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Postby PRHL » 4 years 9 months ago (Sat Aug 11, 2018 8:16 am)

Mein Brief von heute (11.08.2018) an Gerd Ittner und Monika Schaefer:

als Priester interessiere ich mich selbstverständlich insbesondere für die beiden Aspekte a) Kirche und Nationalsozialismus und b) Holocaust resp. Auschwizt als "Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). Eigentlich müsste meine Arbeit auch von Revisionisten unterstützt werden. Doch hier ein Beispiel, wie ich in Revisionismus-Kreisen begrüßt werde: »Die katholische Kirche ist eine satanische Verbrecher-Organisation und hat viele Millionen Menschen ermordet. [...] Alle diese Pfaffen apostrophieren einen vermeintlich allwissenden, allgnädigen und allmächtigen Gott, der die Menschen in tiefstes Elend, bitterste Not, Mord und Totschlag verstrickt, um sie vorgeblich zu "prüfen", ob sie sein Himmelreich betreten dürfen. Da aber dieser apostrophierte Depp allwissend, allgnädig und sogar allmächtig sein soll, warum muss er dann etwas "prüfen", was er bereits vorher wissen muss, bevor er seinen Kreaturen diese Marter antut? Aber es kommt noch schlimmer, denn jede seiner Kreaturen, die diese auferlegte „Prüfung“ nicht besteht, fährt auf ewig in tiefste Hölle. Dieser Schwachmat zerrt die Wesen grundlos aus dem Nicht-Sein in ein Sein, ausschließlich um sie zu martern und zu morden. Kann sich auch nur irgendwer eine verkommenere, bösartigere Bestie vorstellen? Müsste das Pfaffentum von den Spenden seiner Anhänger leben und nicht alimentiert werden von einer korrupten Obrigkeit, so wäre es doch ein elendiges Dasein. Das Disputieren beim Schmausen und Saufen an wohlgefüllter Tafel hätte ein jähes Ende, denn niemand mit Verstand, gäbe dieser Höllen-Brut auch nur einen Pfifferling, sondern jagte sie aus der Stadt oder hinge sie am Halse auf.« Soll ich mich trotzdem weiterhin für Revisionisten einsetzen? Um der Sache willen tue ich es. Speziell in dem aktuellen großen Prozess gegen Monika und Alfred Schaefer hatte ich sogar gewisse Hoffnung, dass hier eine längst überfällige Wende vollzogen wird. Denn in all den Jahrzehnten vorher waren alle Prozesse wegen Holocaustleugnung vom juristischen Standpunkt aus unmöglich: Alle Beteiligten (Richter, Staatsanwälte, Angeklagte, Verteidiger, Prozessbeobachter usw.) gingen wie selbstverständlich davon aus, dass es einen Straftatbestand "Holocaustleugnung" gibt. Den gibt es aber nicht - der Begriff "Holocaust" kommt im ganzen Strafgesetzbuch nicht vor. Bestraft wird, wer ein Nazi-Verbrechen des Völkermordes leugnet. Eine Bestrafung ist also ganz alleine nur dann überhaupt möglich, wenn gesetzlich festgelegt ist, welches Nazi-Verbrechen des Völkermordes man nicht leugnen darf. Die Historiker Gerald Reitlinger und Raul Hilberg leugnen die Opferzahl von sechs Millionen. Yehuda Bauer von Yad Vashem und der Historiker Wolfgang Benz leugnen die Judenseife. Der katholische Bischof Johannes Neuhäusler leugnete die Vergasungen in Dachau. Bis heute unbeanwortet blieben meine unzähligen Anfragen an höchste Stellen, darunter auch an die Vereinten Nationen anlässlich des Holocaust-Gedenktages: "Was muss ich glauben, um einer Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung zu entgehen?" Es ist schlichtweg eine Lüge, wenn von Revisionisten immer wieder behauptet wird, die "6-Millionen-Zahl" oder auch anderes wären "Holocaust-Dogmen". Einer der bekanntesten Holocaustleugner, Jürgen Graf (Der Holocaust. Uckfield (4)2017), schreibt: "Dass der heutige Holocaust-Glaube eine waschechte Religion – oder besser gesagt Gegenreligion – ist, haben schon etliche Autoren hervor- gehoben ... Dieser Glaube hat ... seine Propheten (die Holocaust-Überlebenden, de- ren Aussagen unfehlbar sind und nicht kritisch überprüft werden dür- fen), seine Inquisition (die Medien, die streng über die Holocaust- Orthodoxie wachen)" (14f). Nein! Die