Faurisson in Berufung in Paris

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Patria
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Faurisson in Berufung in Paris

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Sun Jun 03, 2007 5:52 pm)

Faurisson in Berufung in Paris

Am 30. Mai 2007 war es mal wieder soweit. Prof. Robert Faurisson, geb. am 25.1.1929, durfte sich vor der 11. Strafkammer des Pariser Berufungsgerichtes in der Sache „Interview SAHAR 1“ verteidigen. Am 3. Oktober 2006 war Faurisson in erster Instanz von der 17. Strafkammer in Paris zu 3 Monaten auf Bewährung und Schadensersatzzahlungen von 7.500 Euro an drei klagende französische sog. Menschenrechtsvereinigungen verurteilt worden, weil er angeblich im Februar 2005 dem iranischen Radio- und Fernsehsender SAHAR 1 auf französisch ein telefonisches Interview gegeben hatte, in dem er seine bekannten Thesen zum Holocaust geäußert hatte (im Kern: es gab keine Gaskammern zur Tötung von Menschen, es gab keine sechs Millionen ermordeten Juden, es gab keinen Plan zur Vernichtung der Juden im 2. Weltkrieg). Gegen diese Verurteilung hatte Faurisson Berufung eingelegt.

Im ehrwürdigen Pariser Gerichtskomplex auf der Seine-Insel, direkt neben der Kathedrale Notre-Dame gelegen, waren im holzvertäfelten Gerichtssaal der 11. Strafkammer gegen 15 Uhr nicht mehr als zwei Dutzend interessierter Zuhörer zugegen. Die meisten hiervon treue Anhänger von Faurisson, davon unter anderem Lady Michèle Renouf, bekannt durch ihre Öffentlichkeitsarbeit für David Irving und ihren verschiedenen Auftritten in Teheran und im iranischen Fernsehen (Jailingoptions), Georges Theil, französischer Revisionist, der wegen der Veröffentlichung seines Buches „Ein Fall der Nichtunterwerfung“ 2005 zu 6 Monaten Gefängnis und 30.000 Euro Strafzahlungen verurteilt worden war, und auch zwei Journalisten, wovon einer für Rivarol schreibt, dem französischen nationalen Wochenmagazin (Rivarol).

Robert Faurisson hatte an seiner Seite seinen treuen Verteidiger Maitre Eric Delcroix, der die letzten 20 Jahre trotz massiver Bedrohungen immer wieder den weltweit bekanntesten Revisionisten verteidigte. Wie nebenbei bekannt wurde, wird Maitre Delcroix Ende diesen Jahres in Ruhestand gehen, weswegen Robert Faurisson andeutete, er werde dann seine mehr als 30-jährige öffentliche Arbeit im Revisionismus einstellen müssen, da er ohne anwaltlichen Schutz in Frankreich den Strafverfolgungen hilflos ausgesetzt sein würde. In Frankreich ist nämlich Maitre Delcroix heutzutage der einzige Strafverteidiger, der bereit ist, Faurisson zu verteidigen. Es darf erwähnt werden, daß Maitre Delcroix in den 70er Jahren Alexander Solschenizyn in Moskau vor sowjetischen Gerichten verteidigte, was Delcroix nicht ohne Stolz und in bewußt gewählter Analogie in seinem Plädoyer erwähnte.

Auf der Klägerseite waren die Anwälte der drei klagenden Parteien zugegen, nämlich der LICRA (Internationale Liga gegen Antisemitismus und Rassismus), des MRAP (Vereinigung gegen Rassismus und Antisemitismus und für die Freundschaft unter den Menschen) und der LDH (Vereinigung für die Menschenrechte), sekundiert von weiteren Anwälten, alle wie immer in Frankreich in wallenden schwarzen Roben gekleidet. Ebenso anwesend der Generaladvokat (Staatsanwalt), ein älterer halb-kahlköpfiger und schlaksiger Mann, der vor allem dadurch auffiel, daß er während der Verhandlung genüßlich in seinem Sessel lag und grinsend gelegentlich in einen der Gesetzestexte hineinschaute, wohl überlegend, wie er denn am trefflichsten die Verschärfung der Verurteilung von Faurisson begründen wolle.

