Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

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Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

Postby phdnm » 6 years 6 months ago (Mon Nov 28, 2016 8:35 am)

Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig


28/11/2016

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Verfahrens gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning verworfen. Damit ist erstmals ein Urteilsspruch wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Anwalt des 95-Jährigen, Hans Holtermann, bestätigte die Entscheidung des BGH am Montag.

Wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt

Gröning war im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vom Landgericht Lüneburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund des Gesundheitszustands von Gröning ist unklar, ob beziehungsweise wann der hochbetagte frühere SS-Mann die Haftstrafe antreten muss. In jedem Fall muss Gröning die Kosten des Verfahrens tragen. Wie hoch die Gesamtkosten für den Prozess sind, ist unterdessen noch unklar.

Bisher 380.000 Euro für Anwälte aufgelaufen

Oskar Grönings Verteidiger, der hannoversche Anwalt Hans Holtermann, sagte NDR.de, dass sich die Gesamtkosten für das Verfahren seriös noch nicht abschätzen lassen. Ob der frühere SS-Mann die enormen Kosten überhaupt wird bezahlen können, dazu wollte sich der Jurist gegenüber NDR.de nicht äußern. Nach Angaben des Landgerichts Lüneburg sind bisher an die Pflichtverteidiger und die Anwälte der Nebenklage 380.000 Euro ausgezahlt worden. "Das ist aber erst ein vorläufiger und unvollständiger Betrag", machte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage von NDR.de deutlich. Zur Gesamtsumme kämen auch die Reisekosten für die Zeugen, die zum Teil aus Israel und den USA zum Prozess angereist waren. Außerdem müssten die Sachverständigen bezahlt werden. Offen ist auch noch, ob der Bundesgerichtshof Kosten für das Revisionsverfahren in Rechnung stellt.


https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... tz530.html

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Re: Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

Postby phdnm » 5 years 10 months ago (Wed Aug 02, 2017 7:13 am)

Ehemaliger SS-Mann Gröning soll ins Gefängnis


Der frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover seine vierjährige Haftstrafe antreten. Ihre Behörde habe jetzt einen Antrag von Grönings Verteidiger auf Strafaufschub abgelehnt, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst.

01.08.2017

Hannover. Grönings Anwalt Hans Holtermann kündigte an, er werde eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen.

Söfker sagte, Grundlage für die Entscheidung sei ein amtsärztliches Gutachten gewesen. Dieses sei zu dem Schluss gelangt, dass eine Haftfähigkeit Grönings grundsätzlich gegeben sei.

Ob der 96-Jährige tatsächlich ins Gefängnis muss, ist Söfker zufolge aber noch nicht endgültig entschieden. Die Verteidigung habe die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Auch gegen einen für Gröning negativen Gerichtsbeschluss könne noch Beschwerde eingelegt werden.

Anwalt Holtermann sagte, er werde beim Landgericht Lüneburg eine erneute gerichtliche Prüfung beantragen. „Wir werden vortragen, dass und warum die Entscheidung der Staatsanwaltschaft falsch ist.“ Dabei gehe es vor allem um die Einschätzung der Haftfähigkeit seines Mandanten. Der Amtsarzt habe die Haftfähigkeit ohne eine körperliche Untersuchung bescheinigt, kritisierte Holtermann.

Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig - der Bundesgerichtshof wies Ende November Revisionsanträge der Verteidigung und der Nebenklage ab.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit in dem Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.


http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... Gefaengnis

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Re: Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

Postby phdnm » 5 years 6 months ago (Wed Nov 29, 2017 8:48 am)

Oskar Gröning muss in Haft


Der frühere SS-Mann wurde im Auschwitz-Prozess zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe muss er antreten: Ein Gericht hat den 96-Jährigen für haftfähig erklärt.

29. November 2017

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle haftfähig. Eine Beschwerde des 96-Jährigen wies das Gericht zurück (Az.: 3 Ws 491/17).

Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten, das diese auf der Bahnrampe des Lagers zurückgelassen hatten, gezählt und weitergeleitet zu haben. "Buchhalter von Auschwitz" wurde er deshalb genannt.

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, der Senat gehe auf der Basis von Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich sei. Das verstoße nicht gegen Grundrechte Grönings. Bei Abwägung der Rechte des Verurteilten mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit überwiege letzteres.

Der Staat sei einerseits verpflichtet, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen zu schützen, heißt es in der Entscheidung. Und anderseits die Gleichbehandlung aller in Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten zu gewährleisten. Grönings Bedürfnisse, die sich aufgrund seines hohen Alters ergäben, könnten im Vollzug berücksichtigt werden.


http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... haftfaehig

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Re: Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

Postby phdnm » 5 years 2 months ago (Mon Mar 12, 2018 11:33 pm)

Ehemaliger SS-Mann Oskar Gröning ist tot


Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning ist tot. Mit 96 Jahren starb er in einem Krankenhaus. Bekannt wurde Gröning 2015 durch einen Aufsehen erregenden Prozess, in dem er wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt wurde. Die Haftstrafe von vier Jahren trat er nicht mehr an.

