Zweiter Prozeßtag im Fall Germar Rudolf

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Patria
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Zweiter Prozeßtag im Fall Germar Rudolf

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Sun Nov 19, 2006 10:53 pm)

Zweiter Prozeßtag im Fall Germar Rudolf

Mannheim / Ba-Wü: Vor dem Landgericht Mannheim wurde gestern der Prozeß gegen den Revisionisten Germar Rudolf fortgesetzt. Zu Prozeßbeginn rügte Rudolfs Rechtsanwältin Sylvia Stolz, daß ihr Mandant nach wie vor mit Fußfesseln vorgeführt wurde, woraufhin der Richter entgegnete, daß er angeblich schon zu Prozeßbeginn verfügt habe, daß ihm im Prozeßgebäude keine Fußfesseln anzulegen sind. Gleichzeitig versprach er, daß künftig eine solche Vorführung vom Gefängnis Heidelberg aus nicht mehr stattfinden werde. Im Publikum diesmal u. a. auch Dr. Rolf Kosiek vom Grabert-Verlag. Im Vergleich zum ersten Prozeßtag hielt sich das Medieninteresse in deutlichen Grenzen.

Rudolf selber setzte vor Gericht die Schilderung seines Lebens fort, mit der er bereits am ersten Prozeßtag begonnen hatte. Dabei behandelte er besonders seine Erlebnisse in den USA. So schilderte er u. a. eine Begegnung mit Peter Stahl, eines Neffen von „Gestapo-Müller“, dessen Eltern nach dem Krieg nach Amerika ausgewandert waren und der ihn mit dem früheren FBI-Beamten Bob Crowley zusammenbrachte, der ihm seine Auffassung vom Attentat auf Kennedy nahebrachte. Eine Auffassung, die nicht mit den landläufigen Theorien zum besagten Mord übereinstimmt und die Rudolf zum Verfassen des bislang nur in Englisch erschienenen Buch „Regiscide“ (Königsmord) veranlaßte. Nach Meinung Rudolfs waren es nicht zuletzt seine in diesem Buch vorgetragenen Theorien zum Mord an John F. Kennedy, die zu seiner Abschiebung aus den USA führten. Darüber hinaus sprach Rudolf von seinen Begegnungen und Kontakten zu verschiedenen international bekannten Revisionisten - sowie von seiner Kontaktaufnahme zum SPIEGEL-Autor Frithjof Meyer, dessen Aufsatz über gewisse Opferzahlen in der Zeitschrift OSTEUROPA gerade in revisionistischen Kreisen für erhebliches Aufsehen gesorgt hatte.

In der Nachmittagsverhandlung widmete sich der Angeklagte vornehmlich der wissenschaftlichen Seite seiner Ansichten, wobei er sich erneut gegen die politische Gängelung der Geschichtswissenschaft in der Bundesrepublik wandte. So bezeichnete er die heutige Bundesrepublik als wissenschaftsfeindlich und geschlossene Gesellschaft, die an magische Tabus glaube und die weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat sei, sondern allenfalls eine „demokratische Diktatur“.

Ansonsten verlief die Verhandlung eher unspektakulär. Der Prozeß wird am 4. Dezember fortgesetzt. Wir danken Günter Deckert für die Bereitstellung seiner Notizen zum Prozeßverlauf.

Altermedia
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

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Patria
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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Sun Dec 10, 2006 9:38 am)

Dritter Prozeßtag im Germar-Rudolf-Prozeß (05.12.06)

Mannheim / Ba-Wü: Gestern wurde vor dem Mannheimer Landgericht der Prozeß gegen den Revisionisten Germar Rudolf fortgesetzt. Während der gleichzeitig laufende Zündel-Prozeß eher ruhig vor sich hin dümpelt und sich mehr auf nicht wirklich aufregende Schlagabtausche zwischen Gericht und Verteidigung beschränkt, ohne daß der Angeklagte selbst zu größeren Erklärungen das Wort ergreift, führt Rudolf seine Verteidigung bis dato faktisch allein, indem er – und nicht etwa sein Anwalt das große Wort vor Gericht führt. Sein bisheriges Verhalten im Prozeß zeigt, daß er keineswegs gesonnen ist, sich auf irgendwelche Kompromisse einzulassen, sondern daß er sich bewußt ist, als Märtyrer für die Meinungsfreiheit bestraft zu werden, so daß es ihm nicht mehr darauf ankommt, seiner Richter mit dieser oder jener unerwünschten politischen Meinung zu konfrontieren.