Aussagen sind ja gerade nicht "unfehlbar" - sie sind widersprüchlich (z.B. Judenseife). Es gibt keine "Orthodoxie", also keinen Katechismus, keine klare Sammlung, was man glauben muss, um einer Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung zu entgehen - es fehlen z.B. sogar die genauen Opferzahlen insgesamt (s.o. Reitlinger) sowie die genauen Opferzahlen der einzelnen Konzentrationslager. Speziell für Auschwitz gibt es eine ganze Reihe von Opferzahlen; auf den Gedenksteinen standen zunächst vier Millionen, jetzt 1,5 Millionen, offiziell sind es derzeit wohl 1,1 Millionen. Nun hatte Alfred Schaefer aber zu dem aktuellen Prozess eine sehr umfangreiche Einwendung veröffentlicht, wo genau diese Unbestimmtheit umfänglich bewiesen wird. Trotz dieser vielen Beispiele sind das eben nur einige Beispiele, als Fazit bleibt unausweichlich: Man kann nicht wissen, wie man einer Verurteilung entgehen kann, eben weil "Holocaust" gesetzlich nicht bestimmt ist, "Holocaustleugnung" somit auch nicht. Und damit gilt: Nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz. Erst wenn die Völkermordverbrechen der Nazis gesetzlich bestimmt sind, kann ihr "Billigen, Leugnen oder Verharmlosen" gem. §130 StGB bestraft werden. Aber anscheinend ist auch der Schaefer-Prozess nun verloren. Die Angeklagten und ihre "Verteidigung" (?) hätten sich zwangsläufig weigern müssen, *irgendetwas* zu irgendwelchen "inhaltlichen" Fragen des "Holocaust" zu sagen. Sie hätten von Richtern und Staatsanwälten erst einmal die gesetzliche Grundlage erfragen müssen: Wie ist "Holocaust" bzw. seine Leugnung gesetzlich bestimmt? Solange ihnen keiner einen entsprechenden *Gesetzestext* vorlegt, *kann* gar kein Prozess geführt werden. Nochmals: Keine Strafe ohne Gesetz. An diesem Totalversagen leidet praktisch jeder, darunter natürlich auch ich selbst, weil ich jetzt noch immer nicht weiß: "Was muss ich glauben, um einer Verurteilung wegen Holocaust-Leugnung zu entgehen?" Beim katholischen Glauben, bei der unfehlbaren katholischen Lehre, bei der katholischen Orthodoxie ist es klar: Es gibt einen Gott, es gibt in Gott drei Personen, es gibt zwei Naturen in Jesus Christus, es gibt sieben Sakramente usw. Hier ist klar durch entsprechende Dogmen definiert, was ich glauben muss, um einer Verurteilung wegen Häresie zu entgehen. Wie die Kirche mir ihre Dogmen vorgelegt hat, so will ich entsprechend auch die Holocaust-Dogmen vorgelegt bekommen: Klar, präzise, eindeutig. Und v.a.: Wenn auch nur ein einziges katholisches Dogma als falsch erwiesen würde, dann wäre ich der erste, der erklärt: Es gibt kein Recht, katholisch zu sein, denn die katholische Kirche ist nicht unfehlbar. Dogmen *müssen* absolut unwandelbar sein. Das ist bereits an sich logisch und ebenfalls ein ausdrücklich formuliertes Dogma. Die Kirche als ganze wäre absolut unglaubwürdig, wenn nur ein einziges Dogma widerlegt / widerrufen würde. Und auch deshalb will ich wissen, welche Holocaustdogmen ich glauben muss. Nicht vergessen: Der Holocaust bzw. Auschwitz soll ja die "Widerlegung Christi" sein. Wenn ich glauben soll, dass das Christentum, d.h. mein gesamter Lebensinhalt eine Lüge sein soll, dann muss ich dafür schon mehr fordern als argumentationslose, ja sogar eigentlich *inhaltslose* Behauptungen. Ich füge noch zwei neuere Texte an, die mit der Thematik etwas zu tun haben:
Papst Pius XII. und der Holocaust - https://archive.org/details/pius12_holocaust_201808
Der Häretiker Papst Franziskus I. - https://archive.org/details/franzi_haeretiker
Mit christlichem Gruß, P. Rolf Lingen

Pia Kahn
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Re: Holocaust-Religion

Postby Pia Kahn » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 5:42 am)

"Eine Bestrafung ist also ganz alleine nur dann überhaupt möglich, wenn gesetzlich festgelegt ist, welches Nazi-Verbrechen des Völkermordes man nicht leugnen darf."

