Bericht zum Haverbeck-Prozeß in Bad Oeynhausen 11 Oktober 2016
Ursula Haverbeck zählt zu den bekanntesten Dissidentinnen der BRD. Am Dienstag wurde der mutigen Vorkämpferin für ein freies Deutschland, die nächsten Monat ihren 88. Geburtstag feiert, wegen ihres Engagements für Meinungs- und Forschungsfreiheit wieder einmal der Prozeß vor einem bundesdeutschen Gericht gemacht.
Haverbeck läßt sich von nichts und niemanden einschüchtern: Keinem Richter, keinem Staatsanwalt und keinem Zentralrats-Funktionär ist es gelungen, der couragierten Regimekritikerin den Mund zu verbieten. Deshalb durchläuft sie seit beinahe 15 Jahren eine Odyssee durch bundesdeutsche Gerichtssäle: von Hamburg bis München, von Berlin bis Bielefeld. Am Dienstag urteilte das AG Bad Oeynhausen über vier Beiträge auf der persönlichen Netzseite Haverbecks, die den Straftatbestand des Gesinnungsparagraphen 130 StGB („Volksverhetzung“) erfüllen sollen. Der RECHTE-Kreisverband Ostwestfalen-Lippe war mit einigen Personen vor Ort und berichtet exklusiv über den ereignisreichen Tag.
Großer Andrang – kleiner GerichtssaalSchon seit dem frühen Morgen warteten Unterstützer Haverbecks vor dem Gerichtsgebäude, um einen der begehrten Plätze im Sitzungssaal zu bekommen. Obwohl das Regime natürlich darüber informiert ist, daß Dissidenten-Prozesse immer auch eine große kritische Öffentlichkeit anziehen, werden in den allermeisten Fällen für die Verhandlungen zu kleine Gerichtssäle ausgewählt. So war es auch diesmal: In den Saal paßten etwa 50 Zuschauer, wovon ca. 15 für Journalisten der systemnahen Lügenpresse reserviert waren. Von den 35 Publikumsplätzen konnten etwa 30 mit Haverbeck-Unterstützern besetzt werden, nur eine Handvoll augenscheinliche Gegner der Meinungsfreiheit nahmen auf den Zuschauerrängen Platz.
Doch zu dem Prozeß waren noch wesentlich mehr kritische Deutsche angereist: Rund 50 Regimekritiker erhielten keinen Einlaß mehr und mußten vor dem Gerichtssaal warten, worauf sich der Gerichtsdirektor Werner Meier bereits erste deutliche Kritik der Wartenden anhören mußte.
Insgesamt waren also rund 80 Haverbeck-Unterstützer gekommen, was für einen frühen Dienstagmorgen eine sehr erfreuliche Zahl ist. Darunter befanden sich mehrere bekannte Persönlichkeiten des nationalen Lagers, wie z.B. Lady Michèle Renouf (England), Dr. Rigolf Hennig (Verden/Aller), Wolfgang Juchem (Kassel) und Meinolf Schönborn (Gütersloh).
Haverbeck verteidigt sich – Wartende stimmen Deutschlandlied anUrsula Haverbeck erschien ohne Verteidiger, was sie damit begründete, daß kein Rechtsanwalt sie effektiv verteidigen könne, ohne sich dadurch selbst strafbar zu machen – ein weiterer Beleg für die Erbärmlichkeit dieses Systems. Haverbeck verteidigte sich also selbst: In ihrer ausführlichen Einlassung drang sie tief in die Weltgeschichte ein, um allen Anwesenden die Hintergründe zu erläutern, um die es bei diesem Prozeß gehe. Die junge Richterin wollte die Angeklagte mehrmals unterbrechen, doch Haverbeck ließ sich auch im Angesicht des Justizsystems nicht einschüchtern und verlas weiter ihr vorbereitetes Manuskript.
In der Eingangshalle des Gerichtsgebäudes spielten sich derweil Tumult-ähnliche Szenen ab: Ein älterer Herr war von Frau Haverbeck gebeten worden, eine Kopie des Manuskriptes ihrer Einlassung vorzulesen, um sie auch denjenigen bekanntzugeben, die keinen Platz im Gerichtssaal mehr erhielten. Doch der Herr konnte nicht einmal den ersten Satz zuendesprechen, da stürmte Gerichtsdirektor Werner Meier mit zwei Polizisten auf ihn los und drohte, ihn aus dem Gebäude werfen zu lassen, sollte er nicht sofort ruhig sein. Der ältere Herr war durch das Vorpreschen des Gerichtsdirektors derart irritiert, daß er beim Herabsteigen einer Stufe beinahe zu Boden stürzte.