In einem Prozeßbericht von Günter Deckert, den wir hier in Auszügen zitieren wollen, heißt es über den Verhandlungsverlauf u. a.:

„…Richter Schwab erteilt Germar Rudolf, das Wort. Dieser setzt seine Ausführungen zum Thema Wissenschaftlichkeit fort, wobei er sich im wesentlich auf den Philosophen Popper stützt.

Ein Großteil der Ausführungen am heutigen Verhandlungstag, die nachfolgend nur stark verkürzt wiedergegeben werden (können), findet sich ua. in Kardinalfragen zur Zeitgeschichte – Eine Sammlung kontroverser Stellungnahmen von Germar Rudolf alias Ernst Gauss zum herrschenden Zeitgeist in Wissenschaft, Politik, Justiz und Medien, VHO, Flandern/Belgien 1996.

Germar Rudolf äußert sich zu Fragen von Vorurteilen, zum Dogmatismus in der Geschichtsschreibung, d.h. Unterbindung jeder Kritik, zur NICHT-Beweiserhebung und Ausschluß von Gegenmeinungen, wobei er jemals zahlreiche anschauliche Beispiele zur Untermauerung seiner Auffassung liefert.

Der Haltung und Vorgehensweise der „Hofhistoriker“ stellt er die Arbeitsweise(n) der REVISIONISTEN gegenüber, die nicht nur gezielt Quellenkritik betreiben, sondern sich auch jeder Kritik stellen und ihre Argumente hinterfragen lassen.

Um 10.05Uhr wird bis 10.38Uhr unterbrochen (PAUSE)

Jetzt wendet sich Germar Rudolf der Frage der Umdeutung von Begriffen zu, insbesondere den Zusammensetzungen mit „SOINDER-..“ und verweist auf die Forschungsarbeit von Carlo Mattogno, der im Gegensatz zum Klassiker der Etablierter (Rückerl, Langbei, Kogon: NS-Massentötungen durch Giftgas – der genaue Titel könnte auch anders lauten...) wissenschaftskritisch und systematisch vorgehe. - Die Angriffe gegen die REVISIONISTEN erfolgten selten bis nie auf ihre Arbeit(en), sondern durchweg auf die Person, die herabgewürdigt und verächtlich gemacht wird, um so den Wert der Forschungsergebnisse, auf die man fast nie eingehe, zu mindern. In diesem Zusammenhang bezeichnete er die Anklage gegen ihn als „irrational“ und greift auch den Vorsitzender Richter der Zündel-Kammer, Dr. Meinerzhagen, heftig an, der in einem Beschluß zur Haftprüfung ausführte, die Veröffentlichungen von Germar Rudolf könnten nicht ernst genommen werden, da sie politische wie religiöse Ansichten enthielten und transportierten. Germar Rudolf nennt dies hanebüchen.

