vom 12.1.2007 wörtlich in vollem Wortlaut:
“Der Antrag von Rechtsanwalt Jürgen Rieger, dem sich Rechtsanwalt Dr. Schaller in vollem Umfang, Dr. Bock beschränkt auf die Verlesung des Rudolf-Gutachtens, gestellt in der Hauptverhandlung vom 22.12.2006, gerichtet auf die Einführung des Gutachten des Gaskammerexperten Leuchter und des Gutachtens von Germar Rudolf, wird zurückgewiesen, weil die beantragten Beweisaufnahmen für die Sachentscheidung ohne Bedeutung sind.”

Der Satz, mit dem das Gericht das Rudolf-Gutachten zurückweist und der nun folgt, ist deckungsgleich mit dem Credo der Revision. Als “Meinerzhagen-These” wird er nun wörtlich zum Schlachtruf der Revisionisten werden.

Er lautet:
Bei einem solchen bedeutsamen und gleichsam sensiblen Thema wie der Überprüfung der Gaskonzentration im Mauerwerk der Gaskammer bedürfte es, um überzeugende Ergebnisse zu erzielen, einer unabhängigen Gutachterkommission von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und möglichst verschiedener Nationalitäten, um jedem Zweifel an der Seriosität eines solchen Gutachtens zu begegnen.”

Damit hat das Gericht erstmals einbekannt, daß es eine solche Untersuchung, wie sie hier beschrieben und verlangt wird und wie sie Hitler etwa seinerzeit erfolgreich und korrekt gegen den erlogenen Mordvorwurf von Katyn in Auftrag gab, im Falle des sogenannten “Holocaustmordvorwurfes” niemals durchgeführt worden ist. Ob sich das Gericht mit diesem Satz eine Hintertür offenlassen wollte, um sich nach einer allfälligen Wende durch dieselbe vor der Amtshaftung flüchten zu können oder ob es nur unter dem Trommelfeuer der Sachargumente der drei furchtlosen und brillanten Verteidiger eingebrochen ist, kann noch nicht beurteilt werden.

Die Unterlassungssünden, die das Gericht entrüstet einmahnt, sind allerdings real existierende Sünden. Jedoch es sind nicht die Sünden Zündels, Leuchters und Rudolfs, sondern die der Justiz selbst. Denn alles, von dem das Gericht jetzt verlangt, daß es hätte geschehen müssen, hätte die deutsche Justiz selbst veranlassen müssen. Der Richter, der diese von Meinerzhagen eingemahnte Pflicht zuletzt vergaß, ist Meinerzhagen selbst. Nun wirft er seine eigene Unterlassungsünde den verfolgten Revisionisten vor. Die Fundamente der Nachkriegsordnung beginnen zu wanken.

Gerd Honsik 17.01.07


In den vom früheren NPD-Bundesvorsitzenden Günter Deckert mitgeteilten Prozeßbeobachtungen wird obige „Sensation“ freilich ein wenig relativert, indem man darauf hinweist, daß Richter Meinerzhagen, nachdem ihn Rechtsanwalt Bock darauf hinwies, daß man nun ja nach solchen Äußerungen auch ein Ermittlungsverfahren gegen das amtierende Gericht anstrengen müsse, da dieses ja durch die Äußerung Meinerzhagens immerhin Zweifel an der Offenkundigkeit des „Holocausts“ angemeldet habe. Ein Tritt der freilich saß und den Richter erkennbar in eine peinliche Bredouille brachte, aus der er sich mit dem Argument zu winden versuchte, daß er seine Anmerkung ja lediglich als Anmerkung zur Wissenschaftlichkeit oben gemeinter Gutachten gedacht hatte, nicht etwa zu der von deren Ergebnis. Was für ein Eiertanz, ein Eiertanz, der vermuten läßt, daß Meinerzhagen für einen Moment die Kontrolle über sich verloren hat, so daß er versehentlich einmal das aussprach, was Gericht und Staatsanwaltschaft ohnehin selber am besten wissen, aber nicht sagen, weil sie sonst Karrierestop, Berufsverbot und andere Unannehmlichkeiten befürchten müßten, für die deutsche Juristen sich schon unter allen vorhergehenden Regierungssystemen zu schade waren.

Ungeachtet dessen dürfte oben genanntes Zitat Meinerzhagen noch lange hinterher hinken und auch einen grellen Blick auf das wohl im Februar zu erwartende Urteil werfen, von dem Zündels Rechtsanwalt Jürgen Rieger bereits während der Verhandlung meinte, daß dieses wohl bereits fertig sei und man sich bei deren Ausfertigung nicht mehr durch Befangenheitsanträge der Verteidigung stören lassen wolle.

Wie es heißt, rechnet man für den 26. Januar mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Altermedia
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