Das ist vollkommen richtig. Und weil das gesetzlich nicht bestimmt ist, wird durch § 130 Abs. 3 StGB das Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 103 Abs. 2 GG verletzt.

Drücken wir den Schäfer-Geschwistern die Daumen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei jüngsten Entscheidungen zum § 130 Abs. 3 StGB aufhorchen lassen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 08315.html

Holocaustleugnung oder - verharmlosung ist nur dann strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

"Im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben sich an die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens nähere Anforderungen.

25

Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit. Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebensowenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit. Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 <332 f.>).

26

Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).

27

Ein legitimes Schutzgut ist der öffentliche Frieden hingegen in einem Verständnis als Gewährleistung von Friedlichkeit. Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern (vgl. BVerfGE 124, 300 <335>). Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (vgl. BVerfGE 124, 300 <333>)."

Das Bundesverfassungsgericht scheint zurückrudern zu wollen. Wichtig ist der Satz:

"Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind."

Daran muss man anknüpfen. Der einfache Satz: "Ich glaube nicht an die massenhafte Menschenvergasung in Auschwitz!" zielt doch auf keinerlei "rechtsgutgefährdende Handlung"

Die zweite Entscheidung ist insofern bemerkenswert als dass das BVerfG einräumt, dass es sich bei § 130 Abs. 3 um kein "allgemeines Gesetz" sondern um ein Sondergesetz handelt. Das steht im Widerspruch zu Art. 5 Abs. 2 GG, das eine Einschränkung der Meinungsfreiheit nur für "allgemeine Gesetze" zulässt. Davon macht das BVerfG eine Ausnahme:

"Hinsichtlich des formellen Erfordernisses der Allgemeinheit erkennt das Bundesverfassungsgericht allerdings eine Ausnahme für Gesetze an, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen. Es trägt damit der identitätsprägenden Bedeutung der deutschen Geschichte Rechnung und lässt diese in das Verständnis des Grundgesetzes einfließen (vgl. BVerfGE 124, 300 <328 ff.>)."

Das steht in diametralem Widerspruch zu der folgenden Passage des anderen Urteils:

"Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>)."

Die inneren Widersprüche der Rechtsprechung des BVerfG und der ordentlichen Gerichte werden dazu führen, dass der Spuk irgendwann zu einem Ende kommt. Wer weiß, wie viele Menschen noch unter diesem Unrecht werden leiden müssen.
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Re: Holocaust-Religion

Postby Pia Kahn » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 5:44 am)

Das ist die zweite Entscheidung, aus der ich zitiert habe:

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 67318.html
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Re: Holocaust-Religion

Postby Pia Kahn » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 5:49 am)

Das ist die Passage, wo das BVerfG zugesteht, dass § 130 Abs. 3 StGB kein allgemeines Gesetz ist:

“...Dass § 130 Abs. 3 StGB kein allgemeines Gesetz ist, sondern spezifisch nur Äußerungen zum Nationalsozialismus unter Strafe stellt, steht der Verurteilung nach den oben genannten Maßstäben nicht entgegen. Als Vorschrift, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 gerichtet ist, ist sie von der formellen Anforderung der Allgemeinheit, wie sie sonst nach Art. 5 Abs. 2 GG gilt, ausgenommen.”; 1 BvR 2083/15, Rd. 21
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Re: Holocaust-Religion

Postby PRHL » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 9:22 am)

Pia Kahn wrote:Das Bundesverfassungsgericht scheint zurückrudern zu wollen. Wichtig ist der Satz:

"Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind."

Daran muss man anknüpfen. Der einfache Satz: "Ich glaube nicht an die massenhafte Menschenvergasung in Auschwitz!" zielt doch auf keinerlei "rechtsgutgefährdende Handlung"


Dazu *dürfen* sowohl die Angeklagten als auch ihre "Verteidigung" (?) überhaupt erst dann irgendetwas sagen, wenn Punkt 1 geklärt ist:
*WAS* genau steht im *GESETZ* zur "massenhaften Menschenvergasung in Auschwitz".