Er definiert, was seiner Meinung UNTER WISSENSCHAFT zu verstehen ist. - Danach kommt er auf den rechtlichen Rahmen des Verfahrens zu sprechen, indem er eine Gegenüberstellung vornimmt zwischen Vorgängen, deren Quelle er erst am Ende nennt und seinem Verfahren, das er als POLIT-Prozeß, als „Hexenverbrennung“ bezeichnet. Dies macht er wiederum sehr anschaulich und als er endlich die Katze aus dem Sack läßt – der Vergleich bezog sich auf das Solchenyzin-Buch Der Archipel GULAG – zeitigt die Nennung der Quelle Wirkung, bei der Schöffin wie auch bei StA Grossmann, der nervös mit dem Kugelschreiber spielt. Das Gericht, so Germar Rudolf, wisse immer, was von ihm „oben“ verlangt werde und richte sich danach. Er verweist weiterhin auf die Kammer Dr. Müller/Dr. Orlet am LG Mannheim im Verfahren gegen den Unterzeichner im Jahr 1994; das Urteil hatte damals eine „weltweite Empörung“ ausgelöst.

Obwohl das Gegenteil der Fall sei, werde in der Bundesrepublik behauptet, es gäbe keine politischen Gefangenen. In diesem Zusammenhang geht er auf die Frage der Menschenrechte ein und den „deutschen Sonderweg“ mit dem § 130 (Volksverhetzung). – Das Verteidigungsrecht werde durch die OFFENKUNDIGKEIT (fast) ausgeschaltet. – Hier wie auch im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes WIISENSCHAFT greift er das BVerfG (= Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe) aufs Schärfste an, was ihm später einen Verweis des Kammervorsitzenden Schwab einbringt.

Dies leitet zur Mittagspause gegen 12.30Uhr über; um 13.45Uhr soll es weiter gehen.

Bei Wiederbeginn um 13.58Uhr fährt Germar Rudolf mit der Darstellung der Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik fort.

Er weist auf die schrittweise Einschränkung der Grundrechte hin, die immer mehr unter einen „allgemeinen Gesetzesvorbehalt“ gestellt, d.h. eingeschränkt und ausgehebelt werden. Dabei spielen ua. der „Kalte Krieg“, die „RAF-Terroristen ein wegweisende Rolle. - Er erwähnt das „lex Engelhardt“ (3) 1985: Der „Holo...“ wird als Offizialdelikt eingestuft, d.h. es bedarf keiner Anzeige mehr; die Staatsanwaltschaft muß (!) von sich aus ermitteln. – Er erwähnt den „Deckert-Leuchter-Prozeß“ (4) 1992 bis 1994 (LG Mannheim und LG Karlsruhe), was zur Verschärfung des § 130 führte: Höchststrafe von drei auf fünf Jahre erhöht. – Er erwähnt die gezielte Überwachungen und Lauschangriffe, den Versuch, die NPD zu verbieten.

Wenn etwas OFFENKUNDIG sei, dann sei es die Unterdrückung von Sachbeweisen.

Weiterhin kommt er auf die Rolle des sog. Schutzes der Jugend und der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ zu sprechen, die sich einer Aussage des Politikwissenschaftlers Jesse, UNI Chemnitz, zufolge immer mehr zu einem Einfallstor des Anti-Faschismus entwickelt habe, also zu einer politischen Waffe.

„Propagandadelikte“ als „Straftat“ gebe es nur „rechts“!

Er, so Germar Rudolf, stelle einen fortschreitenden Verfall der Grundrechte fest. Er sehe sich Kants „Kategorischem Imperativ“ verpflichtet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allgemeines Gesetz werde“

Germar Rudolf kommt dann auf das Konfliktverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art. 5, 3 Grundgesetz (GG) und den Menschenrechten (Art. 1 GG) zu sprechen und stellte fest „Das Ergebnis von Forschung müsse auf nachprüfbaren Beweisen gründen. Die „Holo...-Propaganda“, ob wahr oder nicht, fördere nicht die Gemeinschaftsfähigkeit der Heranwachsenden. Dies führe dazu, daß sich die deutsche Jugend seit den 70er Jahren der Gemeinschaft verweigere, zur Nabelschau und „Selbstverwirklichung“ führe mit verheerenden Folgen für die Bevölkerungsentwicklung. In 100 Jahren werde es kaum noch eine „deutsche Schuldgesellschaft“ geben.
Verbote seien ein Mangel an Gegenargumenten!