Zuletzt waren dann noch die drei Richter zugegen, zwei Damen und ein Herr, wobei die vorsitzende Richterin, nicht mehr die jüngste und mit vorderasiatischen Gesichtszügen, einen etwas konfusen Eindruck machte, wobei sie stets versuchte, durch betonte Freundlichkeit ihre Autorität zu bekräftigen, was ihr jedoch nicht immer gelang. Außerdem beugte sie sich gelegentlich flüsternd zur ihrer Richterkollegin hin, einer 50-jährigen etwas blassen Erscheinung, so daß sie den Anschein erweckte, sie wolle sich schon während der Verhandlung den einen oder anderen rechtsprechenden Gedanken für ihre Urteilsbegründung zurechtlegen. Der männliche Richter gehörte zur Kategorie solcher Personen, bei denen sich der geneigte Zuseher fragt, ob die statischen Berechnungen eines durchschnittlichen Stuhles ausreichen, um die Masse eines solchen voluminösen Mannes auszuhalten. Dieses auch deswegen, da man manchmal den Eindruck hatte, als würde er mit seinem ganzen Gewicht hinter der Richterbank versinken, wobei es unklar war, ob er denn nun schlafen oder sich anderweitigen Gedanken zuwenden würde.

Zu aller Letzt dürfen die Gerichtshelfer nicht vergessen werden, allesamt Damen jüngeren und mittleren Alters, und natürlich der staatstreue Gendarme, ein schlanker, jüngerer Franzose in blauer Uniform, der aber nicht den Eindruck machte, als könne er nur ansatzweise den Sinn und Inhalt der ausgetauschten Worte erfassen.

So war also personell das Gerichtstheaterstück bereitet, und mit der Befragung des Angeklagten konnte der erste Akt eröffnet werden. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, warum denn Faurisson gegen das Urteil Berufung eingelegt hätte, sagte dieser kurz und mit kräftiger Stimme, er hätte die Begründung des Urteilsspruches nicht verstanden. Danach wandte sich die Richterin mit der Frage zur Klägerseite, ob es von dieser Seite irgendwelche einleitenden Anmerkungen gäbe. Einer der Anwälte reichte seine Einlassungen nach, was den Verteidiger von Faurisson veranlaßte, dieses zu rügen, denn er hätte davon keine Abschrift und könne sie demnach für seine Verteidigung nicht berücksichtigen. Zweifelsohne eine Lappalie, aber man merkte sofort, daß der Verteidiger auch in der Strafprozeßordnung bestens bewandert war, dabei stets Ausschau haltend, wie man denn einen Schnitzer der Gegenseite nutzen könne, um für Faurisson einen rechtlichen Vorteil herausholen zu können. Es darf hier angemerkt werden, daß trotz der Verschärfung der französischen Gesetze, vor allem durch das sog. Gayssot-Gesetz von 1990, das im Kern die Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, Prof. Faurisson noch keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen mußte, was sicher auch auf die hochwertige Arbeit seines Anwaltes zurückzuführen ist.

Bevor nun die drei Anwälte der Anklageseite ansetzen konnten, die Gründe darzulegen, warum denn nun die Verurteilung von Faurisson rechtens gewesen sei, wurden die Anwesenden der Gerichtsverhandlung von einem unerwarteten Intermezzo belustigt, als nämlich ein Herr mittleren Alters und südländischer Herkunft mit lautstarkem Getöse versuchte, sich als klagende Partei in das Verfahren einzubringen. Als Bürger der Republik Frankreich sei er auch von diesem Verfahren berührt, zudem er es als skandalös fände, wie die französischen Gerichte mit Prof. Faurisson umgehen würden. Zweifelsohne hatte der gute Mann in der Sache recht, nur war sein Bemühen zum Scheitern verurteilt und de facto mehr ein Fall für die Psychiatrie, denn zu erwarten, er könne die Gesetze und Verfahrensvorschriften der französischen Gerichtsbarkeit nur dank seines eigenen Wollens aushebeln, zeugte doch von reichlich Weltfremdheit. Zumindest konnte er jedoch im Nachgang der Verhandlung in einem französischen Restaurant die Runde der Faurisson-Anhänger amüsieren, in dem er mit fester und überzeugter Stimme darlegte, mit welchen Formulierungen er denn nun den neuen französischen Präsidenten zwingen würde, Gerechtigkeit für Faurisson walten zu lassen. Die mittelalterlichen Hofnarren hätten sich seiner bestimmt auch erfreut.

