Fünf Jahre Haft für den Revisionisten Ernst Zündel!

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Patria
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Fünf Jahre Haft für den Revisionisten Ernst Zündel!

Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Fri Feb 16, 2007 2:41 pm)

Fünf Jahre Haft für den Revisionisten Ernst Zündel!

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Das Landgericht Mannheim hat heute den Revisionisten Ernst Zündel (Kanada) wegen Volksverhetzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe(!) von 5 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Zündel war einer der ersten Revisionisten der für seine Arbeit immer wieder auf neue Medien zurückgriff. So verwendete er bereits sehr früh Audio und Videokassetten und später das Internet um seine Meinung zu verbreiten. Seine kritischen Äußerungen zum Thema Holocaust haben Weltweit für Aufsehen gesorgt. Im Jahr 2003 wurde Ernst Zündel in Kanada inhaftiert und verbrachte rund 2 Jahre in Auslieferungshaft. Danach wurde er im März 2005 nach Deutschland ausgeliefert und saß bis heute in U-Haft.

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Postby Patria » 1 decade 6 years ago (Thu Feb 22, 2007 11:10 am)

© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. 09/07 23. Februar 2007

Wie im Mittelalter

Historische Wahrheit und fiktive Erinnerung: Zur Verurteilung Ernst Zündels

Doris Neujahr

Das Urteil gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel durch das Landgericht Mannheim konnte nur auf die Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis lauten. Schließlich hatte der bald 68jährige Zündel bis zur Urteilsverkündung bereits vier Jahre hinter Gittern gesessen - zwei davon in kanadischer Auslieferungshaft -, so daß eine geringere Strafe zu einem Anspruch auf Schadensersatz durch den Staat geführt hätte - politisch und psychologisch eine Unmöglichkeit!

Was die juristische Seite des langwierigen Verfahrens betrifft, hat Volker Zastrow in einem für bundesdeutsche Verhältnisse freimütigen Kommentar in der FAZ von einem „kurzen Prozeß im Gewand eines langen“ gesprochen. Er warf die Frage auf, ob derartige Verfahren, in denen es „unmöglich (ist), entlastende Beweise“ anzuführen - „da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muß mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind“ - eines Rechtsstaates überhaupt würdig seien. Auch in anderen großen Zeitungen klang ein Unbehagen an, sogar bei Heribert Prantl in der Süddeutschen. Eine Ausnahme bildete Springers Welt.

Die Bedeutung des Zündel-Prozesses liegt nicht nur und nicht einmal hauptsächlich auf der juristischen Ebene und schon gar nicht in der Person des Angeklagten, es geht um Prinzipielles. Die 1994 eingeführte Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung setzt diesen Vorgang faktisch der Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung gleich. Dadurch wird massiv die Meinungsfreiheit tangiert, die besagt, daß keine andere Instanz als die Wahrheit selbst über Gehalt und Relevanz einer Meinung zu befinden hat. Die Wahrheit braucht keinen zusätzlichen äußeren Schutz, weil sie durch sich selber wirkt und ihre Leugner einfach dadurch, daß sie ihre Unfähigkeit zur Wahrheit demonstrieren, die gesellschaftliche Satisfaktionsfähigkeit verlieren.

Wer behauptet, der Zweite Weltkrieg sei nie entfesselt worden, die Atombombe auf Hiroshima sei nie gefallen und die Mauer in Berlin nie gebaut worden, der kann der geschichtlichen Wahrheit nichts anhaben und auch keine Toten beleidigen. Er macht lediglich sich selber unmöglich, und das nicht zu knapp. Warum überließ man Zündel dann nicht einfach seinem Schicksal?

Offenbar dient das Verfahren als erzieherische Maßnahme. Laut einem taz-Bericht hat der Vorsitzende Richter alle Beweisanträge zum Schluß mit der Begründung abgelehnt, „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“.

