Gilad Atzmon darf das ...

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ClaudiaRothenbach
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Gilad Atzmon darf das ...

Postby ClaudiaRothenbach » 1 decade 7 years ago (Sun Feb 26, 2006 8:11 am)

Ein Jüd hat mehr Glick als Irving:

Israeli bricht Holocaust-Tabu

Für den 27. November 2005 hatte der in London lebende israelische Schriftsteller und Musiker Gilad Atzmon eine Lesung aus seinem neuen Roman My one and only love im Bochumer Bahnhof Langendreer angekündigt, und eine Reihe von Zuhörern war erschienen. Dann hat er aber offensichtlich sein Thema gewechselt und mehr über die Hintergründe seines Werks gesprochen. Die lokale Zeitung, die Ruhr-Nachrichten, berichtete dann am Montag, dem 29. November, über die Veranstaltung und schrieb unter anderem: »Der Autor bezeichnet die uns bekannte Geschichtsschreibung über den Holocaust als eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung. Der wahre Feind sei nicht. Hitler, sondern Stalin gewesen. Die Deutschen sollten sich nicht länger schuldig fühlen. ‚Ihr seid die Opfer’, behauptete Atzmon. Eine hitzige Debatte mit den Zuhörern war die Folge, die besonders heftig wurde, als Atzmon die Zahl der während des Holocausts ermordeten Juden in Frage stellte und argumentierte, es gäbe ‚keinerlei forensischen Beweis’ für die Zahl von sechs Millionen Todesopfer.«

In einem von derselben Zeitung am 1. Dezember veröffentlichten Leserbrief wurde das Thema von dem Bochumer Pfarrer Thomas Wessel noch einmal aufgegriffen, in dem er kritisierte, daß nur fünf Zuhörer den Saal daraufhin verlassen hätten und keiner den Mut gehabt habe, den Strom abzuschalten oder das Licht zu löschen, um so die Diskussion zu beenden.

Daraufhin wurde am 5. Dezember von der zuständigen Staatsanwaltschaft von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Atzmon wegen Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Oberstudienrat Günter Deckert aus Weinheim erstattete am 10. Dezember über das Polizeirevier Weinheim außerdem noch Anzeige und stellte Strafantrag wegen der genannten Äußerungen.

Mit Schreiben vom 9. Januar 2006 wurde ihm von der Staatsanwaltschaft Bochum mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren (Az.: 33Js 440/05) inzwischen nach § 170 Abs.2 der Strafprozeßordnung eingestellt worden sei. In der ausführlichen Begründung heißt es, der vollständige Wortlaut des Vortrages sei weder bekannt, noch verläßlich zu ermitteln gewesen. Es ergebe sich jedoch aus der Gesamtschau aller verfügbaren Informationsquellen, daß der Vortragende den NS-Völkermord an den Juden weder zu leugnen noch zu verharmlosen versucht habe. Die Äußerungen in der Zeitung seien aus dem Gesamtzusammenhang gerissen worden. Der Schuldige solle nur kritisiert haben, daß ein öffentliches Anzweifeln der Zahl von Millionen Todesopfern unter Strafe gestellt werde. Er habe lediglich zu verdeutlichen versucht, zu welchem Fetisch diese abstrakte Zahl geworden sei. Er habe selbst ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er kein Holocaust-Leugner sei.

Der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 des Strafgesetzbuches sei nicht erfüllt. »Aus dem Gesamtzusammenhang seiner Äußerungen ergibt sich somit auch, daß der Beschuldigte mit der Behauptung, die bekannte Geschichtsschreibung über den Holocaust sei eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung, offensichtlich nicht den Holocaust als solchen zu leugnen suchte.«

Der Vortragende kam also mit dieser überraschenden Begründung noch einmal davon. Ob es einem Deutschen, wenn er dasselbe gesagt hätte, auch so ergangen wäre, ist sehr zu bezweifeln. RK.

Euro-Kurier 1/2006
"Everything has already been said, but not yet by everyone." - Karl Valentin

kk
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Postby kk » 1 decade 7 years ago (Tue Mar 21, 2006 11:22 pm)

In der ausführlichen Begründung heißt es, der vollständige Wortlaut des Vortrages sei weder bekannt, noch verläßlich zu ermitteln gewesen.


Was soll das heissen?
Keine Spitzeln da?
Unmoeglich!


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