Zurück zum Gerichtssaal, dem zweiten Akt in diesem juristischen Theaterschauspiel. Faurisson bekam nun die Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzulegen. In kurzen und knappen Zügen erläuterte der Professor sehr anschaulich, wieso die Geschichte des Holocaust ein reines Lügenmärchen sein müsse. Es war beeindruckend zu sehen, wie er ohne Papiere und rein aus dem Gedächtnis referierend Zitat an Zitat reihen konnte, dabei Quellenangaben bis auf die Seitenzahl genau vortragend, all das mit fester Stimme und der Überzeugung, die geschichtliche Wahrheit auf seiner Seite zu haben. So erwähnte er unter anderem den Juden aus Frankreich Léon Poliakov, der bereits 1951 verkündet hatte, das an der Gaskammer von Auschwitz „alles nur falsch“ sei, ebenso den bekanntesten Vertreter der zeitgeistigen Historikerzunft zum Thema des Holocaust, den Juden aus den USA Raul Hilberg, der in den 80er Jahren als geladener Zeuge beim Zündel-Prozeß in Toronto unter Eid geschworen hatte, daß die gesamte Vernichtung der Juden Europas allein durch gemeinschaftliches und gleichgerichtetes Gedankenlesen der deutschen NS-Bürokratie geschehen sei, weswegen es keine dokumentarischen Belege für die Vernichtung der Juden gäbe. Es sei angemerkt, daß er damit der eigene Behauptung seines Standardwerkes „Die Vernichtung der europäischen Juden“ aus dem Jahre 1961 widersprach, es gäbe zwei schriftliche Befehle von Adolf Hitler, in denen die Vernichtung der Juden angeordnet worden wäre.

Die vorsitzende Richterin unterbrach dann jedoch Faurisson, sie kenne ja seine Thesen zum Holocaust und es sei klar, daß er sie nicht zurücknehmen würde, aber sie würde nun doch wissen wollen, ob er das Interview dem iranischen Sender SAHAR 1 gegeben habe und ob er gewußt habe, daß er damit französisches Recht brechen würde. Faurisson erwiderte darauf, daß er zweifelsohne das Interview gegeben habe, die inhaltlichen Aussagen würden mit den seinigen übereinstimmen und die Stimme wäre auch die seinige, aber wann er nun genau dieses Interview gegeben und ob er den Interviewer darauf hingewiesen habe, daß dieses Interview nicht in Frankreich veröffentlicht werden dürfe, daß könne er nicht mehr sagen. Für das Ausmaß der Verurteilung von Faurisson ist es nämlich rechtlich gesehen bedeutsam, ob Faurisson dieses Interview in der Absicht gegeben hat, damit es in Frankreich gesendet werden soll. Denn französische Gerichte sehen sich derzeitig nur dann zuständig, in Holocaust-Verfahren tätig zu werden, wenn die französische Öffentlichkeit von den Äußerungen der Revisionisten, also der Menschen, die den Holocaust in Abrede stellen, in Kenntnis gesetzt wird. Faurisson ergänzte, daß er zwischen 2000 und 2005 gerade iranischen Journalisten gegenüber so viele Interviews gegeben habe, daß er sich nicht mehr erinnern könne, wann er nun genau dieses eine gegeben habe. Zudem habe er seit seiner Anklage in dieser Angelegenheit in all seinen Interviews immer darauf hingewiesen, daß diese in Frankreich nicht veröffentlich werden dürften. Er wolle außerdem darauf hinweisen, daß das von den Klägern vermeintlich vorgetragene Beweisstück des Interviewmitschnittes weder den Anfang noch das Ende des Interviews beinhalte, so daß nicht festgestellt werden könne, ob er nicht auch in diesem Gespräch auf die rechtliche Problematik in Frankreich hingewiesen habe.

Nun war die Anklageseite an der Reihe, sich im dritten Akt auf den alten Professor zu stürzen. Es ist dabei erwähnenswert, daß die Anwälte jeweils einen Vertreter jüngeren, mittleren und älteren Alters darstellten, alle dabei jedoch den gleichen Tonfall und das gleiche Gehabe aufzeigten. Ob das der französischen Juristerei oder dem Wesen der Holocaust-Befürworter zu schulden ist, kann nicht gesagt werden. Alle drei waren sich jedoch ihrer Sache mehr als sicher. Besonders der jüngste Vertreter der drei Hexenverfolger labte sich an seiner vermeintlichen Wichtigkeit, denn er stolzierte mit geschwollener Brust und bewegte seine Arme in bedeutungsschwerem Gestus, darauf hinweisend, daß Faurisson nicht nur ein Revisionist – was schon schlimm genug sei -, sondern ein Negationist wäre, und dieses sei die übelste Form aller Revisionisten. Denn diese würden nicht nur die geschichtlichen Fakten in Abrede stellen, nein, sie würden sie zudem mit ihrem unbändigen Antisemitismus tränken, und schlimmer und verwerflicher als das könne es auf Erden nicht geben. Alle drei waren demnach unisono der Meinung, daß die Verurteilung von Faurisson mehr als rechtens und im Grunde zu milde sei, weswegen einer der Vertreter für seine Organisation eine Erhöhung des Strafgeldes auf 4.500 Euro verlangte. Von irgend etwas müssen ja diese Damen und Herren Menschenrechtler auch leben.

