Bericht zum Zündel-Prozeß vom 20. + 21.7.2006

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Patria
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Bericht zum Zündel-Prozeß vom 20. + 21.7.2006

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Fri Jul 21, 2006 7:14 pm)

Betreff: Zündel-Prozeß vom 20. + 21.7.2006
Von: guenter.deckert@###
Datum: Fri, 21 Jul 2006 23:18:10 +0200

Günter DECKERT --- Whm/B., den 21.7.2006

Zündel-Prozeß MA / Bericht vom 20. und 21. Juli 2006

A) 20. Juli (1944)

Beginn: angesetzt um 9 Uhr, begonnen um 9.25 Uhr – Gründe für die Verzögerung wurden nicht mitgeteilt.

Anwesend: 1) Medienvertreter 4, darunter Zastrow (FAZ) sowie John de Nugent (The Barnes Review) sowie ein Gerichtszeichner, den Zastrow mitgebracht hatte.

2) Polizei in Uniform: 3, in Zivil: 1; auch im Außenbereich wenig Polizei.

3) Gericht in der bekannten Besetzung vollständig

4) StA Grossmann

5) RAe Bock, Rieger, Dr. Schaller

6) 34 Zuhörer, darunter auch Frau Stolz und Horst Mahler, die etwas später erschienen.

Als Ernst kurz vor dem Auftauchen des Gerichtes den Saal betritt, stehen die meisten Anwesenden auf.

Dr. M(einerzhagen) verliest Schreiben des Gerichts an BKA (= Bundeskriminalamt) wegen der zwei bereits vernommenen BKA-Zeuginnen. – Problem: Wie gelangten die GERMANIA-Rundbriefe zur Kenntnis des BKA?

Ein weiterer BKA-Mann namens Mandel (?BKA-Verbindungsbeamter bei der Dt. Botschaft in Ottawa?) soll in der 1. Septembersitzung vernommen werden. --- Ein BKA-Beamten namens Hölsch soll am 28. Juli vernommen werden.

RA Rieger rügt die kurze Ladungsfrist für die benannten Zeugen wegen ungenügender Vorbereitungsmöglichkeiten. – Dr. M. rechtfertigt das Vorgehen des Gerichts mit prozessualen Gründen.

Schreiben des BKA-Verbindungsmannes in Ottawa vom 27.10.98 wird z. Z. nicht offen gelegt. Es wird geprüft, ob es verfahrensrelevant ist.

Verlesen wird ein Schreiben der sog. Bundesprüfstelle (für jugendgefährdende Schriften), Bonn, vom 16.2.06, daß das Netzangebot „zundelsite“, Teil D (Vorgang aus dem Jahr 2003) indiziert ist, d.h. Jugendlichen unter 18 Jahren NICHT zugänglich gemacht werden darf.

Auszugsweises Vorspielen mit anschließender deutscher Übersetzung (durch vereidigte Dolmetscherin) der von Frau Zündel ans Gericht geschickten DVD. – Zum Auftakt wird der Begleitbrief von Frau Zündel noch einmal verlesen.

RA Rieger rügt das auszugsweise Abspielen und beantragt das Abspielen in Gänze. – Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Nach Rückkehr wird verkündet, daß der Antrag als unbegründet zurückgewiesen wird. – Verteidiger können, wenn sie wollen, zu verfahrensrelevanten Stellen Beweisanträge stellen.

10.20 Uhr: Beginn des auszugsweisen Abspielens der DVD – a) Gespräch Ernst mit dem Juden Max L. sowie umfangreiches Gespräch mit Frau Rimland-Zündel.

10.58 Uhr: RA Beust erscheint.

Ende des Abspielens um 11.55 Uhr. – Kurze Unterbrechung. Fortsetzung um 12.10 Uhr. – Auszugsweises Verlesen des Briefes des US-Anwaltes von Frau Zündel an das Gericht vom 10.5.2006.

Das Gericht verkündet, daß es kein internationales Rechtshilfeersuchen an die US-Regierung zwecks Vernehmung von Frau Zündel stellen wird, da einmal kaum Aussichten auf Erfolg und zum anderen könne man keinen persönlichen Eindruck von der Zeugin gewinnen, was wichtig sei. --- Dem widersprechen die RAe Bock und Rieger und weisen auf sog. Präzedenzfälle hin. Das Gericht bleibt bei seiner Auffassung.– Man habe indes die Absicht, die deutsche Übersetzung der Niederschrift der Vernehmung von Frau Zündel vor dem kanadischen „Federal Court“ in einer Septembersitzung zu verlesen und damit in das Verfahren einzuführen.

