Mannheim / Ba-Wü: Nachdem der erste Versuch den Revisionisten Ernst Zündel, der sich nach seiner Auslieferung aus den USA seit März vergangenen Jahres in Untersuchungshaft befindet*, in Volksgerichtshofmanier abzuurteilen im November 2005 unter Begleitumständen scheitert ist, die selbst für die politische Rechtssprechung der Bundesrepublik einzigartig dastehen, soll die Justizkomödie nunmehr am 9. Februar vor dem Landgericht Mannheim ihren Fortgang nehmen. Im ersten Verfahren war Zündels Verteidigerin das Mandat entzogen wollte, weil sie zum einen Horst Mahler zum Gehilfen der Verteidigung machen wollte und zum anderen, weil ihre Verteidigung nach Ansicht des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Leugnung des sogenannten „Holocaustes“ beitragen würde.
Im neuen Verfahren wird Zündel nunmehr drei Pflichtverteidiger haben, darunter Ludwig Bock, der 1999 wegen eines Plädoyers, daß er in einem Prozeß gegen seinen Kollegen Jürgen Rieger zu dessen Verteidigung gehalten hatte, ebenfalls wegen vorgeblicher Leugnung des sogenannten „Holocaustes“ verurteilt worden war. Von der Strafkammer sind sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird für den 16. März erwartet. Daß dieses bereits im Voraus feststeht kann nach dem bisherigen Vorgehen gegen Zündel jedoch schon als sicher angenommen werden.
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Schauprozeß gegen Zündel im zweiten Anlauf – Prozeßbeginn am
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