Nun war es an Maitre Eric Delcroix, dem Verteidiger von Prof. Robert Faurisson, dieses Gerichtstheater zu beglücken. Er tat dies in gewohnt ruhiger, aber bestimmter Art und Weise, wobei man ihm ansehen konnte, daß er aufgrund seines langjährigen Anwaltdaseins seiner Theaterrolle mehr als bewußt war, zudem wissend, daß die Chancen auf ein gerechtes Verfahren in diesen neuzeitlichen Hexenprozessen mehr als begrenzt sind. Gerade für einen deutschen Zuhörer war aber der Auftritt von Maitre Delcroix mehr als erfrischend, denn bekanntlich kann in deutschen Gerichten eine offensive und inhaltlich freie Verteidigung in Holocaust-Prozessen nicht mehr erlebt werden, da sich ja die Verteidiger selbst strafbar machen, wenn sie denn die Argumente ihrer Schützlinge übernehmen. An die Anwälte Mahler, Stolz oder Rieger seien hier nur am Rande erinnert. Allein schon deswegen war es für jeden wahrheits- und gerechtigkeitsliebenden Menschen eine erfrischende Wohltat, den Äußerungen des Verteidigers zuzuhören.

Im Kern waren seine Argumente wie folgt. Erstens könne Faurisson gar nicht verurteilt werden, denn das Gesetz, worauf die Verurteilung fuße, das berühmt-berüchtigte Gayssot-Gesetz (Artikel 42bis des französischen Strafgesetzbuches), sei verfassungswidrig, denn es stelle eine Meinungsäußerung zu einem geschichtlich-wissenschaftlichen Tatbestand unter Strafe, wofür grundsätzlich Gerichte ihrer Natur nach nicht zuständig sein könnten. Zweitens sei von der Anklageseite nicht erwiesen worden, ob denn die französische Öffentlichkeit bei dem Interview wirklich erreicht worden sei. Wenn ein Beitrag auf einem iranischen Sender, den in Frankreich nahezu niemand kennen würde, der zudem nur nach besonderen technischen Einstellungen über eine Satellitenschüssel in Frankreich empfangen werden könne (es sei angemerkt, daß dies nach dem Interview von Faurisson nicht mehr möglich ist), so sei die Frage doch mehr als berechtigt, ob denn überhaupt ein normaler Franzose diese Sendung habe sehen können. Der Beitrag von SAHAR 1 war nämlich nur deswegen bemerkt worden, weil es in Frankreich eine spezielle Vereinigung gibt, die im Auftrage von verschiedenen jüdischen Organisationen alle in Frankreich zu empfangenden Fernseh- und Radiosender verfolgen, ob denn dort Äußerungen getätigt werden, die sich gegen Juden richten. Drittens sei nicht erwiesen, ob denn Faurisson nicht am Beginn oder am Ende seines Interviews darauf hingewiesen habe, daß dieses nicht in Frankreich gesendet werden dürfe. Da dies nun mal nicht sicher sei, also ein Zweifel bestehe, müsse „in dubio pro reo“ für den Angeklagten und nicht gegen den Angeklagten geschlossen werden. Es gäbe also nur ein mögliches Urteil: Freispruch.