Dr. M. teilt zum Schluß (gegen 12.35 Uhr) mit, was man bei den kommenden Terminen vorhabe: 21. Juli: Vernehmung des Kripobeamten Mohr, Polizeipräsidium; 28. Juli: BKA-Mann Hölsch; 3. Aug.: Velesen von verfahrensrelevanten Texten; 1. September (1939?): Befragung des BKA-Mannes Mandel; ab 22. Sept. die Schlußplädoyers, so daß, nach dem Willen des Gerichtes, am 29. Sept. mit dem Urteil gerechnet werden kann.


B) 21. Juli 2006

Beginn : angesetzt 9 Uhr, begonnen um 9.20 Uhr; keine Begründung für Verzögerung.

Anwesend: 1) Zastrow (FAZ) mit Sohn – kommt später (gegen 11 Uhr und geht bereits gegen 11.10 Uhr); kurzfristig ein Schreiber von der Berliner taz.

2) Polizei: Uniform 3 in Zivil1 + 2 Gerichtsdiener; kein bürgerkriegsähnlicher Aufmarsch mehr.

(2)

3) Gericht in der bekannten Besetzung

4) StA Grossmann

5) alle RAe

6) Zuhörer 27, darunter auch Frau Stolz sowie Frau Haverbeck

Dr. M. teilt mit, daß der BKA-Mann Mandel auf den 1. September geladen ist. – Für den 28. Juli ist zusätzlich „mein freund klein, StA als GL a.D./i.R. (Staatsanwalt als Gruppenleiter außer Dienst/im Ruhestand) als Zeuge geladen, hier im Zusammenhang mit dem Runterladen/Ausdrucken der „zundelsite“ 1996ff.

Um 9.23 Uhr wird der Zeuge Mohr (47 Jahre) in den Saal gerufen, der Mitte der 90er Jahre als Mitarbeiter des Dezernates K14 = sog. Staatsschutz mit dem „Fall Zündel“, hier Beobachtung/Untersuchung der „zundelsite“ wie des GERMANIA-Rundbriefes befaßt war.

Auslöser für seine Beauftragung sei die Anzeige einer Frau aus Mannheim gewesen, die sich wegen eines Aufklebers/“Spuckis“ mit dem Text „Gab es Gaskammern in Auschwitz?“ aufgeregt und deswegen Anzeige erstattet habe. Auf dem Aufkleber hätten sich drei Netzanschriften, darunter auch die der „zundelsite“, befunden.

Verteidigung (Bock, Rieger) rügt, daß dieser Vorgang vorher nicht bekannt gemacht wurde und beantragt Ablichtungen und stellt Antrag auf Einblick bzw. Ablichtungen. Das Gericht zieht sich für 30 Minuten zur Beratung zurück; es werden 40 Minuten daraus. Der gesamte Aufkleber-Text wird verlesen.

Es werden dann in der Folge all die Inhaltsangaben der Ausdrucke, die Mohr im Auftrag der StA Mannheim gemacht hat, von Dr. M. trotz der fast gleichlautenden Wiederholung verlesen und damit ins Verfahren eingeführt. – Dies wird von RA Bock gerügt, worauf Dr. M. als Gerichtsbeschluß verkündet, die Einführung sei verfahrensrelevant; der Bock-Antrag war damit zurückgewiesen.

Auch StA Grossmann meldet sich zu Wort mit dem Hinweis, all das zu Verlesende sei außerhalb des angeklagten Zeitraumes und damit nicht erforderlich. Die RAe Bock und Rieger pflichten bei. Rieger stellt Antrag auf Beendigung des Verlesen. Jetzt greift Hauptberichterstatter Hamm ein und rechtfertigt die Vorgehensweise des Gerichtes. Dr. M. verkündet erneute Verfügung des Vorsitzenden. RA Rieger stellt Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Kurze Unterbrechung, das Gericht bleibt im Saal und verkündet durch Dr. M. bereits kurz danach, daß der Antrag als unbegründet zurückzuweisen ist. – Das Verlesen der Inhaltsangaben wird um 11.45 Uhr beendet. - Die Frage/das Problem, um die/das es geht, ist erneut Urheberschaft, d.h. was ist Ernst Z. zuzuordnen.

Es wird mitgeteilt, daß der Haftbefehl über die StA Mannheim am 27.11.1997 erlassen worden ist.

Richter Hamm wendet sich an den Zeugen Mohr. Mehrere Fragen, ua. ob Anzeigen gegen die „zundelsite“, den „GERMANIA-Rundbrief erstattet worden seien. Mohr: Davon sei ihm nichts bekannt (geworden). Man habe nur versucht, über die Dt. Telekom den Zugang zu blockieren, was indes rechtlich problematisch gewesen sei; ob außerhalb des Netzes Werbung für die „zundelsite“ festgestellt worden sei; auch hier konnte der Zeuge nicht weiterhelfen.