Zur Erinnerung: Das vielleicht bestbezeugte Völkermordverbrechen ist die Judenseife:
Sie ist durch unzählige Augenzeugen bewiesen.
Sie ist vom IMT als Faktum anerkannt.
Eine Definition lautet: "Holocaust ist, wenn man aus 6 Millionen Juden Seife macht." (zit. nach Joachim Neander, Vortrag "Seife aus Judenfett", 2004).
Das Museum Auschwitz hat eine Studie veröffentlicht, wodurch die Judenseife endgültig wissenschaftlich bewiesen wurde:
http://www.webcitation.org/6sDdeQ6rt

Allerdings:
Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung, bpp.de, wurde ein Text von Wolfgang Benz veröffentlicht: »Das Bild von der "Seife aus Judenfett" wird als Parabel der äußersten Entwürdigung des Menschen durch die Nationalsozialisten gebraucht, es entbehrt aber jeder Realität.«
Cf. The Daily Telegraph, 25. April 1990: "Jüdische Seifengeschichte war Nazi-Lüge. Israels Holocaust Museum führte gestern aus, daß die Nazis während des Zweiten Weltkriegs entgegen allgemeiner Auflassung niemals Seife aus dem Fett der ermordeten Juden gemacht haben. Allerdings wurde Haut zur Herstellung von Lampenschirmen und Menschenhaar als Matratzenfüllung verwendet. Der Historiker Yehuda Bauer erläuterte, daß viele Juden glaubten, ihre ermordeten Familien und Freunde seien zu Seife verarbeitet worden, da die Nazis diese Geschichten selber verbreiteten. Die Nazis erzählten den Juden, daß man aus ihnen Seife machen würde. Es war eine sadistische Art der psychischen Folter".
Ach ja: Das Museum Auschwitz hat diesen Text inzwischen sang- und klanglos wieder gelöscht.

Also wer ein Nazi-Völkermordverbrechen *BEHAUPTET* - selbst wenn es so unanfechtbar offenkundig ist wie die Judenseife -, ohne dass es gesetzlich bestimmt ist, der müsste schwerstens bestraft werden, denn er macht sich schuldig "einer sadistischen Art der psychischen Folter".

Die "Verteidigung" (?) der Schaefer-Geschwister ignoriert anscheinend das alles und zieht seelenruhig den gewöhnlichen Stiefel ab, von "Holocaust-Orthodoxie" / "Holocaust-Dogmen" auszugehen, statt endlich mal den Finger auf die menschenrechtswidrige *Unbestimmtheit* des §130 StGB zu legen.

Nochmals: Es darf in den ganzen Holocaust-Prozessen keine einzige Silbe zu irgendetwas gesagt werden, solange "Holocaust" nicht gesetzlich bestimmt ist.

Ich habe mal einen Leugner-Anwalt darauf angeschrieben. Keine Reaktion - weder mir gegenüber, noch in seiner weiteren "Verteidigung" (?).

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Re: Holocaust-Religion

Postby Pia Kahn » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 9:42 am)

Ich weiß nicht, ob es klug vom Verteidiger wäre, alle seine Eier in den Unbestimmtheits-Korb zu legen. Es wäre auch ein Fehler, das Problem überhaupt nicht anzusprechen.

Es gibt noch viele weitere Angriffspunkte und Gründe, weshalb § 130 Abs. 3 StGB verfassungswidrig ist. Der Rechtsanwalt Wolfram Nahrath, der auch an diesem Verfahren beteiligt ist, scheint mir sehr kompetent zu sein.
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Re: Holocaust-Religion

Postby PRHL » 4 years 9 months ago (Sun Aug 12, 2018 10:09 am)

In allen bisherigen Prozessen hatten die Angeklagten und ihre "Verteidigung" (?) sich rettungslos verzettelt. Ihr gesamter Auftritt war praktisch Selbstmord - ob nun aus Dummheit oder aus Faulheit oder weshalb auch immer. Wegen der Schaefer-Einwendung hatte ich Hoffnung, dass die Sache nun zum erstenmal richtig angegangen würde - leider wohl nur eine Illusion.

Und erst recht wenn ein einziger Beweis reicht, irgendeine Hyptothese rettungslos zu Fall zu bringen, dann ist es unnötig und ggf. sogar selbstzerstörerisch, wenn man noch mit Nebenaspekten die Sache in die Länge zieht.