Was Prof. Faurisson und seinen Mitstreitern besondere Freude bereitete, war die Tatsache, daß Maitre Delcroix die Gelegenheit seiner Plädoyers nutzte, um mit aller Deutlichkeit und unmißverständlich zu verkünden, daß es für ihn immer eine „große Ehre“ gewesen sei, Prof. Faurisson zu verteidigen. Er habe ebenso wie in seinen Prozessen für Alexander Solschenizyn die Standhaftigkeit, Redlichkeit und Wahrheitsliebe von Robert Faurisson bewundert. Es war allen Zuhörern klar, daß er damit auch der französischen Gerichtsbarkeit ein vernichtendes Urteil zuteil werden ließ, denn die Rechtsstaatlichkeit sowjetischer Gerichte anzuerkennen gebührt heutzutage wohl nur noch verkalkten und senilen Rotarmisten und geschichtsvergessenen Anhängern der bundesrepublikanischen Wertegemeinschaft. Wie immer bereitet das Erleben eines solchen mutigen Mannes wie Maitre Delcroix zugleich Freude und Trauer, Freude über die Tatsache, daß es überhaupt solche Menschen gibt, jedoch auch Trauer, weil es eben nur wenige solcher Menschen gibt.

Nach einer kleinen Pause war es dann dem Generaladvokaten (einer besonderen französischen Form des Staatsanwaltes) überlassen, den vierten Akt dieses Theaterschauspiels auszufüllen. Allein die Art und Weise, wie er sich langsam aus seinem Sessel erhob, in einer bedächtigen Kopfbewegung sich zum Fenster hindrehte, dabei seine Blicke in die Ferne schweben lassend, um dann mit leiser, kaum hörbarer Stimme seine Ausführungen zu beginnen, war an theatralischer Komik nicht zu überbieten. Einige Zuschauer fühlten sich ob solcher Leistung dermaßen angespornt, daß sie lautstark aufriefen, er möge doch bitte lauter sprechen. Denn man war gespannt zu hören, welche famosen und exquisiten Gedanken- und Wortschöpfungen dieser treue Diener des Rechtes und der Staatsordnung finden würde, um die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu belegen. So war es denn auch in der Tat eine wahrlich meisterhafte intellektuelle Leistung, zu der sich der Staatsanwalt empor hievte, die dann in der wahrlich grotesken Äußerung gipfelte, der Beweis für die Tatsache, Faurisson habe das Interview wissentlich für die französische Öffentlichkeit gegeben, liege darin, daß er dieses eben in französischer Sprache, der „Sprache von Molière“ gegeben habe. Er hätte ja auch auf Englisch, der „Sprache von Shakespeare“ antworten können. Auf diese Beweisführung muß man wirklich erst kommen. Seine Äußerungen beendete er mit der Aufforderung, das Gericht möge doch bitte die Strafe des Angeklagten verdoppeln, denn als Wiederholungs- und Überzeugungstäter und bei der Schwere der Schuld könne die Strafe nicht hart genug sein. Von seiner Leistung erfreut, sank der gute Mann wieder in seinen Sessel und lächelte fröhlich, wissend, den Auftrag seines Dienstherren gewissenhaft und erwartungskonform ausgeführt zu haben.

Nun kam schon der letzte, fünfte Akt, denn die vorsitzende Richterin fragte den Angeklagten, also Faurisson, ob er denn noch etwas zu sagen gedenke. Dies bejahte er und erhob sich noch einmal, dabei sich leicht streckend und seine Stimme räuspernd. Er sagte, er widerspreche mit aller Vehemenz der Aussage eines der anklagenden Anwälte, er wäre ja nur „ein Feigling“, weil er nicht zugeben wolle, daß sein Interview für die französische Öffentlichkeit bestimmt gewesen sein. „Feigling“ sei er nie gewesen, und dieses von einem dieser Figuren zu hören, das wäre ja wirklich eine bodenlose Frechheit. Aber was wolle man auch anderes von dieser Seite erwarten. Er bekräftigte dann nochmals seine verteidigenden Aussagen, ohne auch nur ein Jota von seinen inhaltlichen Ansichten abzurücken. Zum Schluß brachte er dann noch die von ihm bekannte Äußerung, daß er zweifelsohne in all seinem Tun stets auch an das Wohl seiner Frau und seiner Kinder denken würde, sich dabei häufig die Frage gestellt habe, ob er denn dieses überhaupt tun dürfe. Doch letztendlich habe er sich sagen müssen, daß es für einen Mann neben dem Einsatz für seine Angehörigen zuallererst doch darum gehen müsse, eben ein Mann zu sein. Dies gerade auch in der sittlichen Verantwortung als Ehemann und Vater. Eine wahrlich bewegende Schlußszene, auch deshalb, weil eines seiner Kinder mit im Auditorium saß. Man kann nur feststellen: Robert Faurisson, eine einmalige und beeindruckende Persönlichkeit.

Das Urteil wird am 4. Juli 2007 gesprochen werden. Über das Urteil macht sich Faurisson keine Illusionen.

Altermedia
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