Deutscher Denkmalschutz

Willkommen im deutschsprachigen Forum. (Postings in German)

Moderator: Moderator

Bergmann
Valued contributor
Valued contributor
Posts: 382
Joined: Wed Feb 23, 2005 4:29 pm

Deutscher Denkmalschutz

Postby Bergmann » 1 decade 7 years ago (Wed Dec 28, 2005 6:58 pm)

Deutscher Denkmalschutz

von Christian Bommarius

Vor zehn Jahren stellte der Bundestag explizit die so genannte
Auschwitz-Lüge unter Strafe: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten
Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder
verharmlost."

Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Die vermeintlich bekämpfte
Diskriminierung der Juden wird auf subtile Weise weiterbetrieben - in
seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen
ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund
hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in
Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt,
ausgerechnet in Deutschland einen "strafrechtlichen Naturpark" für Juden
anzulegen.

Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr
ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis
dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte
Geschichtsbild.

Der Wahrheit des Holocaust ist nicht gedient, wenn sie im
Strafgesetzbuch steht und nicht in den Köpfen der Bürger. Es dient ihr
nicht, wenn sie geglaubt werden muss, nicht weil sie unwiderleglich,
sondern weil sie befohlen ist. Die Staaten sind es, die Geschichte
schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung
bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen,
sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist
damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese
Staaten gesagt.
Berliner Zeitung, Dienstag, 27. April 2004

User avatar
NeXuS
Posts: 5
Joined: Tue Apr 11, 2006 1:56 pm

Postby NeXuS » 1 decade 7 years ago (Mon Apr 24, 2006 10:36 pm)

Bergmann wrote:Deutscher Denkmalschutz

von Christian Bommarius

Vor zehn Jahren stellte der Bundestag explizit die so genannte
Auschwitz-Lüge unter Strafe: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des
Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten
Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder
verharmlost."



Meiner Meinung nach, müßte man diesen Paragraphen umdrehen:

Wer behauptet, die Nationalsozialisten hätten zwischen 1941-1945 6 Millionen Juden und/oder andere Ethnien bewußt eliminieren wollen, wird nicht unter 5 Jahren Gefängnis verurteilt. (Ach was, Gefängnis, ein Ausflug nach Auschwitz wär lustiger)


Return to “Deutsches revisionistisches Forum”

Who is online

Users browsing this forum: No registered users and 2 guests