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Hate Speech und Hitler - Pressemeldung
Pfarrer Josef Müller wurde am 11.07.1944 vom Volksgerichtshof unter Dr. Roland Freisler zum Tode verurteilt. Aus der Abschrift des Urteils I L 234/44 - 5 C 170/44 (Franz Kloidt, Verräter oder Märtyrer. Dokumente katholischer Blutzeugen der nationalsozialistischen Kirchenverfolgung geben Auskunft, Düsseldorf 1962, 100):
"Josef Müller, ein katholischer Priester, aht zwei Volksgenossen erzählt: ein Verwundeter hab als Sterbender gebeten, die noch einmal zu sehen, für die er sterben müsse; da habe man das Bild unseres Führers rechts, das des Reichsmarschalls links neben ihn gestellt; und da haber er gesagt: jetzt sterbe ich wie Christus. Hierdurch und durch andere zersetzende Bemerkungen hat er unsere Kraft zum Volkseinsatz für den Sieg angenagt. Dduch ist er für immer ehrlos geworden. er wird mit dem Todes bestraft."
Dr. Roland Freisler starb beim US-Luftangriff auf Berlin am 03.02.1945.
Pater Johann Maria Lenz wurde nach verschieden Kerker-Verurteilungen 1940 in das Konzentrationslager Dachau gesperrt. Reinhard Heydrich hatte beide Schutzhaftbefehle (derselbe Text) v. 05.01.1939 und 19.07.1940 unterschrieben. Vollständiger Wortlaut (Pater Johann Maria Lenz, Christus in Dachau. Was 2600 Geistliche aus 134 Diözesen und 24 Nationen im KZ Dachau erlebt und erlitten! Mehr als 1000 getötet! Wer könnte achtlos daran vorbei?!):
"Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen."
Reinhard Heydrich starb nach einem Attentat (27.05.1942) aus ungeklärter Todesursache am 04.06.1942.
Pater Rupert Mayer wurde am 07.07.1937 von Alfred Resch, Leiter der Anklagebehörde bei dem Sondergerichte München, angeklagt (Otto Gritschneider, Ich predige weiter. Pater Rupert Mayer und das Dritte Reich, Rosenheim 1987, 90):
"fortgesetzt öffentlich hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und deren Anordnungen gemacht zu haben, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben und durch die gleiche Handlung fortgesetzt als Geistlicher in Ausübung seines Berufes in Kirchen vor mehreren Personen Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand von Erörterungen gemacht zu haben."
Alle Justiz-Arbeiter, die an der Verurteilung von Pater Rupert Mayer, haben die Kapitulation der Wehrmacht am 08.05.1945 erlebt und oft noch in der BRD eine glänzende Karriere gemacht. Cf. Gritschneider, Was wurde aus den »Pilatussen«, a.a.O. 200:
"Die bayerische Justiz hat sich wegen ihrer unrühmlichen damaligen Pilatusrolle bis heute nicht entschuldigt. ... Landgerichtsrat Michael Schwingenschlögl, der Verfasser des Sondergerichtsurteils gegen Pater Rupert Mayer, wurde nach dem Krieg noch Staatsanwalt und später Landgerichtsrat in Kempten, bis er 1965 pensioniert wurde. Dr. Ludwig Wächter, der zweite Beisitzer der Sondergerichtsverhandlung, schied am 8. Mai 1945 aus dem Justizdienst; er starb, 52 jährig, 1954. Dr. Hans Mugler, der den Haftbefehl gegen Pater Mayer erlassen hatte, wurde nach neunjähriger russischer Kriegsgefangenschaft 1964 noch zum Oberstlandesgerichtsrat befördert und 1969 pensioniert. Dr. Ernst Großer, der jene verlogene Anklagerede gegen Pater Rupert Mayer gehalten hatte, wurde 1956 Präsident des Amtsgerichts München, und der Deutsche Richterbund wählte ihn 1955 sogar zu seinem 1. Vorsitzenden. Er starb 1959. Der Leiter der Anklagebehörde beim Sondergericht München, Alfred Resch, der die Anklageschrift gegen Pater Rupert Mayer unterschrieben hatte, wurde nach dem Krieg noch mehrfach befördert: 1948 zum Oberstlandesgerichtsrat beim Bayerischen Obersten Landesgericht und 1954 sogar zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München. Sein Porträt hängt heute noch neben denen der anderen Nach-kriegs-Oberlandesgerichtspräsidenten im Dienstzimmer des Münchener Oberlandesgerichtspräsidenten."
Der "Spiegel" behauptet öfters, dass die Gruppe von "Vatikanum 2" die katholische Kirche sei. Zu Pater Rupert Mayer schreibt der Spiegel (21.12.1987):
»Weil sich Staat und Kirche in Bayern scheuen, ein Unrechtsurteil aus der Nazi-Zeit aufheben zu lassen, haben die Deutschen seit gut einem halben Jahr einen rechtskräftig vorbestraften Seligen. ... Trotz mehrfacher Verwarnung und kurzzeitiger Gestapo-Haft hatte es sich Pater Mayer nicht nehmen lassen, 1937 gegen die von den Nazis durchgesetzte Gemeinschaftsschule ("Staatsbetrug!") oder Nazi-Publikationen wie das antisemitische Hetzblatt "Der Stürmer" ("Ekelerregender denn je!") zu predigen. Der damals 61 Jahre alte und weit über München hinaus überaus populäre Geistliche wurde von einem Gestapo-Spitzel angezeigt und vor das von den Nazis etablierte "Sondergericht München" gestellt. Forsch und ganz im Sinne der damaligen Zeit stellte Staatsanwalt Ernst Großer in seiner Anklagerede fest, der Staat könne sich "derartige Dinge nicht bieten lassen"; er müsse "rücksichtslos über Persönlichkeiten hinweggehen" und "mit derartigen Ansichten aufräumen". ... Nach dem fast beliebig interpretierbaren "Heimtückegesetz" wurde mit Gefängnis bedroht, "wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP" machte und so "das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben" trachtete.«
Wenn heute die BRD es als "Beleidigung" / "Hetze" / "Hassrede" / "Hate Speech" - oder mit sonstigen inhaltlich unbestimmten, willkürlichen Vokabeln - "bestraft", wenn jemand z.B. an das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib oder an andere Wahrheiten erinnert, dann muss man wissen, aus welcher Quelle die ganze "Beleidigungs-Justiz" hervorgeht - ideologisch und personell.
Hate Speech und Hitler
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