Zweieinhalb Jahre Haft für den Revisionisten Germar Rudolf!
Der Revisionist Germar Rudolf muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mannheim befand ihn für schuldig, im Internet und in Büchern den Einsatz von Zyklon B in Vernichtungslagern in Frage gestellt zu haben. Damit habe er den Strafttat-Bestand der Volksverhetzung erfüllt. Rudolf zählt zu den aktivsten Revisionisten. 2005 war er von den US-Behörden an Deutschland ausgeliefert worden.
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Holocaust-Leugner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Mannheim. SDA/baz. Der deutsche Holocaust-Leugner Germar Rudolf ist am Donnerstag vom Mannheimer Landgericht wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte den Massenmord an den Juden als «gigantischen Betrug» bezeichnet.
Laut Anklage hat Rudolf im Internet und in einem Buch «bewusst der historischen Wahrheit zuwider» den Völkermord systematisch geleugnet und verharmlost. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte sich beim Strafmass nicht festgelegt. Der 42-jährige Chemiker hatte in dem so genannten Rudolf-Gutachten die Massenvergasung von Juden geleugnet. Daraufhin war ihm beim Stuttgarter Max-Planck-Institut gekündigt worden.
Ausserdem war Rudolf deshalb bereits 1995 vom Landgericht Stuttgart zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Rudolf war nach der Urteilsverkündung untergetaucht. Im November 2005 wurde er aus den USA nach Deutschland abgeschoben und in Haft genommen.
Basler Zeitung
Zweieinhalb Jahre Haft für Holocaustleugner
Germar Rudolf behauptete, die NS-Regierung habe keinen Befehl zur Judenverfolgung gegeben
Mannheim - Der Holocaustleugner Germar Rudolf ist zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim befand den 42-jährigen Chemiker für schuldig, unter anderem den Einsatz von Zyklon B in nationalsozialistischen Vernichtungslagern wie in Auschwitz geleugnet zu haben. Rudolf habe seine Thesen im Internet und in einem Buch verbreitet. Damit habe er sich der Volksverhetzung schuldig gemacht sowie das Ansehen Verstorbener beleidigt und verunglimpft. Mit Rudolf verurteilte das Landgericht Mannheim nach Ernst Zündel einen weiteren Holocaustleugner innerhalb eines Monats.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß genannt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Rudolf auf einer Internetseite unter anderem behauptet, die NS-Regierung habe keinen Befehl zur Judenverfolgung gegeben. Die in den KZs gefundenen Opfer seien an Typhus und an Hunger gestorben. Der Verfassungsschutz hatte Rudolf als einen der aktivsten deutschen rechtsextremistischen Geschichtsrevisionisten eingestuft. Nach jahrelanger Flucht über Spanien und Großbritannien hatten die USA Rudolf 2005 an Deutschland ausgeliefert. (Reuters)
derStandard.at
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