Die ganze Szene veranlaßte die Wartenden zu lautstarkem Protest, dem sich Meier augenscheinlich nicht gewachsen schien und den Schutz der Polizisten suchte. Spontan wurde das Lied der Deutschen angestimmt. Wieder pöbelte Meier dazwischen, er würde die Eingangshalle räumen lassen, wenn man mit dem Singen nicht sofort aufhöre. Doch davon ließen sich die Anwesenden nicht beeindrucken, das Lied wurde in allen drei Strophen zuendegesungen. Die Schmach, dutzende mehrheitlich ältere Personen von der Polizei mit körperlicher Gewalt des Gebäudes zu verweisen, nur weil sie das Deutschlandlied gesungen haben, wollte sich Meier dann wohl doch nicht antun.
Unmutsbekundungen für die Richterin – Blumen und Applaus für die AngeklagteIm Gerichtssaal nahm der politische Schauprozeß weiter seinen Lauf. Nach Haverbecks ausführlicher Einlassung, welche die Richterin mit Pöbeleien und der Staatsanwalt mit demonstrativ zur Schau gestelltem Desinteresse begleiteten, kam es zum Plädoyer des Staatsanwaltes. Er forderte für das Aussprechen gewaltfreier Meinungsäußerungen auf einer Netzseite für die 87-jährige Angeklagte zehn Monate Haft ohne Bewährung. Die Richterin ging über dieses Strafmaß sogar noch hinaus und verhängte eine elfmonatige Freiheitsstrafe. Die zwei weiteren (noch nicht rechtskräftigen) Urteile gegen Haverbeck aus Hamburg und Detmold eingerechnet, ergibt das eine Gesamtstrafe von 29 Monaten Haft!
Dazu die lapidare Bemerkung der Richterin: Die einzige Möglichkeit, Haverbeck von dem Aussprechen ihrer Überzeugungen abzuhalten, sei das Gefängnis. – Schauen wir mal, wie das Strafmaß für die Richterin ausfallen wird, wenn sie sich eines hoffentlich nicht allzu fernen Tages wegen ihrer Tätigkeiten für das Merkel-Regime selbst auf der Anklagebank wiederfinden wird. Dann wird es mit „nur“ elf Monaten Haft wahrscheinlich nicht getan sein.
Die Urteilsbegründung der Richterin wurde mehrmals durch „Lügnerin“-Rufe aus dem Publikum unterbrochen. Einer der Anwesenden wurde während der Verhandlung sogar abgeführt und kurzzeitig festgenommen, weil er der Richterin den „Gabriel-Finger“ gezeigt haben soll.
Nach der Verhandlung wurde Haverbeck in der Eingangshalle des Gerichtsgebäudes mit stürmischem Applaus, Blumensträußen und Umarmungen begrüßt. Spontan wurde erneut das Deutschlandlied angestimmt und in allen drei Strophen gesungen – diesmal ganz ohne irgendwelche Pöbeleien des Gerichtsdirektors. Vor dem Gerichtssaal wurde währenddessen ein Transparent entrollt mit der Aufschrift „Nur die Wahrheit macht euch frei“.
Haverbeck: „Haß nicht mit Haß bekämpfen!“Anschließend trafen sich die Haverbeck-Unterstützer in einem nahegelegenen Restaurant. Dort war ein kleiner Saal für uns reserviert, doch aufgrund des unerwartet großen Andrangs beim Prozeß wurde eiligst der große Saal für uns hergerichtet. Nachdem alle Gäste eingetroffen waren, hielt Haverbeck eine kurze Ansprache, indem sie den Verlauf der Verhandlung noch einmal Revue passieren ließ und ihre beim Prozeß vorgetragene Verteidigungsschrift näher erläuterte.
Darauf folgte eine interessante Frage- und Diskussionsrunde unter Einbeziehung der Gäste, in der u.a. auch Fragen der Religion eine Rolle spielten. Auf die Frage eines Teilnehmers, ob Haverbeck gegen die haßerfüllten Bemerkungen der Richterin vorzugehen gedenke, folgte eine Antwort, die auch die tiefgläubige Einstellung Haverbecks eindrucksvoll widerspiegelt: „Haß darf nicht mit Haß bekämpft werden. Am Ende wird das Gute immer über das Böse siegen!“