Okay, die AfD ist genauso - oder schlimmstes - Establishment wie die sonstige BRD-Parteien-Buchstabensuppe. Geschenkt.
Hier allerdings wieder der Passus:
Wenn auf eine sachliche Begründung komplett verzichtet wird und stattdessen alles in das Hirn des Angeklagten verlegt wird, gibt es ein Problem: Woher kennen die Ankläger den Hirninhalt des Angeklagten, resp. wie soll der Angeklagte seinen tatsächlichen Hirninhalt beweisen? Ein Motiv kann nur aus sachlichen Gründen bewiesen werden - hingegen ein unbegründetes Postulat ist unzulässig.Dem 60-Jährigen sei dabei bewusst gewesen, dass das Plakat die systematische Verfolgung und konsequente Tötung von Juden in Konzentrationslagern verharmlose, heißt es in der Anklage.
Eine gewisse Ähnlichkeit des Themas gibt es z.B. bei der Debatte um "Babycaust" - doch das würde hier zu weit führen.
Unzulässig ist auch die Umkehrung der Beweispflicht, denn nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern die Ankläger dessen Schuld.
Zur Erinnerung: Mit dem großen Katholiken-Urteil (Amtsgericht Dorsten, 7 Ls-29 Js 74/08-43/11) hat die BRD unanfechtbar erklärt:
1. "Für die Entscheidung des Verfahrens ist es völlig unerheblich, ob der Angeklagte Unrecht hat oder nicht". Gerechtigkeit, Schuld etc. - all das ist für BRD-Gerichte "völlig unerheblich".
2. Der Angeklagte (also in diesem Falle ich) *muss* z.B. glauben, dass "keine Unterlagen zu seiner Taufe" vorliegen - wohlgemerkt zu exakt derselben Taufe, die von exakt demselben Amtsgericht beurkundet ist.
Usw. usf.
Nochmals: AfD mag (schlimmstes) Establishment sein. Aber Gerechtigkeit muss es auch für AfD-Angehörige geben.