Unterlagen des Auschwitz-Prozesses sind UNESCO-Weltdokumentenerbe

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phdnm
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Unterlagen des Auschwitz-Prozesses sind UNESCO-Weltdokumentenerbe

Postby phdnm » 5 years 7 months ago (Tue Oct 31, 2017 8:59 am)

Unterlagen des Auschwitz-Prozesses sind UNESCO-Weltdokumentenerbe


31. Oktober 2017

Die UNESCO zeichnet die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 bis 1965) als Weltdokumentenerbe aus.

Das UNESCO-Komitee tagte vom 24. bis 27. Oktober in Paris über die Aufnahme weiterer Dokumente in das «Gedächtnis der Welt». Am Montag, den 30. Oktober, fiel die Entscheidung: Der Frankfurter Prozess rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die Frankfurter Prozessunterlagen setzten sich zusammen aus insgesamt 454 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. In den Verfahrensunterlagen finden sich die

1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im Jahr 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren und Unterlagen einschliesslich Zeugenaussagen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im Rahmen ihrer Ermittlungen 1960 über den «Eisernen Vorhang» hinweg ins polnische Auschwitz. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager sowie 85 SS-Zeugen. Ferner wurden auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer aufgezeichnet. Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren ursprünglich nur als «Stützung des Gedächtnisses des Gerichts» vorgesehen. Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger hatte den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess ausgelöst, der am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus Römer mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige seinen Auftakt nahm.

Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des deutschen Nominierungskomitees für das UNESCO-Weltdokumentenerbe, erklärt: «Die Verfahrensunterlagen und Tonband-Aufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses belegen das vom NS-Regime etablierte System der gezielten Tötung. Dabei beschreiben die Opfer eindringlich in eigenen Worten die Mordmaschinerie von Auschwitz. Sie erinnern uns daran, was passieren kann, wenn zu Viele Unrecht schweigend hinnehmen. Diese Eintragung gibt uns den Auftrag, heute und in Zukunft Hass und Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten».


https://www.tachles.ch/news/unterlagen- ... mentenerbe

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Hektor
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Re: Unterlagen des Auschwitz-Prozesses sind UNESCO-Weltdokumentenerbe

Postby Hektor » 1 month 4 weeks ago (Mon Apr 10, 2023 12:03 pm)

phdnm wrote:
Unterlagen des Auschwitz-Prozesses sind UNESCO-Weltdokumentenerbe

...

1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im Jahr 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren und Unterlagen einschliesslich Zeugenaussagen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im Rahmen ihrer Ermittlungen 1960 über den «Eisernen Vorhang» hinweg ins polnische Auschwitz. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager sowie 85 SS-Zeugen. Ferner wurden auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer aufgezeichnet. Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren ursprünglich nur als «Stützung des Gedächtnisses des Gerichts» vorgesehen. Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger hatte den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess ausgelöst, der am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus Römer mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige seinen Auftakt nahm.....


Mittlerweile wurden auch Vorwuerfe gegen Hans Hofmeyer, der sich ja jetzt nicht mehr verteidigen kann, bekannt. Er soll Sterilisierungen von erblich Geisteskranken befohlen haben. Das erklaert vielleicht die Kooperationsbereitschaft Hofmeyers ein wenig. Wenn er nicht mitspielt, gaebe es Skandale oder Klagen gegen ihn. Zusammengearbeitet hat er ja. Sonst liesse sich nicht nachvollziehen warum er den Kernvorwurf nicht hinterfragt, sondern einfach unterstell hat (Massenvergasungen in Auschwitz als Teil industrieller Massenvernichtung). Im Urteil gab er ja freimuetig zu:

Es ist selbstverständlich die Pflicht und auch das Recht der Verteidigung gewesen, nach diesen Einzelheiten zu fragen. Und es ist durchaus Unrecht, hier der Verteidigung etwa zu unterstellen, sie wolle diese Zeugen der Lächerlichkeit anheimgeben. Im Gegenteil. Man muß sich doch nur einmal vergegenwärtigen, welche unendliche Kleinarbeit in einem Mordprozeß unserer Tage geleistet wird, wie aus kleinen Mosaiksteinchen das Bild des wahrhaften Geschehens im Augenblick des Mordes zusammengesetzt wird. Es stehen dem Gericht zur Verfügung zunächst die Leiche, das Obduktionsprotokoll, das Gutachten des Sachverständigen über die Ursachen und den Eintritt des Todes, die Todesstunde, der Tag, an dem die Tat passiert sein muß, die Einwirkung, die zum Tode des betreffenden Menschen geführt hat. Es steht zur Verfügung die Mordwaffe mit den Fingerabdrücken, die den Täter identifizieren. Es steht zur Verfügung der Fußabdruck, den der Täter hinterlassen hat, als er in das Haus des Ermordeten hineinging. Und es sind noch viele Einzelheiten vorhanden, die schließlich dem Gericht die unabweisbare Gewißheit verschaffen, daß dieser Mensch von einem ganz bestimmten Täter zu Tode gebracht worden ist.
All das fehlt in diesem Prozeß. Wir hatten keine absoluten Anhaltspunkte für die einzelnen Tötungen, sondern wir hatten nur die Zeugenaussagen. Diese Zeugenaussagen waren jedoch mitunter nicht so exakt und präzise, wie das in einem Mordprozeß erforderlich ist.

Quelle Urteilsbegruendung.

Er gibt also auch zu, dass fehlt, was eigentlich da haette sein muessen, um ueberhaupt einen serioesen Mordvorwurf erheben zu koennen.
Es wurde aber trotzdem gemacht, eben weil es politisch erwuenscht war.

In dem Lichte sollte auch der Prozess gesehen werden. Da muessen Leute drauf hingewiesen werden, damit sie mal drueber nachdenken.


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