Vorausgesetzt, die Schilderung trifft zu, dann hätte diese Begründung, die in die mittelalterliche Dogmatik zurückverweist, einen verborgenen Zweck der Gesetzeslage offenbart, die zu Zündels Verurteilung geführt hat: Wenn Sachverhalte unter den Schutz von Gesetzen gestellt werden, geht es gar nicht um die Sachverhalte, sondern um die Sicherung einer für sie beanspruchten Deutung, Hoheit und Heiligkeit; geht es um die Behauptung des quasi-konfessionellen Glaubens, der sich daran knüpft; geht es darum, Konformismus zu einer herrschenden Glaubens- und Wertegemeinschaft zu erzwingen.

Deren Regeln stehen sogar über der Verfassung. Dadurch entsteht eine allgemeine Unsicherheit, in der die Heuchelei zum Lebensprinzip der Gesellschaft zu werden droht. Volker Zastrow hat darauf aufmerksam gemacht, daß seit 2005 schon das „konkludente“ Billigen von NS-Verbrechen strafbar ist. Es muß also gar nicht mehr ausgesprochen werden, sondern es genügt, daß Gesinnungsprüfer aus den Äußerungen des Delinquenten die entsprechende Schlußfolgerung ziehen können.

Doch sind das alles nur Symptome eines tieferen, tragischen Zusammenhangs. In zwei Ländern ist das Holocaust-Gedenken zur Zivilreligion geworden: in Israel und in Deutschland. Für die Juden ist der Holocaust (was sich ohne weiteres nachvollziehen läßt) ein Unvergleichliches, das der Undarstellbarkeit unterliegt und somit Merkmale des jüdischen Gottes trägt. Gott ist zwar nur als Abwesenheit, als ahnungsvolle Leerstelle gegenwärtig, doch wird sie mit ähnlichen Ritualen und Erwartungen umkleidet wie sonst nur Gott.

Die jüdischen Opfer werden zu Auserwählten eines Geschehens mit messianischer Bedeutung und treten vor alle übrigen Opfer. Das knüpft an die religiöse Selbstwahrnehmung der Juden als ein „auserwähltes Volk“ an.

Ihrer Auserwähltheit entspricht spiegelverkehrt der auf den Deutschen lastende Schuldfluch, der, wie Friedensnobelpreisträger Elie Wiesel vor dem Deutschen Bundestag erklärte, „bis zum Ende aller Zeiten“ gilt. Dieser Fluch erreicht auch die deutschen Toten. Der absurde Ausspruch: „Deutsche Täter sind keine Opfer“ schmerzt nicht deswegen, weil Schreihälse ohne Köpfe ihn skandieren, sondern weil er die Logik der Zivilreligion in Deutschland, der bei Strafe seines sozialen Todes niemand sich entziehen darf, konsequent auf den Punkt bringt und den Deutschen ihre Lage höhnisch vor Augen führt.

Das bedeutet, daß die Gedenkreligion des Holocaust in Deutschland sich von anderen Zivilreligionen qualitativ unterscheidet. Normalerweise greifen sie auf einen vorhandenen, schon geheiligten Traditionsbestand zurück und aktualisieren ihn mittels liturgischer Formen. In Deutschland mußten die Voraussetzungen der Zivilreligion erst implementiert und dafür authentische Erinnerungs- und Traditionsstränge gekappt werden.

Damit nicht genug, wird der Holocaust zunehmend auch als politischer Mythos verstanden, als Ursprungsmythos des israelischen Staates ohnehin, seit längerem auch der Bundesrepublik und neuerdings sogar Europas. Ein Mythos ist eine „Große Erzählung“, die Vergangenheit und Gegenwart zusammenschweißt. Dementsprechend erleben wir zur Zeit, wie der Holocaust durch Rituale, mediale Einwirkungen, Simulationen usw. als vergegenwärtigende Erinnerung in das Bewußtsein eingesenkt wird. Erinnern ist die intimste Vergegenwärtigung der eigenen Vergangenheit. Für die meisten Deutschen aber, weil ihre persönliche oder Familiengeschichte keine unmittelbaren Berührungspunkte damit aufweist, kann es sich nur um eine fiktive Erinnerung handeln. Für die Implementierung eines solchen Erinnerungssurrogats und seine nachträglich Heiligung stellt das historische Verstehen und das Aufzeigen historischer Zusammenhänge einen Störfaktor dar. Die Übermacht des verengten, indoktrinierten Vergangenheitsbildes führt zu pathologischen Konfusionen im Bewußtsein und zur Zerstörung der Gegenwart.