12.03.2018

Hannover. Die Haft blieb ihm erspart. Der verurteilte SS-Mann Oskar Gröning ist tot, der 96-Jährige starb bereits am Freitag in einem Krankenhaus. Ein Schreiben über das Ableben seines Mandanten schickte der hannoversche Anwalt Hans Holtermann an die Staatsanwaltschaft, wie der Jurist am Montagabend der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung bestätigte. Auch das niedersächsische Justizministerium bestätigte den Eingang des Schreibens, während die zuständige hannoversche Staatsanwaltschaft noch auf die Zusendung einer offiziellen Todesurkunde wartet.

Mit dem Tode Grönings muss der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza eine heikle Entscheidung nicht mehr treffen. An sie hatte der „Buchhalter von Auschwitz“ das letzte mögliche Gnadengesuch gerichtet, nachdem alle anderen juristischen Versuche, die Haft zu vermeiden, gescheitert waren. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht ein Ersuchen Grönings abgelehnt. Er sei haftfähig und müsse seine Strafe antreten, befand das höchste deutsche Gericht.

Der frühere SS-Mann war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Gröning war zwar keine konkrete Tötung nachgewiesen worden. Aber durch das Bewachen von Gepäck und durch das Verwalten der Gelder der Häftlinge habe er den Massenmord gefördert, heißt es in dem Urteil, das seit September 2016 rechtskräftig ist.

Gröning hatte sich zu seinem Tun bekannt, sich aber selbst als Mitläufer gesehen. Noch 1985 hatte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und 61 Angehörige der sogenannten Gefangeneneigentumsverwaltung von Auschwitz eingestellt, weshalb sich Gröning auch in Interviews zu seiner Tätigkeit an der Rampe des Vernichtungslagers äußerte – auch, um etwas gegen Holocaust-Leugner zu tun. Erst eine Wende in der deutschen Rechtssprechung machte die erneute Anklage gegen Gröning möglich. Über Jahrzehnte hatte die deutsche Justiz nur KZ-Leiter oder besonders grausame Aufseher verfolgt.


http://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/ ... ng-ist-tot

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Re: Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig

Postby phdnm » 2 years 6 months ago (Thu Nov 12, 2020 9:56 am)

Urteil: Verfahren gegen Ex-KZ-Wachmann Gröning dauerte nicht zu lang


12/11/2020

Straßburg (epd). Das Strafverfahren gegen den früheren und mittlerweile verstorbenen KZ-Wachmann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen dauerte nicht zu lang. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung eine von Gröning zu Lebzeiten eingereichte Beschwerde für unzulässig. (AZ: 71591/17)

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 ungarischen Juden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt. Gröning hatte zwischen September 1942 und Oktober 1944 als Buchhalter in Auschwitz-Birkenau Gelder der Inhaftierten verwaltet und zeitweise an der Bahnrampe das Gepäck der verschleppten Menschen bewacht.

Die vom Landgericht Lüneburg verhängte vierjährige Haftstrafe wurde rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Celle entschied im November 2017, dass Gröning seine Haftstrafe trotz seines Alters von 96 Jahren antreten müsse. Über ein Gnadengesuch des Verurteilten musste die zuständige niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) nicht mehr entscheiden. Gröning starb am 9. März 2018.

Zuvor hatten seine Anwälte jedoch Beschwerde beim EGMR eingereicht, um eine geringere Haftstrafe zu erreichen. Das Strafverfahren habe viel zu lange gedauert. Gröning sei bereits 1978 als Beschuldigter von der Frankfurter Staatsanwaltschaft vernommen, aber nie angeklagt worden. Dass gegen ihn seit 1985 nicht mehr ermittelt wurde, sei ihm nicht mitgeteilt worden. Auch das vor dem Landgericht Lüneburg eingeleitete Strafverfahren habe bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zwei Jahre und damit zu lang gedauert.

Der EGMR wies die Beschwerde als unzulässig zurück. Zwar sei Gröning 1985 nicht über die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn offiziell informiert worden. Er habe jedoch von öffentlichen Äußerungen des damaligen Oberstaatsanwalts gewusst, dass er für die Staatsanwaltschaft nur noch als Zeuge von Interesse sei.

Auch das zweite Strafverfahren mit der Verurteilung vor dem Landgericht Lüneburg habe nicht zu lange gedauert. Zwischen Anklage und der endgültigen Entscheidung vor dem BGH im Jahr 2016 seien nur zwei Jahre vergangen. Angesichts der Komplexität des Verfahrens, der hohen Anzahl an Todesfällen und der historischen Bedeutung sei eine Verfahrenszeit von zwei Jahren nicht zu beanstanden. Die Beschwerde Grönings sei damit unzulässig, so der EGMR.


https://www.evangelisch.de/inhalte/1782 ... ht-zu-lang


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