Man betreibe „Traumatisierung“, d.h. Gehirnwäsche!

Während die Gegenseite über alle möglichen Kanäle, Geld wie Einfluß verfüge und bedenkenlos politische Macht einsetze und sich auch der anti-faschistischen Schlägertrupps bediene, habe der REVISIONISMUS, den man ausgrenze und verschweige sowie seine Köpfe „ausmerzen“ will, aus dem Verkehr zieht, nichts Entsprechendes, was man als Beate-Uhse-Läden für Zeitgeschichte bezeichnen könne, d.h. zugängliche Rückzugsräume für Erwachsene. Der angebliche mündige Bürger werde bewußt unmündig gehalten.

Da Germar Rudolf nun auf ein anderes Thema überwechseln will und das dem Vorsitzenden Richter sagt, wird die heutige Sitzung um 14.48Uhr geschlossen. Nächster Verhandlungstermin am Mittwoch, dem 6. Dezember , 9 Uhr. …“

Obwohl sein Richter bereits am vergangenen Verhandlungstag Abhilfe versprochen hatte, wurde Rudolf auch gestern wieder mit Hand- und Fußfesseln wie ein Gewalt- und Schwerverbrecher ins Gefängnis gebracht. Sein Anwalt kündigte an, sich dieses Mal mit dem Justizministerium in Stuttgart in Verbindung setzen zu wollen.

Störtebeker-Netz



Vierter Prozeßtag im Rudolf-Prozeß (07.12.06)

Mannheim / Ba-Wü: Vor dem Landgericht Mannheim wurde gestern der Prozeß gegen Germar Rudolf fortgesetzt. Auch dieses Mal wurde der Angeklagte erneut mit Fußfesseln ins Gerichtsgebäude gebracht, auch dieses Mal verspach der amtierende Richter diese unwürdige Behandlung des Angeklagten für den nächsten Verhandlungstag abstellen zu lassen, zumal er nun selbst mehrfach bestätigte, das Germar Rudolf keineswegs als Sicherheitsrisiko einzustufen ist. Man darf also gespannt sein, ob der Richter seinen Worten beim nächsten Mal wirklich Taten folgen läßt.

Wesentlich Neues gab es in der Verhandlung nicht. Auch diesmal verteidigte Rudolf wieder sehr ausführlich seine Ansichten. Gleichzeitig verwies er auf Widersprüche in der offiziellen Zeitgeschichtsschreibung, die den sogenannten „Holocaust“ betreffen. So sprach er u. a. von der Wilkomirski-Affäre, bei der sich ein Schweizer als verfolgter und im KZ inhaftierter Jude ausgegeben und darüber sogar ein Buch geschrieben hatte. Der Verfasser erfuhr damit sogar Ehrungen und Preise, bis sich dann herausstellte, daß die im Buch erzählte von A bis Z erlogen war.

Dann widmete er sich dem Volksverhetzungsparagraphen 130 und die damit verbundene Gesinnungsverfolgung in Deutschland.

In den Prozeßnotizen Günter Deckerts heißt es dazu: „…Ausführlich äußert er sich zum Problem der „Störung des öffentlichen Friedens“, zum Problem „leugnen“, was man im Deutschen mit „bestreiten wider besseres Wissen / bestreiten bewußt der Wahrheit zuwider“ umschreiben kann. – Feststellungen vin Staatsanwaltschaften wie von Richtern / Gerichten der „brddr“ erachte er als Zumutung und führt zum Beweis Stellen aus der Anklageschrift, teilweise auch aus dem Haftbefehl zur Untermauerung seiner Auffassung an. Selbst wenn man die KRITIK als „Tabubruch“ einstufe, sei dies kein Grund, daraus einen Straftatbestand zu machen. Er führt einige Tabubrüche an, die Weltgeschichte geschrieben haben: a) Kopernikus (Astronomie usw.), Darwin (Bibel / Evolution) – als beste geschichtliche Parallele nennt er die sog. Konstantinische Schenkung, die eine bewuße Fälschung der kathol. Kirche, d.h. des damaligen Papsttums gewesen sei; dieser Vorgang habe ua. auch Martin Luther, den „Vater des Protestantismus“, beeinflusst, dank der Erfindung der Gutenbergschen Druckkunst. – Die Infragestellung, das Hinterfragen von Doktrinen und Lehren sei nicht verletzend / beleidigend. Dies sei eine willkürliche, eine unzulässige Auslegung durch das SYSTEM (Politik + Justiz). – Zum Thema Hetze(n), Aufhetzen führt er Stellen aus dem Urteil des LG Stuttgart gegen ihn an, in dem man ihm unterstellt habe, er spreche den Juden das Lebensrecht ab. …“