Günter Zehm hat vor Jahren in einer „Pankraz“-Kolumne glossiert, wie die zur „Schuldgemeinschaft“ zurechtgestutzten Deutschen sich in die Besinnungslosigkeit der „Spaßgesellschaft“ flüchten, denn einen anderen Ausweg läßt man ihnen nicht (JF 43/98).

Wenn die Entwicklung so weitertreibt, könnten wir am Ende in die Situation der Marranen geraten, der zwangsgetauften Juden im mittelalterlichen Spanien, die von der Inquisition permanent überwacht wurden, ob sie vom oktroyierten Glauben wieder abfielen. Von dem neuen Gott-Substitut ist auf Erden keine Gnade zu erwarten. Vor seinen Sachwaltern kann man sich verbergen, indem man Reue und Schuldgefühl bekundet, nicht aber vor Gott selbst.

In dieser hoffnungslosen Situation fressen Heuchelei und Schuldgefühl sich immer tiefer ins Innere ein, werden dort ununterscheidbar und geraten außer Kontrolle. Der Kontrollverlust wird idealtypisch personifiziert von der Spezies der Antideutschen, die Ausländern immer wieder Rätsel aufgibt. Im Februar 2006 beobachtete der Times-Korrespondent Roger Boyes (der stolz darauf ist, daß sein Vater im Zweiten Weltkrieg gegen Deutschland gekämpft hat) in Dresden einen Gedenkmarsch für die Bombenopfer, dem das „No Tears for Krauts!“ der Gegendemonstranten entgegenschallte. Wegen dieser „anstößigen und dummen Message“ habe er sich „auf perverse Weise zur NPD hingezogen gefühlt, die diesen Marsch organisiert hatte“.

Ganz ähnlich könnte die Verurteilung Ernst Zündels - dessen niederschmetternde moralische und politische Beurteilung durch das Mannheimer Gericht ja zutreffen mag - dazu führen, daß er zum Kronzeugen der bedrohten Meinungsfreiheit in Deutschland aufsteigt. Den konkreten Fall beiseite lassend, wird niemand, der noch bei Verstand ist, sich wundern, daß die aktuelle Gedenk- und Zivilreligion, die aus einer säkularen Gesellschaft hervorgegangen ist, um dann selbstgewiß und zunehmend selbstherrlich und dogmatisch die säkularen Grenzen zu überschreiten, die Gegenkräfte der Säkularisierung alarmiert und mobilisiert. Alles andere wäre der Ausdruck von Friedhofsruhe.

http://www.junge-freiheit.de
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Mannstein
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Postby Mannstein » 1 decade 6 years ago (Thu Feb 22, 2007 2:24 pm)

An Deutschen holo. Gerichten ist die Wahrheit leider keine Schutzmassname genau wie auf dem Nurenberger IMT 1946.

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ClaudiaRothenbach
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Postby ClaudiaRothenbach » 1 decade 6 years ago (Fri Feb 23, 2007 4:06 am)

Diese Stelle ist bemerkenswert:

Laut einem taz-Bericht hat der Vorsitzende Richter alle Beweisanträge zum Schluß mit der Begründung abgelehnt, „daß es unerheblich sei, ob es den Holocaust gegeben habe oder nicht, seine Leugnung jedenfalls sei in Deutschland verboten“.


Für Zündel und andere ist es nicht so ganz unerheblich.
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