Denn es geht hier nicht um die ruhige Lektüre eines Buches durch einen in seiner Zeiteinteilung freien Gelehrten. Stattdessen geht es hier um einen Gerichtsprozess: Die Öffentlichkeit duldet erfahrungsgemäß nichts "Kompliziertes". Und nur wenn die Öffentlichkeit endlich eingehämmert bekommt, dass das ganze Strafwesen auf einer Lüge basiert (i.e. der gesetzlichen Bestimmtheit von Holocaust), nur dann kommt man weiter.
Alles andere, z.B. Debatten um Beweise für oder gegen Massenvergasungen, sind für die Angeklagten der sichere Untergang.

Was ich z.T. bzgl. "Verteidigungen" von Leugnern gelesen habe, da hätte ich, wenn ich Angeklagter gewesen wäre, gegen den "Verteidiger" Strafanzeige erstattet wegen Parteiverrats. Denn der "Verteidiger" selbst hatte die Illusion der Gesetzesbestimmtheit propagiert und mich damit illegalerweise an die Gerichte ausgeliefert, statt mich zu verteidigen.

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Re: Holocaust-Religion

Postby Pia Kahn » 4 years 9 months ago (Mon Aug 13, 2018 2:34 am)

"Und erst recht wenn ein einziger Beweis reicht, irgendeine Hyptothese rettungslos zu Fall zu bringen, dann ist es unnötig und ggf. sogar selbstzerstörerisch, wenn man noch mit Nebenaspekten die Sache in die Länge zieht."

Was bringt es auf einem Beweis herumzuhacken, wenn er vom Gericht nicht geschluckt wird? Die Richter glauben zu wissen, was "der Holocaust" ist und unterstellen, dass jeder das aufgrund von Dauerberieselung weiß.

"Alles andere, z.B. Debatten um Beweise für oder gegen Massenvergasungen, sind für die Angeklagten der sichere Untergang."

Diese Beweise können in deutschen Gerichtsverfahren überhaupt nicht erhoben werden. Alle Beweisanträge werden wegen Offenkundigkeit des Gegenteils abgelehnt.

"Und nur wenn die Öffentlichkeit endlich eingehämmert bekommt, dass das ganze Strafwesen auf einer Lüge basiert (i.e. der gesetzlichen Bestimmtheit von Holocaust), nur dann kommt man weiter."

Man soll das Eine tun ohne das Andere zu lassen. Die gesetzliche Unbestimmtheit kritisieren und weitere Verteidigungsmittel ausschöpfen.
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Re: Holocaust-Religion

Postby PRHL » 4 years 9 months ago (Mon Aug 13, 2018 8:50 am)

Wäre die Unbestimmtheit alleiniges Thema im Gerichtssaal, dann wäre sie auch zwangsläufig alleiniges Thema in allen Berichten der Wahrheitsmedien. Diese könnten nur z.B. melden:
*** "Der Angeklagte behauptete trotz allen guten Zuredens seitens des Richters nur stur und hartnäckig, dass a) das Wort "Holocaust" nicht im Strafgesetzbuch vorkommt, somit bereits jeder Leugnungsprozess gem. "nulla poena sine lege" per se ein Menschenrechtsverbrechen ist und b) viele Augenzeugen wie z.B. Herman Rosenblat als Fälscher überführt wurden und c) sogar ein bestens bezeugtes und vom IMT anerkanntes Völkermordverbrechen wie die "Judenseife" offiziell widerrufen und sogar (von Yehuda Bauer) als Erfindung der Nazis, als "sadistische Form der psychischen Folter" verurteilt wurde und d) sogar seitens hohen Vertretern der katholischen Kirche (cf. Bischof Neuhäusler) die Vergasungen in Dachau straflos bestritten wurden und e) selbst die Gesamt-Opferzahl von 6 Millionen von bekanntesten Autoritäten (cf. Geralt Reitlinger und Raul Hilberg) reduziert wurde und obendrein die Zahlen einzelner Konzentrationslager, s. z.B. die Auschwitz-Gedenktafeln, immer wieder reduziert wurden. Somit sei es völlig unmöglich zu wissen, womit man den Tatbestand der "Holocaustleugnung" erfüllt, und jeder Prozess sei folglich bereits an sich als totalitärer Willkürakt ein schwerstes Menschenrechtsverbrechen. Der Angeklagte weigerte sich dann trotz aller äußerst massiver richterlicher Drohungen, zu irgendeinem Thema sonst irgendetwas zu sagen, solange ihm die gesetzliche Bestimmtheit des Begriffs Holocaust nicht vorgelegt würde. Weil der Angeklagte sich also unleugbar als unbelehrbar erwies, erklärte der Richter kraft seines Amtes und mit ausdrücklicher Berufung auf die höchste Autorität alle diese Behauptungen des Angeklagten für absolut vollkommen falsch. Als zusätzlichen Beweis führte der Richter die zigtausenden früheren Leugnungsverurteilungen an, die niemals aufgehoben wurden. Schließlich wurde der Angeklagte wegen seiner besonders böswilligen und verabscheuungswürdigen Hartnäckigkeit und Menschenverachtung zu einer Strafe von zehn Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Zugleich wurde eine Einweisung wegen Gemeingefährlichkeit des Leugnungs-Verbrechers in die forensische Psychiatrie angeordnet." ***