Rudolf verwies in diesem Zusammenhang darauf, daß man heute gegen politische Abweichler fast ebenso vorgehe, wie schon im Dritten Reich. Zudem wies er auf den Sonderrang von Juden hin, die selbst bei kritischen Äußerungen zum Thema „Holocaust“ ungeschoren davonkommen, während Deutsche für artverwandte Äußerungen verfolgt und bestraft werden. Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, um bei dieser Gelegenheit zu bemerken, daß die Juden auf diese Weise ihre Andersartigkeit selbst betonen würden und daß der Schutz von gewissen Tabus mit der Zeit auch ins Gegenteil umschlagen könne.

Der Angeklagte wies zudem daraufhin, daß ein strafrechtlicher Schutz der „gesetzlichen Wahrheit“ im Grunde grundsetzwidrig sei und daß die bestehende Sondergesetzgebung in puncto „Holocaust“ seine Verteidigung vor Gericht einschränken würde, da auf diese Weise faktisch verhindert wird, Beweisanträge zu stellen, die in diesem Fall allein schon einen Strafbestand darstellen würden, was Prozesse dieser Art zu einer Farce machte. Gleichzeitig betonte Rudolf, daß seine Arbeiten keinen Anlaß geben würden, strafrechtlich gegen ihn vorzugehen, sondern daß es dabei lediglich darum ginge, daß die Arbeit von Revisionisten gänzlich unmöglich gemacht wird und ihn persönlich zu vernichten. Eine Bemerkung, die einen Zwischenruf des Staatsanwaltes auslöste, der dazu sagte: „Sie nehmen sich viel zu ernst“.

Ein interessanter Einwand, der freilich die Frage auslöst, weshalb sich Germar Rudolf dann vor Gericht befindet, wenn man ihn nicht ernstnehmen müsse.

Streitigkeiten gab es außerdem über das Buch „Vorlesungen über den Holocaust“, aus dem die Staatsnwaltschaft gleichfalls Anklagematerial gegen Rudolf gesammelt hatte. Nach Rudolf handelt es sich bei den von der Staatsanwaltschaft inkriminierten Stellen jedoch um Zitate aus der Rohfassung, die weder in der gedruckten noch in der virtuellen Fassung übernommen wurden, sondern durch das Anzapfen der Telefonleitung von Horst Mahler durch das Bundeskriminalamt in den Besitz der Staatsanwaltschaft gelangt sein sollen. Bei der nächsten Verhandlung soll nun überprüft werden, von welcher Buchfassung man vor Gericht auszugehen habe.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 21. Dezember, um 9 Uhr. Gegen Ernst Zündel wird heute und morgen weiterverhandelt - im gleichen Gerichtssaal.

Störtebeker-Netz
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

Harald
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Postby Harald » 1 decade 6 years ago (Sun Dec 10, 2006 2:24 pm)

Patria wrote:Er verweist weiterhin auf die Kammer Dr. Müller/Dr. Orlet am LG Mannheim im Verfahren gegen den Unterzeichner im Jahr 1994; das Urteil hatte damals eine „weltweite Empörung“ ausgelöst.


Haben wir die Ehre mit Herrn Deckert?


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