Die neuerdings auch von hochrangigen Politikern außerhalb Deutschlands erhobene Forderung, Art und Umfang des sogenannten "Holocaust" von unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu lassen, wird hierzulande regelmäßig abgeschmettert. Begründung: Es gebe nichts mehr zu untersuchen; die Fakten seien "offenkundig". Hunderte, ja Tausende von Zeugenaussagen lägen vor. Wer dennoch Zweifel hegt, wird strafrechtlich verfolgt - oder muß in Staaten emigrieren, in denen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einen höheren Rang genießt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Nachricht aus Düsseldorf besondere Brisanz. Sie wurde am 17. Februar 2006 von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet und von nahezu keinem Medium veröffentlicht. Eine der wenigen Ausnahmen bildete die "Berliner Zeitung".
43.000 Rentenanträge aus Israel
Zum Sachverhalt: Mitte 2002 trat das Gesetz zur "Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto" in Kraft. Damit wurden Urteile des Bundessozialgerichts umgesetzt, wonach eine während des Zweiten Weltkrieges im Ghetto aufgenommene Tätigkeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden kann. Präzedenzfall war eine Beschäftigung im Ghetto von Lodz (bis 1945: Litzmannstadt). Dort unterhielten deutsche Firmen im Krieg Produktionsstätten, in denen die Ortsansässigen arbeiten konnten - gegen Lohn und freiwillig. Solche Jobs wurden laut Bundessozialgericht durch den an der Ghetto-Spitze stehenden Judenrat vermittelt, "der einer eigenen Stadtverwaltung mit umfangreicher Verwaltungsbürokratie entsprach" (5 RJ 66/95).
Bis spätestens 30. Juni 2003, so das Gesetz, mußten Rentenanträge aus derartigen Beschäftigungsverhältnissen bei den deutschen Behörden eingehen. Innerhalb weniger Monate stellten mehr als 43.000 ehemalige Ghetto-Bewohner und Hinterbliebene Anträge auf Rentenzahlung. Wer damit nicht gleich durchdrang, wurde an das Düsseldorfer Sozialgericht verwiesen. Es hatte die bundesweite Zuständigkeit für Antragsteller aus Israel.
Das Erstaunliche: Von den inzwischen mehreren tausend Klagen wurden mehr als 95 Prozent abgewiesen. Zwar habe das Gesetz "zu großer Euphorie und Hoffnungen in Israel geführt", zitiert dpa den Düsseldorfer Sozialgerichtspräsidenten Peter Elling. Aber der Justiz fiel an den meisten Anträgen ein grundsätzlicher Makel auf: Sie deckten sich nicht mit den bisherigen Erzählungen, in denen es regelmäßig geheißen hatte, man sei von den Deutschen zu unentgeltlicher Sklavenarbeit gezwungen worden. Auf dieser Grundlage kam es nach 1945 zu erheblichen Wiedergutmachungszahlungen. Und auch die Geschichtsschreibung folgte solchen Darstellungen.
Das im Jahr 2002 erlassene Gesetz über Ghetto-Beschäftigungen knüpft jedoch die Rentenansprüche an freiwillige Arbeit gegen Entgelt. "Diese Vorgaben verführten die Betroffenen sogar dazu, den Holocaust zu beschönigen oder zu leugnen, um einen Rentenanspruch durchzusetzen", verlautbarten die Düsseldorfer Richter gegenüber dpa. "Während Betroffene in den 50er Jahren über Gewalt, Zwangsarbeit und die drohende Deportation nach Auschwitz berichtet hätten, läsen sich die Angaben zu ihrer damaligen Lebenssituation in einigen Klageschriften nun deutlich anders."
Klaus Hansen
entnommen aus Nation & Europa 4/06
Aus Holocaust-Opfern werden Holocaust-Leugner
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