Jeder, der noch nicht völlig zum Gutmenschen mutiert ist, hat dann etwas, worüber er nachdenken kann.
Aber jede Silbe zu irgendeiner anderen Problematik ist also der sichere Untergang für die Angeklagten und zudem auch letztlich schwerstes Unrecht gegenüber alle anderen potentiellen Leugnungs-Angeklagten, die man somit ebenfalls der illegalen Verfolgung ausliefert.

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Re: Holocaust-Religion

Postby Hektor » 3 years 6 months ago (Mon Nov 25, 2019 6:49 am)

PRHL wrote:
Pia Kahn wrote:Das Bundesverfassungsgericht scheint zurückrudern zu wollen. Wichtig ist der Satz:

"Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind."

Daran muss man anknüpfen. Der einfache Satz: "Ich glaube nicht an die massenhafte Menschenvergasung in Auschwitz!" zielt doch auf keinerlei "rechtsgutgefährdende Handlung"


Dazu *dürfen* sowohl die Angeklagten als auch ihre "Verteidigung" (?) überhaupt erst dann irgendetwas sagen, wenn Punkt 1 geklärt ist:
*WAS* genau steht im *GESETZ* zur "massenhaften Menschenvergasung in Auschwitz".

Zur Erinnerung: Das vielleicht bestbezeugte Völkermordverbrechen ist die Judenseife:
Sie ist durch unzählige Augenzeugen bewiesen.
Sie ist vom IMT als Faktum anerkannt.
Eine Definition lautet: "Holocaust ist, wenn man aus 6 Millionen Juden Seife macht." (zit. nach Joachim Neander, Vortrag "Seife aus Judenfett", 2004).
Das Museum Auschwitz hat eine Studie veröffentlicht, wodurch die Judenseife endgültig wissenschaftlich bewiesen wurde:
http://www.webcitation.org/6sDdeQ6rt
.....

Daraus:

...Die Gda�sker Abteilung des Nationalen Erinnerungsinstitut ermittelte im Spanner-Fall seit 2002. Die Resultate zeigen nun, dass die Seife, die Spanner herstellte, für die Reinigung von Autopsieräumen und Sektionstischen verwendet wurde. Zeugen sagen aus, dass diese einen unangenehmen Geruch aufwies. Das führte dazu, dass Mandelbaumöl der Seife hinzugefügt wurde....

Auf der Pressekonferenz erklärte Sto�yhwo, dass die Seife aus menschlichem Fett als natürliches Nebenprodukt bei der Präparierung von Knochen entsteht.

....Im Verlauf der Ermittlungen wurde einem Journalist aus der Gegend Gda�sk-Sopot-Gdynia ein braun gefärbter Würfel Seife zugespielt, der im Anatomischen Institut der Hochschule für Medizin in Gda�sk seinen Ursprung hatte. Das Stück Seife wurde dem Journalisten von einem, jetzt verstorbenen, früheren Mitarbeiter des Instituts übergeben. Professor Sto�yhwo analysierte diese Seife und fand heraus, dass sie die gleichen chemischen Eigenschaften wie die Probe aus Den Haag aufweist. (PAP)


Ein paar Anmerkungen
- Beim Gebrauch in Autopsieraeumen und auf Sektiontischen kommt die Seife unweigerlich mit menschlichem Gewebe und Koerperfluessigkeiten in Beruehrung. Da darf es nicht wundern, wenn man diese dann in Proben wiederfindet.
- Also natuerliches Nebenprodukt beim Praeparieren. Wie soll dass industrielle Herstellung von Seife aus Judenfett jetzt beweisen?
- Die Seife wurde einem Journalisten zugespielt. Die analysiert man dann. Nah fein, und wie wissen wir jetzt woher die Seife stammte?


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