Sylvia Stolz wieder in Gesinnungshaft

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phdnm
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Sylvia Stolz wieder in Gesinnungshaft

Postby phdnm » 4 years 2 weeks ago (Fri May 24, 2019 10:13 am)

Sylvia Stolz wieder in Gesinnungshaft


23/05/2019

In den Vormittagsstunden des 23. Mai 2019 wurde Frau Sylvia Stolz von den Helfern der BRD-Justiz an ihrem Wohnort festgenommen.

Aus dem „rechtskräftigen Urteil“ der BRD-Inquisitionsbehörde vom 15.02.2018, gegen welches Revisionen und Grundgesetzbeschwerde eingereicht wurden, ist eine Haftstrafe von 18 Monaten zu verbüßen.

18 Monate, für was?


https://endederluege.blog/2019/05/23/sy ... nungshaft/

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PRHL
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Re: Sylvia Stolz wieder in Gesinnungshaft

Postby PRHL » 4 years 2 weeks ago (Sun May 26, 2019 8:12 am)

Hier mein heute (26.05.2019) verschickter Brief an Sylvia Stolz
Dorsten, 26.05.2019
Sehr geehrte Frau Stolz,
die Fotojournalistin Anne Wild aus München veröffentlicht auf ihrer Seite annewild.de (15.02.2018):
"Stolz behauptete in ihrer Rede in Chur, dass der Holocaust noch nie vor Gericht bewiesen worden sei: [...] Vor Gericht argumentierte Stolz in ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens ähnlich. Der Leugnungsgegenstand sei unbestimmt, so dass ein Angeklagter nicht wissen könne, was er falsch gemacht habe und »wie es richtig sei«. Holocaustleugnung könne nicht strafbar sein, da im Strafgesetzbuch nicht definiert sei, was man genau behaupten müsse, um sich der Holocaustleugnung strafbar zu machen. Dies versuchte sie an Beispielen zu verdeutlichen, die es teils schwer erträglich machten, ihr zuzuhören. [...] Sylvia Stolz’ Anwalt, Wolfram Narath, beantragte zunächst eine Aussetzung des Verfahrens, da der §130 Absatz 3 StGB*, der Volksverhetzung durch Leugnung des Holocaust unter Strafe stellt, grundgesetzwidrig sei, indem er die Meinungsfreiheit einschränke. Dies solle zunächst durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Er bezweifelte, dass es wissenschaftliche Beweise für den Holocaust gebe, jedenfalls nicht für einzelne Details und leugnen könne man nur etwas, bei dem man selbst anwesend gewesen sei."
Also Sie behaupten, der Begriff Holocaust sei unbestimmt, während doch sogar Ihr eigener Anwalt öffentlich vor Gericht unmissverständlich von "dem Holocaust" spricht, also von einem ganz klar definiertem Inhalt! Merken Sie diesen eklatanten Widerspruch wirklich nicht?!
Außerdem: In Ihrer Verteidigungsschrift für Ernst Zündel haben Sie über Joseph Ratzinger geschrieben: »Ratzinger ist – wie wir heute wissen - nicht irgendwer, sondern jetzt als Pabst Benedikt XVI. das Oberhaupt der Katholischen Kirche, die eine Weltkirche ist, einst die mächtigste, die die Geschichte je gesehen hat. Der Gedanke, daß wir ihn als „Krypto-Nazi“ für uns Deutsche in Anspruch nehmen könnten, ist nicht gerade unangenehm. Er hat – ebenso wie Adolf Hitler – die Rede von „Demokratie“ als „Neusprech“ (Orwellspeech) durchschaut.«
Also: Joseph Ratzinger war niemals "Papst" (oder "Pabst"), sondern nur sichtbares Oberhaupt der Gruppe von "Vatikanum 2". Er ist einer der schlimmsten Christusgegner überhaupt. Ist Ihnen Ratzinger deshalb "nicht gerade unangenehm"?!
Meine Aufgabe als Priester ist es, die Menschen zur Freundschaft mit Gott zu führen resp. sie darin zu erhalten und zu bestärken. Machen Sie endlich Schluss mit Ihrem antichristlichen Treiben. Legen Sie endlich die Lügen ab, nehmen Sie endlich die Wahrheit an.
Zur ersten Orientierung füge ich zwei Texte von meiner Homepage an:
- Papst emeritus Benedikt XVI. und sexueller Missbrauch in der Kirche
- Predigt 26.05.2019
Mit christlichem Gruß
P. Lingen


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