Urteil gegen Ex-SS-Mann Gröning rechtskräftig
28/11/2016
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Verfahrens gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning verworfen. Damit ist erstmals ein Urteilsspruch wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in einem NS-Vernichtungslager höchstrichterlich bestätigt. Der Anwalt des 95-Jährigen, Hans Holtermann, bestätigte die Entscheidung des BGH am Montag.
Wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt
Gröning war im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau vom Landgericht Lüneburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund des Gesundheitszustands von Gröning ist unklar, ob beziehungsweise wann der hochbetagte frühere SS-Mann die Haftstrafe antreten muss. In jedem Fall muss Gröning die Kosten des Verfahrens tragen. Wie hoch die Gesamtkosten für den Prozess sind, ist unterdessen noch unklar.
Bisher 380.000 Euro für Anwälte aufgelaufen
Oskar Grönings Verteidiger, der hannoversche Anwalt Hans Holtermann, sagte NDR.de, dass sich die Gesamtkosten für das Verfahren seriös noch nicht abschätzen lassen. Ob der frühere SS-Mann die enormen Kosten überhaupt wird bezahlen können, dazu wollte sich der Jurist gegenüber NDR.de nicht äußern. Nach Angaben des Landgerichts Lüneburg sind bisher an die Pflichtverteidiger und die Anwälte der Nebenklage 380.000 Euro ausgezahlt worden. "Das ist aber erst ein vorläufiger und unvollständiger Betrag", machte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage von NDR.de deutlich. Zur Gesamtsumme kämen auch die Reisekosten für die Zeugen, die zum Teil aus Israel und den USA zum Prozess angereist waren. Außerdem müssten die Sachverständigen bezahlt werden. Offen ist auch noch, ob der Bundesgerichtshof Kosten für das Revisionsverfahren in Rechnung stellt.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... tz530.html