Danach stellte RA Bock mehrere Fragen, ua. wie folgt: 1) in Bezug auf den Aufkleber – „Gab es Ihrer Meinung nach Gaskammern in Au....? Mohr: Ja. Woher wissen Sie das? Mohr: Aufgrund meiner Geschichtskenntnisse. – Bock an Mohr: Wer war (Ernst Moritz von) Arndt?“ (1) Mohr:“ Keine Ahnung.“ – Bock an Mohr: „Ab welcher Opferzahl wird ermittelt?“ Mohr: „Kann ich nicht sagen, da Sache der StAnwaltschaft.“ – Bock an Mohr aufgrund eines Mohr-Berichtes vom 18.11.1996: „Was verstehen Sie unter Rechtsextremismus?“ Mohr: „Leute, die mit der rechten Szene zu tun haben.“ Auf Nachfassen von Bock: “Die mit §130 zu tun haben.“

Der Zeuge legt Wert auf die Feststellung, daß er schon lange nicht mehr bei K14 sei und auch mit der Materie nicht mehr sehr vertraut sei. --- RA Bock weist mit Nachdruck darauf hin, daß es sich bei den Mohr-Texten um Wertungen, nicht jedoch um Tatsachenfeststellungen handelt. RA Bock an Mohr: „Was haben die Hinweise auf ein „Terrorist Book“ und ein „Big Book“ mit dem Fall Zündel zu tun?“ Da der Zeuge mit der Sprache nicht so richtig raus will, setzt Bock immer wieder nach, was dem Beisitzer Hamm nicht gefällt. Daraus entwickelt sich ein hitziges Wortgefecht, wobei vor allem Hamm, klein und gedrungen, eine Art Bulldogge, immer lauter wird und sich durch die Bock-Äußerung „Dafür sollten Sie sich schämen!“ beleidigt fühlt. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. In dieser Zeit kommt es zu einem lebhaften Gedankenaustausch zwischen StA Grossmann sowie den Anwälten Bock, Rieger und Dr. Schaller, die sich gegen die Stimmungsmache gegen Ernst Z., hier Verbindung zur internationalen Terrorszene, wehren, obwohl der Zeuge aussagte, daß es keine Verweise („links“) gegeben habe. Der Vorgang wird protokolliert, wobei das Gericht durch Dr. M. abmildernd feststellt, daß der genaue Sachverhalt nicht mehr festzustellen sei. Dem widerspricht RA Rieger sehr nachdrücklich und weist darauf hin, daß a) er alles genau mitgeschrieben haben und es b) im Saal genügend Zeugen gibt, die das gehört haben. --- Weiter Bock an Mohr: „Ist der Leuchter-Report falsch?“ Mohr: „Das weiß ich nicht.“

Da auf weitere Fragen an den Zeugen Mohr verzichtet wird, wird dieser unvereidigt um 12.35 Uhr entlassen.

Danach stellt RA Rieger meiner Erinnerung nach – alles ging jetzt sehr schnell – 8 Beweisanträge, die einmal um den Bereich „Jüdische Religion“ kreisen – Anlaß das Anhalten eines Briefes von Ennst Z., in dem er sich dazu

(3)

äußert; es soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden – zum anderen das Thema Offenkundigkeit betreffen – ua. soll das Buch „Vorlesungen über den Holocaust“ von Germar Rudolf (2) im Selbstleseverfahren eingeführt werden. Weiterhin soll der Sachbearbeiter des AA (Auswärtigen Amtes / Außenministeriums), der in den 80er Jahren bereits mit dem Fall Zündel befasst war, als Zeuge geladen werden... Ich gehe davon aus, daß RA Rieger die Anträge an Frau Zündel schickt!

Da Dr. Schaller auf den Zug nach Wien mußte, habe ich ggeen 13.45 Uhr den Gerichtssaal verlassen.

Die Verhandlung am 28. Juli (Fr.) beginnt um 9 Uhr (wie üblich)...


(1) Ernst Moritz von Arndt – deutscher Freiheitsdichter zur Zeit der Befreiungskriege gegen Napoleon. – Dieses Thema wird auch heute noch (!) sogar in Mittel-/Realschulen vermittelt.... – Der Zeuge Mohr ist, meine Wertung, der typische Systemling und stellte sich als solcher auch dar.

(2) Der Prozeß gegen Gernar Rudolf und Siegfried Verbeke soll Mitte November vor dem Landgericht Mannheim beginnen.


Günter Deckert

21.7.2006, 23.10 Uhr

Wer diesen Bericht „verarbeitet“, sollte auch ehrlicherweise die Quelle nennen. – Danke.

Verteiler: Frau Dr. Rimland-Zündel, Dr. Frederick Töben mit der Bitte, die engl. Übersetzung zu besorgen sowie sonstige interessierte Dritte.
Alle Kraft der Menschen wird erworben durch Kampf mit sich selbst und Überwindung seiner selbst. — Johann Gottlieb Fichte

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